Herr Rousseau-Mason, jeder Bramer, den die Unionsregierung ausgibt bedarf der haushaltspolitischen Ermächtigung durch das Unionsparlament, ob vorher oder im Nachhinein.Original von SRM
Entschuldigung, aber das ist Humbug. Gesetzlich verpflichtende Gehaltszahlungen sind nicht genehmigungspflichtig.
Fakt ist doch, dass die Einnahmenseite keine Schätzung darstellt, sondern dass diese ein Monatsergebnis (Einnahmen abzgl. Ausgaben) ergeben, aus der auch Rückschlüsse gezogen werden können.
Bei Gemurkse ist die Aussagekraft gleich null.
*so*Sorry, du wirst dafür bezahlt, also mach es bitte vernünftig oder lass es bleiben.
Für den vorliegenden Haushaltsentwurf ist es in der Tat bereits das Ergebnis, zumindest was die Einnahmeseite angeht. Wie aber schon gesagt: in der Regel handelt es sich um eine Schätzung. Wäre dieser Doppelhaushalt zum Beispiel schon Ende März/Anfang April erstellt worden, dann würden die Zahlen der Einnahmeseite auf Schätzungen beruhen.
*so* Keine Problem, für gute Vorschläge bin ich immer offen. *so*

