Wie wärs erstmal mit der Erstellung eines Haushaltes?Original von Palin Waylan-Majere
Die Unionsregierung beantragt, Madonna Ritchie-Ashcraft zur Unionsbankpräsidentin zu wählen.
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Die Fraktion Linken Liste im Unionsparlament beantragt eine erneute Aussprache zur Wahl des Unionsparlamentspräsidiums.
Zuletzt geändert von pjotr am Di 28. Apr 2009, 15:01, insgesamt 1-mal geändert.
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
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Ich hoffe nun alle Anträge bearbeitet zu haben, sodass wir wieder auf dem aktuellen Stand sind. Meine Abwesenheit bitte ich zu entschuldigen, obwohl ich mich nur bis Dienstag offiziell abgemeldet habe. Die persönlichen Abwesenheitsgründe haben sich in die Länge gezogen.
Falls ich einen Antrag übersehen habe, bitte ich freundlichst um Mitteilung.
Falls ich einen Antrag übersehen habe, bitte ich freundlichst um Mitteilung.
Madonna Ritchie-Ashcraft
* 16.08.1958 + 11.10.2009
Für tot erklärt, verschollen nach dem Flugzeugabsturz
Ich glaube an den Sex und an den Tod - zwei Erfahrungen, die man nur einmal im Leben macht. - Woody Allen -
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Die Regierung beantragt die Aussprache zu folgendem Gesetzesentwurf.
Gesetz über das Verbot von Glühlampen geringer Energieeffizienzklasse
§1 – Zweck Zweck dieses Gesetzes ist das Verbot von Leuchtelementen niedriger Energieeffizienzklassen.
§2 – Energieeffizienzklassen
(1) Leuchtelemente sind in Energieeffizienzklassen einzustufen.
(2) Die Einstuftung erfolgt nach dem Wert des Energieeffizienzindex Ei. Dieser errechnet sich aus dem Quotienten der Leistungsaufnahme P in Watt und der Referenzleistung Pr. Letztere errechnet sich aus dem Produkt des Lichtstrom der Lampe in Lumen (lm) mit 0,2.
(3) Es werden folgende Energieeffizienzklassen festgelegt:
* Energieeffizienzklasse A: 45% ≤ EI
* Energieeffizienzklasse B: 45% ≤ EI < 60%
* Energieeffizienzklasse C: 60% ≤ EI < 80%
* Energieeffizienzklasse D: 80% ≤ EI < 95%
* Energieeffizienzklasse E: 95% ≤ EI < 110%
* Energieeffizienzklasse F: 110% ≤ EI < 130%
* Energieeffizienzklasse G: EI ≥ 130%
§3 – Verbote
(1) Es ist untersagt,
* Leuchtelemente der Energieeffizienzklasse G ab 01.12.2009;
* Leuchtelemente der Energieeffizienzklasse F ab 01.02.2010;
* Leuchtelemente der Energieeffizienzklasse E ab 01.04.2010;
* Leuchtelemente der Energieeffizienzklasse D ab 01.06.2010;
* Leuchtelemente mit mattiertem Glas, die nicht die Energieeffizienzklasse A besitzen, ab 01.02.2009; zu vertreiben, zu importieren, herzustellen oder zu verwenden.
(2)Verstöße gegen die Bestimmungen des Absatzes 1 werden mit bis zu 500 Bramer pro Leuchtelement bestraft. Ausgenommen sind spezielle Glühlampen zur Verwendung in Backöfen und Kühlschränken sowie Reflektorlampen.
§4 - Beleuchtung in öffentlichen Einrichtungen In öffentliche Einrichtungen sind betroffene Leuchtelemente durch Kompaktleuchtstofflampen oder Halogenlampen mit der Energieeffizienzklasse A, B oder C zu ersetzen.
§5 - Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
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Das Unionsministerium der Justiz und der Verteidigung beantragt gem. §5 IV UGerG, Dr. Alexander Oskar Maria Freiherr zu Hochstett zum nebenamtlichen Unionsrichter (Besoldungsstufe J1 gem. §6 II, Anlage D Unionsbesoldungsordnung) zu wählen.
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
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Die Unionsregierung legt folgenden völkerrechtlichen Vertrag zur Ratifizierung vor:
Grundlagen- und Handelsvertrag zwischen der Demokratischen Union und der Republik Assakhien
Die hohen Vertragschließenden Parteien, im einzelnen
die DEMOKRATISCHE UNION
und die REPUBLIK ASSAKHIEN
unterzeichnen im Sinne der Völkerverständigung, der wirtschaftlichen Prosperität und ihrer Gegenseitigen Anerkennung folgendes Vertragswerk:
Artikel 1 - Diplomatischer Status
Die beiden hohen vertragschließenden Parteien erkennen sich gegenseitig an und verpflichten sich, keine Handlungen vorzunehmen, die das Territorium und die Souveränität der anderen hohen vertragsschließenden Partei verletzen können. Sie ermöglichen sich den gegenseitigen Austausch diplomatischen Personals.
Artikel 2 - Diplomatenaustausch
Regierungsvertreter und Diplomaten des jeweils anderen Staates genießen Immunität im Rahmen ihrer Amtsausübung im Gastgeberland.
Ihre Fahrzeuge und Immobilien haben exterritorialen Status.
Artikel 3 - Handelsbeziehungen
Die beiden Regierungen fördern die Handelsbeziehungen zwischen beiden Staaten und Unternehmen beider Staaten.
Artikel 4 - Sonderbestimmungen zum Handel
(1) Die Demokratische Union erhält die Erstförderrechte für 10% der assakhischen Ölquellen. Außerdem erhalten Schiffe unter der Flagge der Demokratischen Union freien Zugang zum Golf von Aztheran und Anlegerechte an allen assakhischen Häfen.
(2) Im Gegenzug liefert die Demokratische Union der Republik Assakhien die Flugzeuge, Waffensysteme, Fernleittechnik und Wartungstechnik des außer Betrieb gestellten 24. Unionsluftgeschwaders "All time high" aus St. Christopher und die Technik des noch außer Betrieb zu setzenden AKW 'Krügerküstenkraftwerk' auf Salbor.
Artikel 5 - Übergangsbestimmungen
(1) Die Flugzeuge dürfen nur zu Verteidigungszwecken verwendet werden.
(2) Nach der Einführung der Wirtschaftssimulation in Assakhien wird über die Wirtschaftsbestimmungen dieses Vertrages neu verhandelt.
(3) Im Falle einer Kündigung dieses Vertrages besteht eine Kündigungsfrist von 100 Tagen.
Artikel 6 - Schlussbestimmungen
Dieser Vertrag entfaltet seine Wirkung nach der ordnungsgemäßen Ratifizierung in beiden Teilnehmerstaaten.
Grundlagen- und Handelsvertrag zwischen der Demokratischen Union und der Republik Assakhien
Die hohen Vertragschließenden Parteien, im einzelnen
die DEMOKRATISCHE UNION
und die REPUBLIK ASSAKHIEN
unterzeichnen im Sinne der Völkerverständigung, der wirtschaftlichen Prosperität und ihrer Gegenseitigen Anerkennung folgendes Vertragswerk:
Artikel 1 - Diplomatischer Status
Die beiden hohen vertragschließenden Parteien erkennen sich gegenseitig an und verpflichten sich, keine Handlungen vorzunehmen, die das Territorium und die Souveränität der anderen hohen vertragsschließenden Partei verletzen können. Sie ermöglichen sich den gegenseitigen Austausch diplomatischen Personals.
Artikel 2 - Diplomatenaustausch
Regierungsvertreter und Diplomaten des jeweils anderen Staates genießen Immunität im Rahmen ihrer Amtsausübung im Gastgeberland.
Ihre Fahrzeuge und Immobilien haben exterritorialen Status.
Artikel 3 - Handelsbeziehungen
Die beiden Regierungen fördern die Handelsbeziehungen zwischen beiden Staaten und Unternehmen beider Staaten.
Artikel 4 - Sonderbestimmungen zum Handel
(1) Die Demokratische Union erhält die Erstförderrechte für 10% der assakhischen Ölquellen. Außerdem erhalten Schiffe unter der Flagge der Demokratischen Union freien Zugang zum Golf von Aztheran und Anlegerechte an allen assakhischen Häfen.
(2) Im Gegenzug liefert die Demokratische Union der Republik Assakhien die Flugzeuge, Waffensysteme, Fernleittechnik und Wartungstechnik des außer Betrieb gestellten 24. Unionsluftgeschwaders "All time high" aus St. Christopher und die Technik des noch außer Betrieb zu setzenden AKW 'Krügerküstenkraftwerk' auf Salbor.
Artikel 5 - Übergangsbestimmungen
(1) Die Flugzeuge dürfen nur zu Verteidigungszwecken verwendet werden.
(2) Nach der Einführung der Wirtschaftssimulation in Assakhien wird über die Wirtschaftsbestimmungen dieses Vertrages neu verhandelt.
(3) Im Falle einer Kündigung dieses Vertrages besteht eine Kündigungsfrist von 100 Tagen.
Artikel 6 - Schlussbestimmungen
Dieser Vertrag entfaltet seine Wirkung nach der ordnungsgemäßen Ratifizierung in beiden Teilnehmerstaaten.
Palin Waylan-Majere OEL
Altkanzler
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