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Ich eröffne hiermit (hoffentlich beende ich sie nicht) die Aussprache zum:


Änderungsgesetz zum Imperianisches Sonn- und Feiertagsgesetz


§1 Titel

Der Titel des Gesetzes wird in „Imperianisches Feiertagsgesetz“ umbenannt.

§2 Definition

§1 wird folgenderweise Abgeändert:

(1)Gesetzliche Feiertage sind für die gesamte Bevölkerung der Republik Imperia arbeitsfrei, mit Ausnahme von Personen mit Tätigkeiten, deren Ausübung für den Erhalt der öffentlichen Ordnung und/oder das Wohl der Allgemeinheit zwingend erforderlich ist.

(2) An gesetzlichen Feiertagen dauert die Arbeitsruhe in der Regel von 0 bis 24 Uhr, an halbtägigen gesetzlichen Feiertagen von 12 bis 24 Uhr.

§ 3 Allgemeine und besondere Ausnahmen, Anspruch auf Urlaubsausgleich

§2 wird folgenderweise geändert:

(1) Abweichend von den Bestimmungen von § 1 sind an gesetzlichen Feiertagen nicht erwerbsmäßig verrichtete leichtere Arbeiten erlaubt, soweit sie die öffentliche Ruhe nicht stören, ebenso unaufschiebbare Tätigkeiten, die zur Abwendung eines Schadens an Gesundheit oder Eigentum erforderlich sind.
(2) Im Falle eines dringenden Bedürfnisses können die zuständigen Behörden darüber hinaus auf Antrag einmalige oder zeitlich begrenzte Ausnahmen vom feiertäglichen Arbeitsverbot zulassen.
(3) Im öffentlichen Interesse nach § 1 Abs. 1 oder durch Ausnahmeregelungen nach § 2 Abs. 2 in ihrer Feiertagsruhe beeinträchtigten Personen ist ein angemessener Ausgleich durch Urlaub zu gewähren.

§4

Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft und ersetzt das alte.
Ich beantrage den Imperialkanzler als 1. zu hören, da er die Gesetzesänderung vorgeschlagen hat. Die Aussprache wird mindestens 5 Tage dauern, es sei denn man wird sich schon vorher einig.
 

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Beitrag von Robert Cullen »

Ich bin für diese Gesetzesänderung, da ich der Meinung bin, dass jeder Bürger das freie Recht haben sollte auch am Sonntag sein Gewerbe zu betreiben, wenn er es möchte.

Das der Feiertag eine besondere Ordnung hat, ist nachvollziehbar, aber in Zeiten, in denen die Kirche immer weniger eine Rolle spielt, ist der Sonntag nicht mehr als gesondert zu betrachten.
 

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Ich spreche mich gegen eine solche Änderung aus. Jeder Mensch hat das Recht auf einen Tag Ruhe in der Woche.
 

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Beitrag von Robert Cullen »

Sie sagen es, aber das muss ja nicht am Sonntag sein.
 

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Der Sonntag ist Tradition. Als nächstes kommt wohl die Forderung nach der ersatzlosen Streichung, so wie ich die sogenannten Liberalen kenne.
 

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Beitrag von Denise M. Connor »

Es wundert mich, dass Sie überhaupt irgendetwas kennen, Herr Graf von Falkendingens.

Kindergarten...
 

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Es wundert mich, dass Sie überhaupt was sagen, Frau Respektlos.
 

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Beitrag von Robert Cullen »

Kommen wir nun zum Wesentlichen zurück.

Das der Mitarbeiter einen Tag in der Woche frei haben soll, ist verständlich, doch kann es doch bemessenssache des Arbeitgebers sein, an welchem Tag. Es muss ja auch nicht jeden Sonntag den gleichen Arbieter treffen. Und machen wir uns eines klar, niemand wird zu einer Vertragsunterzeichnung gezwungen! Wenn der Arbeitnehmer eben auf seinen Sonntag besteht, muss er halt da arbeiten, wo ihm dies zugesichert wird. Es kann ja auch jeweils tarifliche Regelungen geben. Wenn der Arbeitnehmer dann gewillt ist und der Arbeitgeber auch, so steht dem auch nichts im Wege.
 

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Beitrag von Denise M. Connor »

Original von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Es wundert mich, dass Sie überhaupt was sagen, Frau Respektlos.
*Schaut mit einem Auge respektlos über ihren Schminkspiegel in Richtung des Kindergartengrafen und zieht entnerft die Augenbraue hoch*
 

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Beitrag von Robert Cullen »

*muss zwar ein wenig grinsen, guckt Frau Conner dann aber ernst an*
 

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