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Registriert: So 26. Apr 2009, 15:23
Da wird ein Gesetz verkündet, welches überhaupt gar nicht vom Herrenhaus rechtskräftig verabschiedet wurde! Eine Frechheit, eine nicht abgegebene Stimme als Enthaltung zu werten, dass hat Konsequenzen!
 

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Die nicht abgegene Stimme ist in der Tat eine nicht abgegebene Stimme und keine Enthaltung.

Damit wurde das Gesetz mit 1 Ja-Stimme und einer Enthaltung angenommen. :)
 

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Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista

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Die Ergebnisfeststellung ist falsch. Weiterhin ist Zweifel an der Beschlussfähigkeit gegeben.
 

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Im übrigen möchte ich mal auf das hier Verweisen:
http://dur2005.de/forum/thread.php?threadid=4922

Bei dieser Abstimmung saßen drei Abgeordnete im Herrenhaus. Gleiche Situation wie jetzt, zu geringe Stimmenabgabe. Also keine Beschlussfähigkeit. => Deswegen Anzeige.
 

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Artikel 22
Beschlussfassung

Das Herrenhaus kann Beschlüsse nur fassen, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Es fasst Beschlüsse nach absoluter Stimmenmehrheit der Abstimmenden, sofern die Verfassungsurkunde oder die Geschäftsordnung des Herrenhauses, letztere für interne Angelegenheiten des Herrenhauses, nichts anderes bestimmen.
Für alle Abstimmungen und Wahlen im Herrenhaus und republikweit gilt, dass Enthaltungen bei der Prüfung einer Mindestbeteiligung zu zählen sind, bei der Ergebnisfeststellung aber außen vor bleiben.
 

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Gustav von Struve, lic.iur.
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Original von Johannes Georg Graf von Falkenstein
=> Deswegen Anzeige.
Vielleicht sollte man Sie mal wegen groben Unfugs anzeigen? :rolleyes:
 

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Vanessa H. Garland
Inselpräsidentin der Westlichen Inseln a. D.
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Gustav von Struve:

Bisherige Verfahrensweise zeigt, dass die Abstimmungen wegen zu geringer Beteiligung gescheitert sind. So was nennt sich Gewohnheitsrecht, müsste Ihr Prof auch mal erwähnt haben.
 

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Herr Graf von Falkenstein, nur weil sich hier etwas "eingeschlichen" hat und keiner bisher dagegen war, ist es noch nicht automatisch rechtmäßig geworden. Und dadurch dass sie sich nun auf das Gewohnheitsrecht berufen lässt ihre Gesetzestreue und ihre widersprüchlichen Aussagen in einen ganz besonderen Licht erscheinen.
 

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Gustav von Struve, lic.iur.
Oberster Unionsanwalt a.D.
Foren Gott
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Registriert: Mi 9. Mai 2007, 00:28
Der Herr übersieht schlicht, dass zu dem zeitpunkt das Herrenhaus 5 Mitglieder hatte: Mindestteilnahme also 3 wären, 2 zuwenig.

Jetzt sind es aber nur noch 3 Mitglieder, ergo sind 2 anwesende Mitglieder, egal wie sie abstimmen, ausreichend um mit einer Stimme Ja und einer Enthaltung ein Gesetz anzunehmen.

Fertig. Gesetz ist rechstgültig. Das hat nichts mit Gewohnheitsrecht zu tun, sondern mit gültigen Rechtsnormen, die sich die Leute hier mal zu Gemüte führen sollten...
 

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Manuri, den 07. Mai 2009
Öffentliche Zustellung

Einstellungsverfügung

Sehr geehrter Herr Imperialkanzler Robert Cullen,

die Anzeige wegen Falschbeurkundung im Amt gemäß § 87 UStGB gegen Sie, wird hiermit gemäß § 5 UStPG eingestellt, da sich strafrechtlich relevante Umstände oder Handlungen nach eingehender Prüfung nicht oder nicht in ausreichender Hinsicht erkennen liessen.

Die Falschbeurkundung im Amt ist als strafbewehrter Tatbestand nach § 87 UStGB geregelt. Systematisch gehört er zu dem Bereich der Amtsdelikte. Die Vorschrift schützt den Rechtsverkehr vor inhaltlich unwahren öffentlichen Urkunden. Voraussetzung der Strafbarkeit ist, dass sich die Beweiskraft der Urkunde auch auf die unwahre Tatsache bezieht.

§ 87 UStGB ist ein echtes Amtsdelikt, also ein Delikt, bei welchem der Täter Amtsträger sein muss. Voraussetzung für die Tat ist eine vorsätzliche und rechtswidrige Tat des Amsträgers. Sofern also der Amtsträger nicht vorsätzlich handelt, ist er nicht Täter einer Falschbeurkundung im Amt.

Unstrittig ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass es sich bei dem Imperialkanzler der Republik Imperia um einen Amtsträger im Sinne des Gesetzes handelt. Unstrittig ist ebenfalls, dass es sich bei der Verkündung des Abstimmungsergebnis um eine wirkende Urkunde im Sinne des Gesetzes handelt. Eine Urkunde ist die mit einem Gegenstand fest verbundene Gedankenerklärung, die einen bestimmten Tatbestand bzw. Sachverhalt fixiert, zumeist auch ihren Aussteller erkennen lässt und die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist.

Die Unionsanwaltschaft geht davon aus, dass es sich bei der in der Strafanzeige bezeichneten Mitteilung des Imperialkanzlers der Republik Imperia, Herrn Robert Cullen, im Herrenhaus am 06.05.2009, 16.24 Uhr nur um eine Unachtsamkeit und daher um eine fahrlässige Tat handelt. Wie bereits erwähnt ist aber die fahrlässige Falschbeurkundung im Amt nicht strafbewehrt, so dass das Ermittlungsverfahren bestimmungsgemäß einzustellen war.

Negative Auswirkungen auf die Urkunde hatte die falsche Verkündung des Abstimmungsergebnis (falsche inhaltliche Wahrheit) nicht. Zu Überprüfen wäre gegebenenfalls, ob das Gesetz gemäß den Bestimmungen der Landesverfassung Rechtskraft erlangen kann. Dies ist aber nicht Gegenstand der Strafanzeige wegen Falschbeurkundung im Amt und war somit von der Unionsanwaltschaft nicht zu prüfen.

Die Kosten für die Einstellung des Verfahrens trägt die Staatskasse, gegen den Einstellungsbescheid kann binnen einer Woche nach der Mitteilung Beschwerde beim zuständigen Minister der Justiz erhoben werden.

gez. Gustav von Struve
Oberster Unionsanwalt
 

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