Gesperrt
Lebende Foren Legende
Beiträge: 1916
Registriert: Sa 17. Jan 2009, 09:26
Ich bitte um Ja oder Nein.

Die Abstimung dauert von nun an 72 Stunden.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Tot.
Lebende Foren Legende
Beiträge: 1916
Registriert: Sa 17. Jan 2009, 09:26
Benutzeravatar
Lebende Foren Legende

Beitrag von Robert Cullen »

Ja
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Tot.
Lebende Foren Legende
Beiträge: 1916
Registriert: Sa 17. Jan 2009, 09:26
Benutzeravatar
Lebende Foren Legende

Beitrag von Robert Cullen »

Mitglieder im Herrenhaus, ich hatte vergessen Ihnen das Gesetz noch einmal hineinzureichen. Das werde ich nachholen. An sich hatte ich aber schon vorrausgesetzt das man weiß, worüber man abstimmt und sich wenn informiert. Der alte Graf sieht das leider anders. Ich bitte um Verzeihung.
Glückspielgesetz für die Republik Imperia

§1 Definition

(1) Glückspiele sind jegliche Spiele, die den Einsatz von Geld erfordern und mit einem Gewinn locken, der nur durch eine geringe Wahrscheinlichkeit gewonnen werden kann.

§2 Erlaubnis zum Gewerbe

(1) Einer Erlaubnis der imperianischen Staatsregierung bedarf, wer gewerbliche Glückspiele betreiben möchte. Ausnahmen sind gemeinnützige Spiele, die keinen Profit erzielen wollen.
(2) Die Erlaubnis nach Absatz 1 ist zu versagen, wenn

1. Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Verantwortlichen oder des Antragstellers ergeben,
2. Keine nachvollziehbare Gewinnverteilung vorliegt
3. Wenn Tatsachen vorliegen, die Bedenken gegen kriminelle Machenschaften vorliegen, wie Geldwäsche oder ähnliches

§3 Werbeverbot

(1) Öffentliches Werben an nicht volljährigen Personen zugänglichen Orten ist untersagt.

§4 Warnhinweispflicht

(1) Es ist auf die Gefahr der Spielsucht hinzuweisen, genauso, wie Adressen auszuliegen haben, bei denen bereits verfallene Hilfe finden können.

§5 Altersbeschränkung

(1) Glückspiel dürfen nicht von Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren betrieben werden.

§6 Suchtprävention und Hilfsleistungen

(1) 7% der Einnahmen sind an einen Verein abzuführen, der die Prävention von Spielsucht vorantreibt. Dies muss einmal jährlich vor dem Herrenhaus nachgewiesen werden.

§8 Inkrafttreten

Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft .
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Tot.
Erleuchteter
Beiträge: 3559
Registriert: Do 15. Mär 2007, 11:41
Benutzeravatar
Erleuchteter

Beitrag von Denise M. Connor »

Enthaltung
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

The sweetest spirit in the whole country
Denise M. Connor geb. Heidenberg
Unionskanzlerin a.D.

Verstorben am 14.05.2009
Lebende Foren Legende
Beiträge: 1916
Registriert: Sa 17. Jan 2009, 09:26
Benutzeravatar
Lebende Foren Legende

Beitrag von Robert Cullen »

Fassen wir zusammen: eine Ja- Stimme und 2 Enthaltungen, keine Gegenstimme, ergo darf das Gesetzt erlassen werden.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Tot.
Gesperrt

Zurück zu „Imperialversammlung“