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Foren Gott
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Registriert: Mi 9. Mai 2007, 00:28
Es sind die Berichte des Unionsministeriums für Wirtschaft, des Unionsministeriums der Justiz und der Verteidigung und des Unionsministers für Umwelt-, Tier-, Verbraucherschutz, Soziales, Bildung und Kultur eingangen.

Es fehlen die Berichte der restlichen Unionsministerien sowie des Unionskanzlers. Dies ist nur die natürliche Fortsetzung der Aneinanderreihung von Brüchen von verfassungsvorgaben an die Unionsregierung. Ich kann nur meine Enttäuschung darüber ausdrücken, dass sowas hier möglich ist.

Ich hoffe das Unionsgericht wird dies bei seiner Rechtfindung berücksichtigen.
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Bericht des ehemaligen Unionsministers für Umwelt-, Tier-, Verbraucherschutz, Soziales, Bildung und Kultur – Rex Marker – für die Amtszeit vom 26.02.2009 bis 08.05.2009

Sehr geehrter Herr Unionspräsident, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Union, werte Interessierte Leser,

im Folgenden lege ich Rechenschaft über meine Arbeit als Unionsminister für Umwelt-, Tier-, Verbraucherschutz, Soziales, Bildung und Kultur für die Amtszeit vom 26.02.2009 bis 08.05.2009 gemäß Artikel Artikel 39 (1) der Unionsverfassung ab.

Im Bereich Soziales sollte eine Beobachtungsphase auf dem Programm stehen. In dieser sollten volkswirtschaftliche Eckdaten in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium gesammelt werden, um die Eckdaten für eine allgemeine steuerfinanzierte Krankenversicherung zu prüfen. Aufgrund fehlender Erhebungsinstrumente (simoff: noch nicht gestartete WiSim) konnte dieses Ziel nicht realisiert werden.

Im Bereich Kultur sollte eine Ausschreibung zur Einstellung eines Kulturbeauftragten führen, welcher kulturelle Projekte in Zusammenarbeit von Union und Ländern auf den Weg bringen sollte. Da es auf diese Ausschreibung, welche nach erster Veröffentlichung später aktualisiert wurde, keine Bewerber gab, konnte dieses Ziel nicht umgesetzt werden.

Das Ziel des Bereiches Bildung, die Durchführung eines Bildungsgipfels, wurde umgesetzt. Das gewünschte Ergebnis des Bildungsgipfels war es, mit der Union als Moderator und Vermittler, gemeinsame Standards in der Schul- und Hochschulpolitik zu definieren. Die Diskussion verlief sehr schleppend. Durch meine Entlassung musste der Gipfel zudem abgebrochen werden. Als Fazit kann man aber festhalten dass zumindest das Thema Bildung nach langer Abstinenz wieder prominent in die politische Diskussion getragen wurde.

Der letzte Bereich den meine Arbeit abdeckte war die Verbraucher- und Umweltschutzpolitik. Dabei wurden konkret 2 Gesetzesvorhaben umgesetzt. Das erste war das Gesetz zur Nutzung von Kernenergie. Damit wurde ein Paradigmenwechsel versucht zu erreichen, um Kernenergie aus den Energieplanungen der Demokratischen Union zu verbannen. Das zweite war ein Gesetz über das Verbot von Glühlampen geringer Energieeffizienzklasse. Damit soll dem Klimawandel Rechnung getragen werden und ein Beitrag zur Senkung des Energieverbrauchs in der Union geschaffen werden. Beide Gesetze stehen kurz vor der Abstimmung im Unionsparlament.

Ich habe meine Arbeit als Unionsminister stets nach besten Wissen und Gewissen erfüllt.

Rex Marker
Ehemaliger Unionsminister für Umwelt-, Tier-, Verbraucherschutz, Soziales, Bildung und Kultur
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Unionsministerium der Justiz und der Verteidigung
- der Unionsminister -
Am Justizpalast 4-18
10085 Manuri, Katista

Rechenschaftsbericht der 27. Legislaturperiode

Sehr geehrter Herr Unionspräsident,

Anbei erhalten Sie meinen Tätigkeitsbericht aus dem Unionsminsterium der Justiz und der Verteidigung bis zum heutigen 12. Mai 2009.
Der Übersicht halber, wurde der Bericht in Kapitel gegliedert anstatt im Fließtext zu erscheinen.

Abschnitt A: Gesetzesinitiativen

- Gesetz zur Einsetzung von nebenamtlichen Richtern: Dieses Gesetz wurde am 19, März durh das Unionsparlament und am 1. April vom Unionsrat verabschiedet, sowie am 2. April vom Unionspräsidenten verkündet.
Mit dem Gesetz bezwecken wir die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit der Unionsjustiz. Diese soll durch ein vereinfachtes Richterwahlverfahren hergestellt werden, ohne dabei am bisherigen Berufsrichtertum zu tasten.
Mehr auch im Punkt "Personelles" (siehe unten).

- Gesetz zur Einführung des Beamtentums: Dieses Gesetz wurde am 26, März durch das Unionsparlament und am 9. April vom Unionsrat verabschiedet, sowie am 12. April vom Unionspräsidenten verkündet.
Mit dem Gesetz bezweckten wir die Einführung des Beamtentums im Öffentlichen Dienst auf Unionsebene. Damit wollten wir die Vergleichbarkeit von Ämtern verschiedener Unionsbehörden und Unionsoberbehörden, eine verleichterte Einstellung und Auszahlung sowie klar geregelte Gehälter schaffen.

- Unionsbesoldungsordnung: Dieses Gesetz wurde am 26, März durch das Unionsparlament und am 9. April vom Unionsrat verabschiedet, sowie am 12. April vom Unionspräsidenten verkündet.
Hierbei handelt es sich um das Ausführungsgesetz zum Gesetz zur Wiedereinführung des Beamtentums. Die Unionsbesoldungsordnung regelt detailliert und übersichtlich die neuen Besoldungsstufen sowie deren genaue Auszahlungsstufe.

- Gesetz zur Einführung eines Unionsamtes für Justiz und zur Regelung der zentralen Registeraufgaben der Demokratische Union: Dieses Gesetz wurde am 4, Mai durch das Unionsparlament verabschiedet und befindet sich zur Zeit noch in der Gesetzgebungsphase im Unionsrat.
Wir bezwecken damit einerseits die Schaffung eines Unionsamtes für Justiz als zentrale unionsweite Anlaufstelle für Bürger in Justizfragen, als auch die Schaffung eines zentralen Amtes für die allgemeinen Justizdienste der Unionsexekutive.
Zudem soll das Unionsregisterwesen damit in Zukunft endlich klar geregelt werden.

- Gesetz zur Möglichkeit des Unionspräsidenten zur Beteiligung an basisdemokratischen Institutionen auf Landesebene: Dieses Gesetz wurde am 12, Mai durch das Unionsparlament verabschiedet und befindet sich zur Zeit noch in der Gesetzgebungsphase.
Dieses Gesetz regelt offenbare Lücken der Unionsverfassung hinsichtlich der Tatsache, dass danach Bürger aus bestimmten Unionsländern nur unter Aufgabe ihres dortigen Stimmrechtes für das Amt des Unionspräsidenten kandidieren könnten.

- Gesetz zur Präzisierung der Bestimmungen zur Wahl des Unionspräsidenten: Dieses Gesetz wurde am 9, Mai durch das Unionsparlament verabschiedet und befindet sich zur Zeit noch in der Gesetzgebungsphase.
Es präzisiert die Bestimmungen des Unionswahlgesetzes zur Unionspräsidentenwahl in der Hinsicht, dass es eine Lösungsmöglichkeit für Pattsituationen geben soll, und eine Vakanz des Amtes damit vermieden werden soll.

- Gesetz zur Beseitigung von Unklarheiten in Artikel 26 der Unionsverfassung: Dieses Gesetz wurde am 9, Mai durch das Unionsparlament verabschiedet und befindet sich zur Zeit noch in der Gesetzgebungsphase.
Dieses Gesetz beseitigt Unklarheiten bezüglich unionsweiten Wahlen in der Unionsverfassung.

Abschnitt Aa: geplante Gesetzesinitiativen

- Gesetz zur Einrichtung einer Norddessentikflotte: Siehe unter Sonstiges

- Gesetz zur Mindeskandidatenanzahl auf einem Wahlvorschlag: Noch in der Referentenphase

- Gesetz über die betriebliche Mitbestimmung: Noch in der Referentenphase

Abschnitt B: Verordnungen

- Verordnung über die Geheimhaltung im Unionsministerium der Justiz und der Verteidigung: Am 30. Mai vom Unionsminister und am 31. Mai vom Unionspräsidenten verkündet.
Die Verordnung regelt wichtige sicherheitspolitische Aspekte in den Geschäftsbereichen der Unionsministerien der Justiz und der Verteidigung. Insbesondere regelt Sie auch die Definition iSv §58 StGB beim Umgang mit Akten des Unionsministeriums der Justiz und der Verteidigung.

Abschnitt C: Personelles

- Nach Ausschreibung vom 26. Februar wurde am 13. März Gustav von Struve zum Unionsanwalt ernannt und damit die unabhängige Handlungsfähigkeit der Unionsanwaltschaft wiederhergestellt.

- Nach Ausschreibung vom 24. März wurde Dr. Alexander Freiherr zu Hochstett am 12. April zum Oberstaatsanwalt im Unionsdienst (J3) für Aufgaben der Terrorbekämpfung und organisierten Kriminalität berufen.

- Turnusmäßig wurde am 12. April Gustav von Struve (bisher Unionsanwalt J5) zum Obersten Unionsanwalt (J6) und damit zum Leiter der Unionsanwaltschaft befördert.

- Am 5. Mai kündigte das Unionsministerium den Abzug von Dr. Alexander Freiherr zu Hochstett aus der Unionsanwaltschaft an und schlug ihn zur Wahl als ehrenamtlicher Unionsrichter (J1) dem Unionsparlament vor.
Die Wahl ist noch im Gange.

Abschnitt D: Sonstiges

- Bearbeitung mehrerer Einsprüche gegen Entscheidungen der Unionsanwaltschaft im Rahmen der Einstellung von Strafanzeigen.

- Im Anschluss an die Terroranschläge auf Salbor und in Roldem besuchte der Unionsminister die beiden Unionsländer. Unter anderem sprach er mit dem Leiter der Unionpolizeidirektion St. Christopher, Mr. Cassidy, und dem Prime Minister of Roldem, Mr. Montary.

- Auf Grundlage des zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Orceanischen Pakt zu erarbeitenden Vertragswerkes wurde dem Unionsparlament ein Vorschlag zur Aufstellung einer Norddessentikflotte erarbeitet.
Aufgrund der noch nicht geschehennen Vertragsratifizierung ist dieser Vorschlag bisher noch Verschlusssache.

- Der Unionsminister nimmt an einer Konferenz zur Etablierung eines Sicherheitsrats der westlichen Hemisphäre in Irkanien teil.
Dabei hat er die Demokratische Union als Garantiemacht vorgeschlagen.

- Juristische Beratung bei den Verhandlungsgesprächen zwischen dem Unionskanzler und dem Heiligen Vater.

- Der Unionsminister beantwortete die ihm am 12. Mai vor dem Unionsparlament gestellte Anfrage aus bestem Wissen und Gewissen.

gez. Anthoff, Ministerialdirektor

gez. Jerkov, Unionsminister
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Rechenschaftsbericht des Unionsministerium für Wirtschaft für den Zeitraum Februar bis Mai 2009

I.Einleitung
Die Verfassung der Demokratischen Union verteilt die staatlichen Kompenzen auf die Union und auf die Unionsländer. Dabei spricht Artikel 46 Unionsverfassung grundsätzlich den Ländern die Zuständigkeit zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben zu. Die Union hat nur auf jenen Feldern Handlungs- und Gestaltngsspielraum, die ihr von der Unionsverfassung zuegwiesen werden. Insofern ist das Unionsministerium für Wirtschaft für solche Aufgaben zuständig, für die die Unionsverfassung die Unionsebene zum Handeln berechtigt bzw. verpflichtet.
Gemäß Artikel 47 III Unionsverfassung, fallen unter anderem das Währungs- und Zollwesen, die unionsweiten Steuern und die Grundlagen des Wirtschaftssystems in den Kompetenzbereich der Unionsebene. Diese Kompetenzen werden durch das Unionsministerium für Wirtschaft wahrgenommen.
Das Unionsministerium für Wirtschaft ist teil der Unionsregierung, bestehend aus dem Unionskanzler und den Unionsministern (Artikel 40 I Unionsverfassung), und somit Teil der Exekutive. Es ist daher dem Unionspräsidenten und der Öffentlichkeit Rechenschaft schuldig ( Artikel 39 I Unionsverfassung). Dieser Pflicht wird mit Vorlage dieses Rechenschaftsberichtes Rechnung getragen.

II. Einführung der WiSim
Die Tätigkeit des Unionsministerium für Wirtschaft konzentrierte sich in der zu Ende gehenden Legislaturperiode auf die Einführung der WiSim. Für den Start war der 1. Mai 2009 vorgesehen; dieser Termin ließ sich nicht halten.
Als Hürde erwies sich zunächst, dass die Personen ausfindig gemacht werden mussten, die über die notwendigen die Daten verfügten, die in das System eingepflegt werden müssen, um die WiSim zum Laufen zu bringen und die Teilnahme an der internationalen WiSim zu ermöglichen.
Nach längerer Recherche kam, nach dem die Unionsbank in die Bemühungen miteinbezogen worden ist, die Antwort aus der VETO. Diese stellte zwei Tabellen zur Verfügung.
Die Frage, die sich den technisch Zuständigen jetzt stellt ist, wo diese Daten jetzt eingepflegt werden müssen. Die Recherche läuft zwar, doch ist mit der Einführung vor der 28. Legislaturperiode des Unionsparlament nicht zu rechnen.

III. Kriegswaffenkontrolle
Das offensive Auftreten von Waffenproduzenten in der Demokratischen Union zwingt die Unionsregierung zum Handeln. Da die Produktion, die Lagerung, der Transport sowie der nationale und internationale Handel mit Kriegswaffen die nationale Sicherheit der Demokratischen Union und ihre außenpolitischen Interessen insgesamt berührt, hat sich die Regierungskoalition darauf verständigt, den bereits einmal in den Gesetzgebungsprozess eingebrachten Entwurf für ein Kriegswaffenkontrollgesetz wieder einzubringen.

IV. Kommissarische Verwaltung des Finanzressorts
Nach dem Ausscheiden von Frau Madonna Ritchie-Ashcraft aus dem Amt der Unionsministerin der Finanzen und ihrem Wechsel in das Amt des Unionsbankpräsidentin, übernahme der Unionsminister für Wirtschaft, Helmut Hennrich, das Finanzressort.
Innerhalb kürzester Zeit gelang es dem Unionsministerium für Wirtschaft zwei Haushalte (jeweils für Februar und März 2009) und einen Doppelhaushalt (April/Mai 2009) zu erstellen und dem Unionsparlament zur Debatte und Beschlussfassung vorzulegen.

Manuri, den 15.05.2009

Helmut Hennrich
Unionsminister für Wirtschaft
 

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