Original von Palin Waylan-Majere
Herr Poppinga hat nicht Recht. Wenn in den Streitkräften jemanden die Seelsorge bei einem katholichen Priester sucht, aber der katholischen Kirche nicht angehört, wäre das mit der Änderung verboten.
Ach, Herr Unionskanzler, mit Ihrer Polemik kommen wir hier nicht weiter. Verboten wird durch die von mir vorgeschlagene Änderung überhaupt nichts. Ausgeschlossen werden jedoch durch den Ursprungsvertrag andere katholische Kirchen.
Original von pjotr
"katholisch" meint hier speziell in diesem Vertrag natürlich die Angehörigen der Kirche, die den Heiligen Stuhl als Oberhaupt anerkennt.
Wenn "katholisch" hier die Kirche mit dem Heiligen Stuhl als Oberhaupt und dem Status Valsanto als Sitz (<simoff>ist das auf der neuen Karte noch so?

</simoff>) meint, dann sollte man das auch so schreiben. Kenner werden wissen, daß man früher auch immer von der "römisch-katholischen Kirche" in Verträgen sprach - auch wenn es diese Phantasiekirche heute nicht mehr gibt. Wir können hier den Begriff "Apostolisch-Katholisch" zur Differenzierung verwenden.
Katholisch als Oberbegriff umfaßt aber alle Kirchen, die sich so nennen. Die hier in Frage stehende katholisch-apostolische Kirche ebenso wie die albernisch-katholische Kirche, die alt-katholische Kirche uvm.
Woraus sie schlussfolgern, dass andere Konfessionen, wie die albernische oder die altkatholische miteingeschlossen wären, ist mir rätselhaft.
Das für Sie bestehende Rätsel habe ich bereits gelöst - der Vertrag verwendet einen Oberbegriff, eine Kategorie, nämlich "katholisch" als Bezeichnung für nur einen bestimmten Teil dieser Kategorie. Dadurch kommt es naturgemäß zu Verwirrungen. Katholisch bezeichnet eben nicht nur die apostolisch-katholische Kirche, sondern, wie dargelegt, auch albernisch-katholisch, alt-katholische Kirche uvm.
Mit der selben Argumentation müssten Sie dann auch die reformierten Kirchen als miteinbezogen ansehen, da die ja auch mal Teil der katholischen Amtskirche waren. Sie sehen, dass das absurd ist?
Hier ist nur Ihre eigene Argumentation absurd. Die Reformierten Kirchen nennen sich "Evangelische Kirche", "Reformierte Kirche (hulländisch-reformiert), "Imperianisch-reformierte Kirche", "Episkopale Kirche" usw. - da ist der Oberbegriff "katholisch" absolut unpassend und niemand wird hier eine Verwechslung annehmen können. Anders in den oben geschilderten Fällen.
Fazit bleibt, daß dieser Vertrag durch seine verschwommene Formulierung eine Vormachtsstellung für die Apostolisch-Katholische Kirche schafft, die so nicht hinzunehmen ist. Dementsprechend ist er nur mit Änderung annehmbar.
Zuletzt geändert von Hajo Poppinga am Mi 20. Mai 2009, 11:19, insgesamt 2-mal geändert.
Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.