Unionsministerium der Justiz und der Verteidigung
- das Büro des Unionsministers -
Am Justizpalast 4-18
10085 Manuri, Katista
Sehr geehrte Damen und Herren,
Nach den Bestimmungen Ihres neuen Betäubungsmittelgesetzes habe ich eben alle Staatsanwaltschaften im Bereich der Oberstaatsanwaltschaft Muxt darüber in Kenntnis setzen lassen, dass Schokolade (welche das berüchtigte Theobromin enthält) und ähnliche Stoffe künftig verboten sind.
Wir werden die verantwortungslosen Schokoladenjunkies mit der vollen Härte des Gesetzes verfolgen!
gez. Anthoff, Ministerialdirektor
Beiträge: 3559
Registriert: Do 27. Nov 2008, 01:44
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Beiträge: 1916
Registriert: Sa 17. Jan 2009, 09:26
Ihre Schokolade fällt wohl eher nicht unter diesem Passus, es sei denn sie reiben es zu einem Pulver und ziehen eine Spur durch die Nase.
Mit Verlaub, das ist ein Witz.§2(1) Betäubungsmittel, die intravenös, in Form von Pillen, oder als Pulver zu sich genommen werden, sind nicht erlaubt. Ebenso ist das Rauchen von Subztanzen nicht erlaubt.
Zuletzt geändert von Robert Cullen am Sa 16. Mai 2009, 16:59, insgesamt 1-mal geändert.
Tot.
Beiträge: 3559
Registriert: Do 27. Nov 2008, 01:44
Beiträge: 1916
Registriert: Sa 17. Jan 2009, 09:26
Nun, Herr Jerkov, diese Auslegung ist dorch wirklich Haarspalterei.
Laut
Koffeingehalt einzelner Getränke
Kaffee: 50 bis 150 mg pro Tasse
Tee: 50 bis 100 mg pro Tasse
Kakao: bis 50 mg pro Tasse
Cola: 20 bis 30 mg pro Dose
Energy-Drinks: ca. 80 mg pro Dose (250 ml) (quelle)
Damit sollte das wohl vom Tisch sein. Kakao = Koffein = §1 (2)
Laut
Nun hier ein Auszug, der Ihr Kakaoproblem löst:§1 (2) Ausgenommen von den Bestimmungen dieses Gesetzes sind Betäubungsmittel beinhaltende Erzeugnisse, die von staatlich anerkannten Ärzten und Therapeuten als Heilmittel angewendet werden sowie alkoholische und koffeinhaltige Nahrungs- und nikotinhaltige Genussmittel. Der Verkehr mit Betäubungsmitteln als Arznei- oder Heilmittel sowie der zulässige Gehalt der in Satz 1 genannten Betäubungsmittel in Nahrungs- und Genussmitteln ist in einer Betäubungsmittelabgabeverordnung zu regeln
Koffeingehalt einzelner Getränke
Kaffee: 50 bis 150 mg pro Tasse
Tee: 50 bis 100 mg pro Tasse
Kakao: bis 50 mg pro Tasse
Cola: 20 bis 30 mg pro Dose
Energy-Drinks: ca. 80 mg pro Dose (250 ml) (quelle)
Damit sollte das wohl vom Tisch sein. Kakao = Koffein = §1 (2)
Tot.
Beiträge: 3559
Registriert: Do 27. Nov 2008, 01:44
Was wollen Sie damit denn beweisen? Hier geht es nicht um Interpretationen, sondern den Gesetzestext 1:1. Darf ich laut dem Gesetz auch kiffen, weil in Joints unter anderem auch Nikotin mit drin ist?Original von Robert Cullen
Nun, Herr Jerkov, diese Auslegung ist dorch wirklich Haarspalterei.
Laut
Nun hier ein Auszug, der Ihr Kakaoproblem löst:
Koffeingehalt einzelner Getränke
Kaffee: 50 bis 150 mg pro Tasse
Tee: 50 bis 100 mg pro Tasse
Kakao: bis 50 mg pro Tasse
Cola: 20 bis 30 mg pro Dose
Energy-Drinks: ca. 80 mg pro Dose (250 ml) (quelle)
Damit sollte das wohl vom Tisch sein. Kakao = Koffein = §1 (2)
Kakao enthält mit Theobromin einen explizit unter das neue Verbot fallenden Stoff, da er auf das menschliche Nervensystem wirkt und dabei weder Koffein, Alkohol noch Nikotin ist.
Zuletzt geändert von pjotr am Sa 16. Mai 2009, 17:23, insgesamt 1-mal geändert.
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Beiträge: 1916
Registriert: Sa 17. Jan 2009, 09:26
Beiträge: 3559
Registriert: Do 27. Nov 2008, 01:44
Beiträge: 1916
Registriert: Sa 17. Jan 2009, 09:26
Beiträge: 3559
Registriert: Do 27. Nov 2008, 01:44
Beiträge: 1916
Registriert: Sa 17. Jan 2009, 09:26

