Ein wenig spät, nicht?Original von Kintaro Bergmann
Ich werde es mir zu Herzen nehmen.
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Wieso ?Original von pjotr
Ein wenig spät, nicht?
1. Das war das erste mal.
2. Eine versuchte Straftat wäre es erst wenn ich wirklich versuchen würde die Straftat zu begehen ich dann aber vorher Geschnappt werde. Bis jetzt wurde ja nur verhandelt.
Ich bin Legastheniker und bitte um Verständnis
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Glauben Sie, ein Straftäter wird nicht vor Gericht gezerrt, wenn er eine Straftat zum ersten Mal begeht? Komisches Rechtsverständnis..Original von Kintaro Bergmann
1. Das war das erste mal.
Interessante Definition. In meinem Jurastudium habe ich das anders gelernt.2. Eine versuchte Straftat wäre es erst wenn ich wirklich versuchen würde die Straftat zu begehen ich dann aber vorher Geschnappt werde. Bis jetzt wurde ja nur verhandelt.
Ist also dann das Führen eines Angriffskrieges nur dann strafbar, wenn die Polizei einen vom Panzer runterholt, gerade bevor man schießt? :rolleyes:
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:klatsch:Original von Kintaro Bergmann
2. Eine versuchte Straftat wäre es erst wenn ich wirklich versuchen würde die Straftat zu begehen ich dann aber vorher Geschnappt werde. Bis jetzt wurde ja nur verhandelt.
Diebstahl ist, wenn ich etwas finde bevor jemand etwas verloren hat...
Nach ihrer Definition wäre es nur dann ein Diebstahl, wenn der Bestohlene es bemerkt?
Gustav von Struve, lic.iur.
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Nein Herr Minister, wenn der andere mich provoziert hatte, dann verteidige ich mich ja nur. Also ist das dann ein straffreier Verteidigungskrieg.... :rolleyes:Original von pjotr
Ist also dann das Führen eines Angriffskrieges nur dann strafbar, wenn die Polizei einen vom Panzer runterholt, gerade bevor man schießt? :rolleyes:
Zuletzt geändert von Gustav von Struve am Di 12. Mai 2009, 20:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Lesen sie erstmal das Strafgesetzbuch, bevor sie hier wieder rumlabernOriginal von Kintaro Bergmann
Nach ihrer Definition wäre dann also eine Morddrohung versuchter Mord ?
Sie wissen doch was ich meine. Es wurde nur verhandelt und das stellt keine Straftat dar.
Gustav von Struve, lic.iur.
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Drohung und Versuch ist also für Sie das Gleiche? =)Original von Kintaro Bergmann
Nach ihrer Definition wäre dann also eine Morddrohung versuchter Mord ?
Sie wissen doch was ich meine. Es wurde nur verhandelt und das stellt keine Straftat dar.
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