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Ich bezweifel stark das da noch etwas annehmbares kommt .
Zuletzt geändert von Kintaro Bergmann am So 3. Mai 2009, 23:34, insgesamt 1-mal geändert.
Ich bin Legastheniker und bitte um Verständnis
Senator der Freien Republik Katista
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Ich habe noch einige Frage Herr Vorsitzender, zunächst aber möchte ich mein Erstaunen zum Ausdruck bringen, wie respektlos sich der Angeklagte sich gegenüber dem Gericht gegenüber verhalten darf.
Herr Bergmann, erklären sie doch zunächst dem Hohen Gericht, weshalb sie ihre Firma in Katista, in der Stadt Funnix betreiben, aber gewerberechtlich in Freistein angemeldet haben.
Herr Bergmann, erklären sie doch zunächst dem Hohen Gericht, weshalb sie ihre Firma in Katista, in der Stadt Funnix betreiben, aber gewerberechtlich in Freistein angemeldet haben.
Gustav von Struve, lic.iur.
Oberster Unionsanwalt a.D.
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Diesbezüglich ist mir bei der anmeldung wohl ein Fehler unterlaufen die HMF ist ein Katistanisches Unternehmen. Ich habe diesen Fehler soeben behoben und das Unternehmen richtiggehend umgemedlet.Tatsache 8o da hatte ich mich wohl Verklickt. habs gleich geändert *extra mittagessen unterbrochen ^^*
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Herr von Struve,
ich habe Ihre Anmerkung zum Verhalten des Angeklagten zur Kenntnis genommen. Ich stimme Ihnen zu, dass Herr Bergmann wirklich kein gutes Bild abgibt. Eventuell wäre ein Strafverteidiger, der ihn hier vor Gericht vertritt, die bessere Wahl gewesen. Nichtsdestotrotz sind die durchaus provokanten Aussagen seinerseits bisher auf sachlicher Ebene geblieben. Sobald es aber zu Ehrbeleidigungen, die nichts mit der Verteidigung in der Sache zu tun haben, kommt, werde ich ich ihn selbstverständlich rügen und notfalls auch Ordnungsmaßnahmen nutzen.
Herr Bergmann,
ich gehe davon aus, dass Sie dies auch verstanden haben und sich vielleicht mittlerweile bewusst gemacht haben, dass Sie hier vor Gericht stehen und ich absolut keine Lust darauf habe, für Sie den Kindergärtner zu spielen oder ihre tendeziell "pampig-frechen" Antworten weiter hier vernehmen zu müssen. Ich weise Sie deshalb darauf hin, dass ich beide Parteien erst wieder bitte vorzutragen, wenn ich Sie konkret anspreche und die Möglichkeit dazu gebe.
Ich sehe es ebenso ungern, wenn im Laufe des Verfahrens Dokumente, die als Beweismittel in die Verhandlung eingeführt wurden, verändert werden. Dies zu verhindern ist allerdings Aufgabe der Unionsanwaltschaft. Ich empfehle deswegen in Zukunft keine dynamischen Inhalte, sondern Screenshots oder Textkopien als Beweismittel einzubringen, auf die die Angeklagten keinen Einfluss mehr haben. So ist die Beweissicherung sichergestellt.
Herr Bergmann,
mir sind ein paar Fragen gekommen, die Sie mir eventuell beantworten können.
1) Sie sagen - entgegen der Behauptung der Unionsanwaltschaft -, dass eine Inbetriebnahme erfolgt ist, allerdings die Produktion nicht begonnen hat? Können Sie mir erläutern, wie Sie im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen die Begriffe "Betrieb" und die "Herstellung" im Sinne des StGB verstehen? Darum geht es schließlich hier.
2) Sie haben die Sanierung der Waffenfabrik durchgeführt, die Geräte bereits justiert usw. Das stelle ich mir mit hohen Kosten und viel Aufwand vor. Die Genehmigung haben Sie allerdings erst viel später beantragt. Warum?
ich habe Ihre Anmerkung zum Verhalten des Angeklagten zur Kenntnis genommen. Ich stimme Ihnen zu, dass Herr Bergmann wirklich kein gutes Bild abgibt. Eventuell wäre ein Strafverteidiger, der ihn hier vor Gericht vertritt, die bessere Wahl gewesen. Nichtsdestotrotz sind die durchaus provokanten Aussagen seinerseits bisher auf sachlicher Ebene geblieben. Sobald es aber zu Ehrbeleidigungen, die nichts mit der Verteidigung in der Sache zu tun haben, kommt, werde ich ich ihn selbstverständlich rügen und notfalls auch Ordnungsmaßnahmen nutzen.
Herr Bergmann,
ich gehe davon aus, dass Sie dies auch verstanden haben und sich vielleicht mittlerweile bewusst gemacht haben, dass Sie hier vor Gericht stehen und ich absolut keine Lust darauf habe, für Sie den Kindergärtner zu spielen oder ihre tendeziell "pampig-frechen" Antworten weiter hier vernehmen zu müssen. Ich weise Sie deshalb darauf hin, dass ich beide Parteien erst wieder bitte vorzutragen, wenn ich Sie konkret anspreche und die Möglichkeit dazu gebe.
Ich sehe es ebenso ungern, wenn im Laufe des Verfahrens Dokumente, die als Beweismittel in die Verhandlung eingeführt wurden, verändert werden. Dies zu verhindern ist allerdings Aufgabe der Unionsanwaltschaft. Ich empfehle deswegen in Zukunft keine dynamischen Inhalte, sondern Screenshots oder Textkopien als Beweismittel einzubringen, auf die die Angeklagten keinen Einfluss mehr haben. So ist die Beweissicherung sichergestellt.
Herr Bergmann,
mir sind ein paar Fragen gekommen, die Sie mir eventuell beantworten können.
1) Sie sagen - entgegen der Behauptung der Unionsanwaltschaft -, dass eine Inbetriebnahme erfolgt ist, allerdings die Produktion nicht begonnen hat? Können Sie mir erläutern, wie Sie im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen die Begriffe "Betrieb" und die "Herstellung" im Sinne des StGB verstehen? Darum geht es schließlich hier.
2) Sie haben die Sanierung der Waffenfabrik durchgeführt, die Geräte bereits justiert usw. Das stelle ich mir mit hohen Kosten und viel Aufwand vor. Die Genehmigung haben Sie allerdings erst viel später beantragt. Warum?
Prof. Dr. iur. Schrobi, OEL
Professor für Rechtswissenschaften an der KamaU
Unionspräsident a.D.
Unionsrichter a.D.
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Registriert: So 5. Apr 2009, 14:44
Ich werde ihnen ihre Fragen gern beantworten.
1.
Die Aufnahme des Betriebes bedeutet das die Werkshalle eröffnet wirt und die Mitarbeiter nehmen die Arbeit auf das bedeutet die Techniker beginnen die Maschinen Fein zujustieren und selbige zu warten , Das Kontrollpersonal beginnt an den Computern die Überwachung der Maschinen und auch wenn noch nichts Hergestellt wirt ist das Gebäude voll mit Sicherheitskräften besetzt und nicht zu vergessen die Mannschaft der Kantine welche jedem Mitarbeiter eine Warme Mittags Mahlzeit zubereitet. Die Aufnahme des Betriebes bedeutet also nichts weiter als die Mitarbeiter begonnen haben zu arbeiten und die Fabrik Produktions bereit ist. Und erst ab Produktionsbeginn werden tatsächlich Waffen hergestellt.
2.
Machen sie sich da mal keine sorgen der VFKWI.ev hat mittlerweile durch das im Moment noch allen Orts ohne jede Beschränkung durchführbare Glücksspiel genügend Gelder um noch einen zweiten Rüstungsbetrieb zu Bauen. Abgesehen bin ich sehr zuversichtlich eine Genehmigung zu erhalten.
1.
Die Aufnahme des Betriebes bedeutet das die Werkshalle eröffnet wirt und die Mitarbeiter nehmen die Arbeit auf das bedeutet die Techniker beginnen die Maschinen Fein zujustieren und selbige zu warten , Das Kontrollpersonal beginnt an den Computern die Überwachung der Maschinen und auch wenn noch nichts Hergestellt wirt ist das Gebäude voll mit Sicherheitskräften besetzt und nicht zu vergessen die Mannschaft der Kantine welche jedem Mitarbeiter eine Warme Mittags Mahlzeit zubereitet. Die Aufnahme des Betriebes bedeutet also nichts weiter als die Mitarbeiter begonnen haben zu arbeiten und die Fabrik Produktions bereit ist. Und erst ab Produktionsbeginn werden tatsächlich Waffen hergestellt.
2.
Machen sie sich da mal keine sorgen der VFKWI.ev hat mittlerweile durch das im Moment noch allen Orts ohne jede Beschränkung durchführbare Glücksspiel genügend Gelder um noch einen zweiten Rüstungsbetrieb zu Bauen. Abgesehen bin ich sehr zuversichtlich eine Genehmigung zu erhalten.
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Senator der Freien Republik Katista
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Wird denn schon Glückspiel durchgeführt? Wie ich sehe haben mindestens schon zwei Landesparlamente, sowie das Unionsparlament, Gesetze gegen derartige Geldbeschaffungsmaschinerien in der Beratung, bzw. in der Abstimmung darüber.
Gustav von Struve, lic.iur.
Oberster Unionsanwalt a.D.
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Selbstverständlich die TippWinn veranstaltet Lotterien seit dem Tag ihrer Gründung und das Unionsweit ganz abgesehen von der Katistansichen Spielbank welche auch Gute gewinne einfährt .
Und zu diesen Gesetzen gegen das Glücksspiel.
Beratung Herr von Srtruve Beratung bis jetzt ist da nichts durch. Der Verein zur Förderung der Katistanischen Wirtschaft und Infrastruktur hat Mittlerweile genügend Geld um noch einen Zweiten Rüstungsbetrieb zu errichten. Und nun wirt die TippWinn Offiziell aufhören den verein zu unterstützen und folgenden Gewinne werden einem Anderen Verein zu gute kommen welcher bestimmt bis sich die Herren mal auf ein gesetzt geeinigt haben und es durchgebracht haben genug Gelder hat um einen weiteren Rüstungsbetrieb in einem anderen Unionsland zu erichten. alles weitere nach der Glücksspiel Beschränkung finanziert sich selbst abgesehen davon das das Glücksspiel dann in abgemilderter form nach den neuen Gesetzmäßigkeiten weiter geht.
Aber das hat nichts mit diesem Prozess zu tuen.
Und zu diesen Gesetzen gegen das Glücksspiel.
Beratung Herr von Srtruve Beratung bis jetzt ist da nichts durch. Der Verein zur Förderung der Katistanischen Wirtschaft und Infrastruktur hat Mittlerweile genügend Geld um noch einen Zweiten Rüstungsbetrieb zu errichten. Und nun wirt die TippWinn Offiziell aufhören den verein zu unterstützen und folgenden Gewinne werden einem Anderen Verein zu gute kommen welcher bestimmt bis sich die Herren mal auf ein gesetzt geeinigt haben und es durchgebracht haben genug Gelder hat um einen weiteren Rüstungsbetrieb in einem anderen Unionsland zu erichten. alles weitere nach der Glücksspiel Beschränkung finanziert sich selbst abgesehen davon das das Glücksspiel dann in abgemilderter form nach den neuen Gesetzmäßigkeiten weiter geht.
Aber das hat nichts mit diesem Prozess zu tuen.
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In der Tat, die Glücksspielthematik ist in diesem Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffenrecht meines Erachtens nicht relevant.
Hat die Unionsanwaltschaft noch Fragen an den Angeklagten?
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Prof. Dr. iur. Schrobi, OEL
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Wenn das nichts mit dem Prozeß zu tun Herr Bergmann, warum haben Sie dann erwähnt, dass der VFKWI.ev genügend Geld für die Firma "herbeischafft, bzw. herbeigeschafft" hat?
In diesem Zusammenhang stelle ich den folgenden Antrag an das Hohe Gericht:
In diesem Zusammenhang stelle ich den folgenden Antrag an das Hohe Gericht:
Antrag:
zur Offenlegung des Geldflusses zwischen der TippWinn, dem VFKWI.ev und der H.M.F. sollen die jeweiligen Kontoauszüge der drei Beteiligten vorgelegt werden. Die Offenlegung der Konten dient zur beweissicheren Feststellung, ob tatsächlich Gelder in die Firma gesteckt wurden, um die Reparaturen durchzuführen, oder aber zur Feststellung, dass tatsächlich noch keine Gelder geflossen sind, die Firma also bereits produzieren mußte, um die Reparaturen zu finanzieren.
Da die beteiligten Betriebe/Vereine derzeit jedoch über kein aktives Konto bei der Unionsbank verfügen, gilt dieser Antrag auch für das Privatkonto des Angeklagten. Hierfür wäre die Kontonummer #253
Gustav von Struve, lic.iur.
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Herr von struve dies bezog sich auf die Frage des Herren Schrobi welcher erfragte warum der art Umfangreiche Investitionen mache bevor man eine Genehmigung hat. Ich meinte darauf das Die TippWinn welche bis dato den Verein unterstützt hat der ja die HMF verwaltet genügend spenden erbracht hat damit mehr als genügend Gelder zur Verfügung stehen.*SO* Ich habe mir da zwar ein Konto angelegt aber es nie genutzt . Da gibt es nichts zu sehen. Also ich bitte darum dieser Schwachsinnigen Trollerei von Struve endlich Einhalt zu gebieten. Wie gesagt das Konto wurde von mir niemals für irgend etwas genutzt und mann kann dort somit auch nichts Überprüfen. *SO*
Ehrenwertes Gericht ich Bitte darum den Antrag von Herrn von Struve abzulehnen und diesem Sinnlosen Zeit schinden durch Hanebüchene Räuberpistolen ein ende setzen.
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