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Kaiser
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Registriert: Sa 17. Mär 2007, 13:41
Kaiser

Beitrag von Konrad Grimm »

Original von Dr.Boeker
Und dafür war Ihr Diskussionbeitrag abwegig.
Damit haben sie ja Erfahrung, Herr Doktor.
 

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Beiträge: 498
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 22:52
Als das Zivilrecht reformiert wurde, gab es dafür eine breite Mehrheit im Unionsparlament. So kam es in dieser Hinsicht zu dem für demokratisch-unionische Verhältnisse sehr seltenen Fall, dass Unionsregierung, Unionsparlament und Unionsrat bei einer so wichtigen Gesetzesvorlage weitgehend einer Meinung waren.

Dies ist nicht ohne Grund geschehen. Wir wissen, was an einer BGB-Übernahmeregelung schlecht ist, und wir wissen um die Vorteile, die uns ein eigenständiger Weg bietet. Aus diesem Grundgedanken und im Vertrauen darauf, dass wir eigenständig, stark und vernünftig genug sind, unser Rechtssystem selbst zu gestalten.

Bisher gibt es keine Veranlassung, den damals zur Schau gestellten Willen dazu in Frage zu stellen, den in praktischer Hinsicht sehe ich bisher nirgends einen Hinweis darauf, dass die DU mit dem BGB besser fahren würde, als mit der derzeitigen Rechtslage. Dies kann man darauf zurückführen, dass es wenig Raum zur Erprobung gab und gibt. Aber diesen Raum zur Bewährung sollte man einem neuen Projekt auch zugestehen, in das viele Menschen große Hoffnungen setzen.
 

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Maximilian von Rohan-Mason
Unionspräsident a.D., Unionskanzler a.D.
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Registriert: So 25. Mär 2007, 20:07
Original von Konrad Grimm

Die Leute, die heute das ZGB attackieren, haben es nicht verstanden und hängen einem gänzlich überholten, positivistischen Rechtsbegriff an. [...]

[...] Insofern ist es zutreffend, von einer reaktionären, ideologischen Kampagne zu sprechen. [...]

Worum geht es denn diesen Leuten wirklich? Sie rebellieren dagegen, dass die Gesetze allgemeinverständlich werden - denn wenn Recht für die Bürger verständlich wird, dann brauchen sie keine Prediger mehr, die ihnen ihre Rechte vorbeten. Diese Leute würden unsere Gesetze am liebsten auf Latein oder Sanskrit abfassen, um ihr Herrschaftswissen zu sichern! [...]

[...]Latein, Sanskrit[...]
=)

*Fragt sich, ob der Unionsanwalt getrunken hat. In jedem Fall eine 1a humoristische Einlage*
 

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Dr. iur. Sean William Connor
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:33
Original von Dr.Boeker
"Man überlege sich gründlich, die Abschaffung des BGB Übernahmegesetzes wieder rückgängig zu machen."
Und dafür war Ihr Diskussionbeitrag abwegig.
Für den Fall, dass Sie es noch nicht verstanden haben: Ich habe gründlich überlegt, bevor ich der Abschaffung der BGB-Übernahme zugestimmt habe. An meiner Überzeugung, dass das richtig war, hat sich nichts geändert, zumal ja bisher auch keine dahingehenden Argumente kamen, ob das sinnvoll wäre.
 

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JONATHAN METTERNICH HUGHES
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Beitrag von Dr.Boeker »

Vorstehende Diskussion über die Ausgangsfrage „man überlege sich gründlich, die Abschaffung des BGB Übernahmegesetzes wieder rückgängig zu machen“ nimmt leider in wesentlichen Teilen denkgesetzlich so abstruse Formen an, daß ich eine weitere Beteiligung (zunächst) zurückstelle.
 

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Alexander Boeker
Dr.jur. (RL: Uni Frankfurt a.M.; VL: Uni Wartburg/Freiland)
KamaUni Prof. für rechtswissenschaftl.Gundlagen, Rechtstechniken und Verfahrenrecht
Den Charakter eines Volkes erkennt man daran, wie selten es seine Verfassung ändert
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