Stimmen Sie diesem Vorschlag zu?
-Die Stellvertretende Parlamentspräsidentin-
Manuri | 09.05.2009 AD
Verehrte Kollegen!
Die Unionsregierung legt folgenden völkerrechtlichen Vertrag zur Ratifizierung vor:
Grundlagen- und Handelsvertrag zwischen der Demokratischen Union und der Republik Assakhien
Die hohen Vertragschließenden Parteien, im einzelnen
die DEMOKRATISCHE UNION
und die REPUBLIK ASSAKHIEN
unterzeichnen im Sinne der Völkerverständigung, der wirtschaftlichen Prosperität und ihrer Gegenseitigen Anerkennung folgendes Vertragswerk:
Artikel 1 - Diplomatischer Status
Die beiden hohen vertragschließenden Parteien erkennen sich gegenseitig an und verpflichten sich, keine Handlungen vorzunehmen, die das Territorium und die Souveränität der anderen hohen vertragsschließenden Partei verletzen können. Sie ermöglichen sich den gegenseitigen Austausch diplomatischen Personals.
Artikel 2 - Diplomatenaustausch
Regierungsvertreter und Diplomaten des jeweils anderen Staates genießen Immunität im Rahmen ihrer Amtsausübung im Gastgeberland.
Ihre Fahrzeuge und Immobilien haben exterritorialen Status.
Artikel 3 - Handelsbeziehungen
Die beiden Regierungen fördern die Handelsbeziehungen zwischen beiden Staaten und Unternehmen beider Staaten.
Artikel 4 - Sonderbestimmungen zum Handel
(1) Die Demokratische Union erhält die Erstförderrechte für 10% der assakhischen Ölquellen. Außerdem erhalten Schiffe unter der Flagge der Demokratischen Union freien Zugang zum Golf von Aztheran und Anlegerechte an allen assakhischen Häfen.
(2) Im Gegenzug liefert die Demokratische Union der Republik Assakhien die Flugzeuge, Waffensysteme, Fernleittechnik und Wartungstechnik des außer Betrieb gestellten 24. Unionsluftgeschwaders "All time high" aus St. Christopher und die Technik des noch außer Betrieb zu setzenden AKW 'Krügerküstenkraftwerk' auf Salbor.
Artikel 5 - Übergangsbestimmungen
(1) Die Flugzeuge dürfen nur zu Verteidigungszwecken verwendet werden.
(2) Nach der Einführung der Wirtschaftssimulation in Assakhien wird über die Wirtschaftsbestimmungen dieses Vertrages neu verhandelt.
(3) Im Falle einer Kündigung dieses Vertrages besteht eine Kündigungsfrist von 100 Tagen.
Artikel 6 - Schlussbestimmungen
Dieser Vertrag entfaltet seine Wirkung nach der ordnungsgemäßen Ratifizierung in beiden Teilnehmerstaaten.
Bitte stimmen Sie mit "Ja" oder "Nein". Aktive Stimmenthaltung ist zulässig. Die Abstimmung dauert vier Tage, also bis zum 13.05.2009 (12:00 Uhr). Spätere Stimmabgaben werden nicht mehr berücksichtigt.
Vielen Dank für Ihre Teilnahme.

gez. Ritchie-Ashcraft
-Parlamentsvizepräsidentin-
UP-040-Ab


