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Herr Jerkov,
ihnen ist sicherlich schonmal ein Gesetzeskommentar in die Hände gefallen in dem die Absicht des Gesetzgebers definiert wird, was juristische Realität ist, und damit das Gesetz jenseits des reinen Textes verstanden wird? Was Sie hier tun ist ein wenig lächerlich.
ihnen ist sicherlich schonmal ein Gesetzeskommentar in die Hände gefallen in dem die Absicht des Gesetzgebers definiert wird, was juristische Realität ist, und damit das Gesetz jenseits des reinen Textes verstanden wird? Was Sie hier tun ist ein wenig lächerlich.
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Man kann in Gesetzen natürlich viel interpretieren. Aber die ontologische Auslegung hat immer dort ihre Grenzen, wo sie mit dem Wortlaut des Gesetzes kollidiert. Die lexikalische Auslegung setzt immer die Grenzen!Original von Michael Schneider
Herr Jerkov,
ihnen ist sicherlich schonmal ein Gesetzeskommentar in die Hände gefallen in dem die Absicht des Gesetzgebers definiert wird, was juristische Realität ist, und damit das Gesetz jenseits des reinen Textes verstanden wird? Was Sie hier tun ist ein wenig lächerlich.
Spielen Sie sich hier nicht als Oberjurist auf, ohne Ahnung zu haben.
Das Gesetz ist ein typischer Fall von gut gemeint, schlecht gemacht.
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War es mir ursprünglich auch, bis Sie ein Gesetz geschrieben haben, in dem steht dass es doch eine Droge ist :rolleyes:Original von Robert Cullen
Aber bei allem Respekt, das Schokolade eine Süßigkeit ist, und nicht als Droge gilt, ist doch eigentlich jedem klar.
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Danach, Herr Oberjurist, könnte ich auch in ein Gesetz schreiben "Die Todesstrafe ist abgeschafft", aber dann erzählen, die Todesstrafe gäbe es doch noch, weil ich es ja anders gemeint als geschrieben hätte :rolleyes:Original von Michael Schneider
Falsch. Der Wille des Gesetzgebers ist entscheidend. Und der ist eindeutig.
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