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Unionsministerium der Justiz und der Verteidigung
- das Büro des Unionsministers -
Am Justizpalast 4-18
10085 Manuri, Katista

Sehr geehrte Damen und Herren,

Nach den Bestimmungen Ihres neuen Betäubungsmittelgesetzes habe ich eben alle Staatsanwaltschaften im Bereich der Oberstaatsanwaltschaft Muxt darüber in Kenntnis setzen lassen, dass Schokolade (welche das berüchtigte Theobromin enthält) und ähnliche Stoffe künftig verboten sind.
Wir werden die verantwortungslosen Schokoladenjunkies mit der vollen Härte des Gesetzes verfolgen!

gez. Anthoff, Ministerialdirektor
 

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RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
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Beitrag von Robert Cullen »

Ihre Schokolade fällt wohl eher nicht unter diesem Passus, es sei denn sie reiben es zu einem Pulver und ziehen eine Spur durch die Nase.
§2(1) Betäubungsmittel, die intravenös, in Form von Pillen, oder als Pulver zu sich genommen werden, sind nicht erlaubt. Ebenso ist das Rauchen von Subztanzen nicht erlaubt.
Mit Verlaub, das ist ein Witz.
 

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Beitrag von pjotr »

Sie glauben ja gar nicht, was ich hierzulande schon für Formen des Drogenverfalls gesehen habe. Das habe ich noch vor kurzem in einem imperianischen Supermarkt gefunden:
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PS: Wo steht in dem Gesetz was von ner Nase?
 

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Beitrag von Robert Cullen »

Nun, Herr Jerkov, diese Auslegung ist dorch wirklich Haarspalterei.

Laut
§1 (2) Ausgenommen von den Bestimmungen dieses Gesetzes sind Betäubungsmittel beinhaltende Erzeugnisse, die von staatlich anerkannten Ärzten und Therapeuten als Heilmittel angewendet werden sowie alkoholische und koffeinhaltige Nahrungs- und nikotinhaltige Genussmittel. Der Verkehr mit Betäubungsmitteln als Arznei- oder Heilmittel sowie der zulässige Gehalt der in Satz 1 genannten Betäubungsmittel in Nahrungs- und Genussmitteln ist in einer Betäubungsmittelabgabeverordnung zu regeln
Nun hier ein Auszug, der Ihr Kakaoproblem löst:

Koffeingehalt einzelner Getränke
Kaffee: 50 bis 150 mg pro Tasse
Tee: 50 bis 100 mg pro Tasse
Kakao: bis 50 mg pro Tasse
Cola: 20 bis 30 mg pro Dose
Energy-Drinks: ca. 80 mg pro Dose (250 ml) (quelle)

Damit sollte das wohl vom Tisch sein. Kakao = Koffein = §1 (2)
 

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Beitrag von pjotr »

Original von Robert Cullen
Nun, Herr Jerkov, diese Auslegung ist dorch wirklich Haarspalterei.

Laut

Nun hier ein Auszug, der Ihr Kakaoproblem löst:

Koffeingehalt einzelner Getränke
Kaffee: 50 bis 150 mg pro Tasse
Tee: 50 bis 100 mg pro Tasse
Kakao: bis 50 mg pro Tasse
Cola: 20 bis 30 mg pro Dose
Energy-Drinks: ca. 80 mg pro Dose (250 ml) (quelle)

Damit sollte das wohl vom Tisch sein. Kakao = Koffein = §1 (2)
Was wollen Sie damit denn beweisen? Hier geht es nicht um Interpretationen, sondern den Gesetzestext 1:1. Darf ich laut dem Gesetz auch kiffen, weil in Joints unter anderem auch Nikotin mit drin ist?
Kakao enthält mit Theobromin einen explizit unter das neue Verbot fallenden Stoff, da er auf das menschliche Nervensystem wirkt und dabei weder Koffein, Alkohol noch Nikotin ist.
 

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Beitrag von Robert Cullen »

Und? In Zigaretten sind auch mehr als nur Nikotin, und dennoch fällt es unter die Verordnung.
 

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Beitrag von pjotr »

Original von Robert Cullen
Und? In Zigaretten sind auch mehr als nur Nikotin, und dennoch fällt es unter die Verordnung.
Ich darf also in Imperia auch Heroin spritzen, solange ich es mit Koffein vermenge?
 

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Beitrag von Robert Cullen »

Nein, natürlich nicht. Aber um diese elende Debatte zur Ruhe zu bringen, werde ich die Betäubungsmittelabgabeverordnung überarbeiten und im Herrenhaus zur Sprache bringen, damitsolche Fragen nicht mehr aufkommen können und der Endverbraucher aufgeklärt ist.
 

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Beitrag von pjotr »

Genau darum geht es mir: Um Rechtssicherheit. Ich muss doch auf das vertrauen können, was in einem Gesetz steht.
 

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Beitrag von Robert Cullen »

Darum werden wir die Betäubungsmittelabgabeverordnung überarbeiten. Sie haben uns auf einen Fehler hingewiesen, der behoben wird.
 

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