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Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und der Demokratischen Union
Präambel
Der Heilige Stuhl, vertreten durch Seine Heiligkeit Papst Innozenz V., und die Demokratische Union, vertreten durch den Unionskanzler Palin Waylan-Majere, haben von dem gemeinsamen Wunsche geleitet, die zwischen dem Heiligen Stuhl und der Demokratischen Union bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu festigen und zu fördern, gewillt, dass Verhältnis zwischen der katholischen Kirche und dem Staat für den Gesamtbereich der Demokratischen Union in einer beider Seiten befriedigenden Weise dauernd zu regeln, haben beschlossen, eine feierliche Übereinkunft zu treffen.
Artikel a: Gegenseitige Anerkennung
(1) Die Demokratische Union erkennt den Heiligen Stuhl als souveränes, nicht-staatliches Völkerrechtssubjekt und als Staatsoberhaupt des Staats Valsantinus an.
(2) Der Heilige Stuhl erkennt die Demokratische Union als souveränes Völkerrechtssubjekt an.
Artikel b: Diplomatische Vertretungen
(1) Der Heilige Stuhl entsendet dauerhaft einen Apostolischen Nuntius an den Sitz des Metropoliten der Kirchenprovinz der Demokratischen Union.
(2) Die Demokratische Union entsendet dauerhaft einen Botschafter an den Sitz des Heiligen Stuhls.
(3) Der Heilige Stuhl und die Demokratische Union gewähren den Gesandten des jeweils anderen die volle diplomatische Immunität und alle weiteren Rechte diplomatischer Gesandter.
Artikel c: Regelmäßige Konsultationen
(1) Der Heilige Stuhl gewährt dem Staatsoberhaupt der Demokratischen Union oder einem Vertreter wenigstens einmal in drei Monaten eine Audienz beim Heiligen Vater.
(2) Die Demokratische Union gewährt dem Apostolischen Nuntius des Heiligen Stuhls wenigstens einmal in drei Monaten ein Gespräch mit einem Mitglied der Regierung der Demokratischen Union.
Artikel d: Gewähr der Religionsausübung
(1) Die Demokratische Union gewährleistet der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche die freie Ausübung ihrer geistlichen Macht und die freie und ungestörte Ausübung ihres Ritus' zu.
(2) Die Demokratische Union erkennt das Recht der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche an, im Rahmen ihrer Zuständigkeit Dekrete und Anordnungen zu erlassen.
Artikel e: Rechte der Geistlichen
(1) Die Demokratische Union sichert den Geistlichen der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche die Befreiung von staatlich verpflichtenden Diensten an der Waffe zu.
(2) Die Demokratische Union wahrt und schützt das Beichtgeheimnis und keines seiner Organe wird von einem Geistlichen der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche die Herausgabe unter der Beichte empfangener Informationen verlangen.
Artikel f: Religionsunterricht
(1) Die Demokratische Union erlässt ein Gesetz, welches den Unionsländern erlaubt, im Rahmen der Regelung des Religionsunterrichtes an Schulen mit dem Heiligen Stuhl Verträge zu unterzeichnen.
Artikel g: Militärseelsorge
(1) Die Demokratische Union überträgt der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche die Aufgabe der katholischen Seelsorge in den Streitkräften des Staates.
(2) Die Heilige Katholische und Apostolische Kirche sorgt jederzeit für eine angemessene seelsorgerische Betreuung.
(3) Der Heilige Stuhl wird den Leiter der Militärseelsorge zum Titularbischof bestellen.
Zu Urkund dessen ist diese feierliche Übereinkunft am siebten Mai 2009 in Manuri unterzeichnet worden.
Für den Heiligen Stuhl:
Unterschrift
Für die Demokratische Union:

Palin Waylan-Majere
Präambel
Der Heilige Stuhl, vertreten durch Seine Heiligkeit Papst Innozenz V., und die Demokratische Union, vertreten durch den Unionskanzler Palin Waylan-Majere, haben von dem gemeinsamen Wunsche geleitet, die zwischen dem Heiligen Stuhl und der Demokratischen Union bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu festigen und zu fördern, gewillt, dass Verhältnis zwischen der katholischen Kirche und dem Staat für den Gesamtbereich der Demokratischen Union in einer beider Seiten befriedigenden Weise dauernd zu regeln, haben beschlossen, eine feierliche Übereinkunft zu treffen.
Artikel a: Gegenseitige Anerkennung
(1) Die Demokratische Union erkennt den Heiligen Stuhl als souveränes, nicht-staatliches Völkerrechtssubjekt und als Staatsoberhaupt des Staats Valsantinus an.
(2) Der Heilige Stuhl erkennt die Demokratische Union als souveränes Völkerrechtssubjekt an.
Artikel b: Diplomatische Vertretungen
(1) Der Heilige Stuhl entsendet dauerhaft einen Apostolischen Nuntius an den Sitz des Metropoliten der Kirchenprovinz der Demokratischen Union.
(2) Die Demokratische Union entsendet dauerhaft einen Botschafter an den Sitz des Heiligen Stuhls.
(3) Der Heilige Stuhl und die Demokratische Union gewähren den Gesandten des jeweils anderen die volle diplomatische Immunität und alle weiteren Rechte diplomatischer Gesandter.
Artikel c: Regelmäßige Konsultationen
(1) Der Heilige Stuhl gewährt dem Staatsoberhaupt der Demokratischen Union oder einem Vertreter wenigstens einmal in drei Monaten eine Audienz beim Heiligen Vater.
(2) Die Demokratische Union gewährt dem Apostolischen Nuntius des Heiligen Stuhls wenigstens einmal in drei Monaten ein Gespräch mit einem Mitglied der Regierung der Demokratischen Union.
Artikel d: Gewähr der Religionsausübung
(1) Die Demokratische Union gewährleistet der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche die freie Ausübung ihrer geistlichen Macht und die freie und ungestörte Ausübung ihres Ritus' zu.
(2) Die Demokratische Union erkennt das Recht der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche an, im Rahmen ihrer Zuständigkeit Dekrete und Anordnungen zu erlassen.
Artikel e: Rechte der Geistlichen
(1) Die Demokratische Union sichert den Geistlichen der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche die Befreiung von staatlich verpflichtenden Diensten an der Waffe zu.
(2) Die Demokratische Union wahrt und schützt das Beichtgeheimnis und keines seiner Organe wird von einem Geistlichen der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche die Herausgabe unter der Beichte empfangener Informationen verlangen.
Artikel f: Religionsunterricht
(1) Die Demokratische Union erlässt ein Gesetz, welches den Unionsländern erlaubt, im Rahmen der Regelung des Religionsunterrichtes an Schulen mit dem Heiligen Stuhl Verträge zu unterzeichnen.
Artikel g: Militärseelsorge
(1) Die Demokratische Union überträgt der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche die Aufgabe der katholischen Seelsorge in den Streitkräften des Staates.
(2) Die Heilige Katholische und Apostolische Kirche sorgt jederzeit für eine angemessene seelsorgerische Betreuung.
(3) Der Heilige Stuhl wird den Leiter der Militärseelsorge zum Titularbischof bestellen.
Zu Urkund dessen ist diese feierliche Übereinkunft am siebten Mai 2009 in Manuri unterzeichnet worden.
Für den Heiligen Stuhl:
Unterschrift
Für die Demokratische Union:

Palin Waylan-Majere
Palin Waylan-Majere OEL
Altkanzler
Altkanzler
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Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und der Demokratischen Union
Präambel
Der Heilige Stuhl, vertreten durch Seine Heiligkeit Papst Innozenz V., und die Demokratische Union, vertreten durch den Unionskanzler Palin Waylan-Majere, haben von dem gemeinsamen Wunsche geleitet, die zwischen dem Heiligen Stuhl und der Demokratischen Union bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu festigen und zu fördern, gewillt, dass Verhältnis zwischen der katholischen Kirche und dem Staat für den Gesamtbereich der Demokratischen Union in einer beider Seiten befriedigenden Weise dauernd zu regeln, haben beschlossen, eine feierliche Übereinkunft zu treffen.
Artikel a: Gegenseitige Anerkennung
(1) Die Demokratische Union erkennt den Heiligen Stuhl als souveränes, nicht-staatliches Völkerrechtssubjekt und als Staatsoberhaupt des Staats Valsantinus an.
(2) Der Heilige Stuhl erkennt die Demokratische Union als souveränes Völkerrechtssubjekt an.
Artikel b: Diplomatische Vertretungen
(1) Der Heilige Stuhl entsendet dauerhaft einen Apostolischen Nuntius an den Sitz des Metropoliten der Kirchenprovinz der Demokratischen Union.
(2) Die Demokratische Union entsendet dauerhaft einen Botschafter an den Sitz des Heiligen Stuhls.
(3) Der Heilige Stuhl und die Demokratische Union gewähren den Gesandten des jeweils anderen die volle diplomatische Immunität und alle weiteren Rechte diplomatischer Gesandter.
Artikel c: Regelmäßige Konsultationen
(1) Der Heilige Stuhl gewährt dem Staatsoberhaupt der Demokratischen Union oder einem Vertreter wenigstens einmal in drei Monaten eine Audienz beim Heiligen Vater.
(2) Die Demokratische Union gewährt dem Apostolischen Nuntius des Heiligen Stuhls wenigstens einmal in drei Monaten ein Gespräch mit einem Mitglied der Regierung der Demokratischen Union.
Artikel d: Gewähr der Religionsausübung
(1) Die Demokratische Union gewährleistet der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche die freie Ausübung ihrer geistlichen Macht und die freie und ungestörte Ausübung ihres Ritus' zu.
(2) Die Demokratische Union erkennt das Recht der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche an, im Rahmen ihrer Zuständigkeit Dekrete und Anordnungen zu erlassen.
Artikel e: Rechte der Geistlichen
(1) Die Demokratische Union sichert den Geistlichen der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche die Befreiung von staatlich verpflichtenden Diensten an der Waffe zu.
(2) Die Demokratische Union wahrt und schützt das Beichtgeheimnis und keines seiner Organe wird von einem Geistlichen der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche die Herausgabe unter der Beichte empfangener Informationen verlangen.
Artikel f: Religionsunterricht
(1) Die Demokratische Union erlässt ein Gesetz, welches den Unionsländern erlaubt, im Rahmen der Regelung des Religionsunterrichtes an Schulen mit dem Heiligen Stuhl Verträge zu unterzeichnen.
Artikel g: Militärseelsorge
(1) Die Demokratische Union überträgt der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche die Aufgabe der katholischen Seelsorge in den Streitkräften des Staates.
(2) Die Heilige Katholische und Apostolische Kirche sorgt jederzeit für eine angemessene seelsorgerische Betreuung.
(3) Der Heilige Stuhl wird den Leiter der Militärseelsorge zum Titularbischof bestellen.
Zu Urkund dessen ist diese feierliche Übereinkunft am siebten Mai 2009 in Manuri unterzeichnet worden.
Für den Heiligen Stuhl:

Innozenz V.
Für die Demokratische Union:

Palin Waylan-Majere
Präambel
Der Heilige Stuhl, vertreten durch Seine Heiligkeit Papst Innozenz V., und die Demokratische Union, vertreten durch den Unionskanzler Palin Waylan-Majere, haben von dem gemeinsamen Wunsche geleitet, die zwischen dem Heiligen Stuhl und der Demokratischen Union bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu festigen und zu fördern, gewillt, dass Verhältnis zwischen der katholischen Kirche und dem Staat für den Gesamtbereich der Demokratischen Union in einer beider Seiten befriedigenden Weise dauernd zu regeln, haben beschlossen, eine feierliche Übereinkunft zu treffen.
Artikel a: Gegenseitige Anerkennung
(1) Die Demokratische Union erkennt den Heiligen Stuhl als souveränes, nicht-staatliches Völkerrechtssubjekt und als Staatsoberhaupt des Staats Valsantinus an.
(2) Der Heilige Stuhl erkennt die Demokratische Union als souveränes Völkerrechtssubjekt an.
Artikel b: Diplomatische Vertretungen
(1) Der Heilige Stuhl entsendet dauerhaft einen Apostolischen Nuntius an den Sitz des Metropoliten der Kirchenprovinz der Demokratischen Union.
(2) Die Demokratische Union entsendet dauerhaft einen Botschafter an den Sitz des Heiligen Stuhls.
(3) Der Heilige Stuhl und die Demokratische Union gewähren den Gesandten des jeweils anderen die volle diplomatische Immunität und alle weiteren Rechte diplomatischer Gesandter.
Artikel c: Regelmäßige Konsultationen
(1) Der Heilige Stuhl gewährt dem Staatsoberhaupt der Demokratischen Union oder einem Vertreter wenigstens einmal in drei Monaten eine Audienz beim Heiligen Vater.
(2) Die Demokratische Union gewährt dem Apostolischen Nuntius des Heiligen Stuhls wenigstens einmal in drei Monaten ein Gespräch mit einem Mitglied der Regierung der Demokratischen Union.
Artikel d: Gewähr der Religionsausübung
(1) Die Demokratische Union gewährleistet der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche die freie Ausübung ihrer geistlichen Macht und die freie und ungestörte Ausübung ihres Ritus' zu.
(2) Die Demokratische Union erkennt das Recht der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche an, im Rahmen ihrer Zuständigkeit Dekrete und Anordnungen zu erlassen.
Artikel e: Rechte der Geistlichen
(1) Die Demokratische Union sichert den Geistlichen der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche die Befreiung von staatlich verpflichtenden Diensten an der Waffe zu.
(2) Die Demokratische Union wahrt und schützt das Beichtgeheimnis und keines seiner Organe wird von einem Geistlichen der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche die Herausgabe unter der Beichte empfangener Informationen verlangen.
Artikel f: Religionsunterricht
(1) Die Demokratische Union erlässt ein Gesetz, welches den Unionsländern erlaubt, im Rahmen der Regelung des Religionsunterrichtes an Schulen mit dem Heiligen Stuhl Verträge zu unterzeichnen.
Artikel g: Militärseelsorge
(1) Die Demokratische Union überträgt der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche die Aufgabe der katholischen Seelsorge in den Streitkräften des Staates.
(2) Die Heilige Katholische und Apostolische Kirche sorgt jederzeit für eine angemessene seelsorgerische Betreuung.
(3) Der Heilige Stuhl wird den Leiter der Militärseelsorge zum Titularbischof bestellen.
Zu Urkund dessen ist diese feierliche Übereinkunft am siebten Mai 2009 in Manuri unterzeichnet worden.
Für den Heiligen Stuhl:

Innozenz V.
Für die Demokratische Union:

Palin Waylan-Majere
Seine Heiligkeit
Papst Innozenz V.
Heiliger Vater, Stellvertreter Christi auf Erden

Papst Innozenz V.
Heiliger Vater, Stellvertreter Christi auf Erden

Beiträge: 17
Registriert: Fr 24. Apr 2009, 17:44
Herr Unionskanzler, Wir sind hocherfreut über diesen gelungenen Abschluss Unserer Reise in eure Heimat. Wir sehen dem Tag der Ratifikation des Konkordates in Eurem Parlament mit Freude entgegen.
Wir bedanken Uns für die gute Gastfreundschaft.
Möge Gottes Segen über Euch sein.
Damit verabschiedet sich der Heilige Vater um zurück nach Hause zu fliegen.
Wir bedanken Uns für die gute Gastfreundschaft.
Möge Gottes Segen über Euch sein.
Damit verabschiedet sich der Heilige Vater um zurück nach Hause zu fliegen.
Seine Heiligkeit
Papst Innozenz V.
Heiliger Vater, Stellvertreter Christi auf Erden

Papst Innozenz V.
Heiliger Vater, Stellvertreter Christi auf Erden

Beiträge: 26
Registriert: Do 18. Sep 2008, 13:46
Sehr geehrter Herr Unionskanzler.
Im Namen Seiner Heiligkeit, wurde ich - Bischof Pellicano - Päpstlicher Legat Seiner Heiligkeit Papst Innozenz V. - damit beauftragt die Zustimmung Seiner Heiligkeit zur Vertragsänderung zu signalisieren. Der Heilige Vater ist einverstanden die in Ihrem Parlament umstrittene Passage über die Seelsorge so anzupassen, das sie sich eindeutig auf die Heilige Apostolische und Katholische Kirche bezieht. Bleibt es bei dieser einen Änderung, wird Seine Heiligkeit den geänderten Vertrag erneut unterschreiben. Der Papst drückt hierdurch seinen Wunsch aus, die Frage der diplomatischen Zusammenarbeit zwischen dem Heiligen Stuhl und der Demokratischen Union nicht an den - grundlosen - Bedenken einzelner weniger Abgeordneter scheitern zu lassen.
Im Namen Seiner Heiligkeit, wurde ich - Bischof Pellicano - Päpstlicher Legat Seiner Heiligkeit Papst Innozenz V. - damit beauftragt die Zustimmung Seiner Heiligkeit zur Vertragsänderung zu signalisieren. Der Heilige Vater ist einverstanden die in Ihrem Parlament umstrittene Passage über die Seelsorge so anzupassen, das sie sich eindeutig auf die Heilige Apostolische und Katholische Kirche bezieht. Bleibt es bei dieser einen Änderung, wird Seine Heiligkeit den geänderten Vertrag erneut unterschreiben. Der Papst drückt hierdurch seinen Wunsch aus, die Frage der diplomatischen Zusammenarbeit zwischen dem Heiligen Stuhl und der Demokratischen Union nicht an den - grundlosen - Bedenken einzelner weniger Abgeordneter scheitern zu lassen.

Beiträge: 3559
Registriert: Do 27. Nov 2008, 01:44