-Die Stellvertretende Parlamentspräsidentin-
Manuri | 29.04.2009 AD
Verehrte Kollegen!
Das Unionsministerium der Justiz und der Verteidigung beantragt folgenden Gesetzesentwurf.
Der Antragsteller hat das Wort zur Begründung. Die Aussprache ist danach eröffnet und dauert mindestens 4 Tage bzw. 96 Stunden.
gez. Ritchie-Ashcraft
-Parlamentsvizepräsidentin-
UP-041-AU
Beiträge: 1824
Registriert: Mi 21. Mär 2007, 21:48
Madonna Ritchie-Ashcraft
* 16.08.1958 + 11.10.2009
Für tot erklärt, verschollen nach dem Flugzeugabsturz
Ich glaube an den Sex und an den Tod - zwei Erfahrungen, die man nur einmal im Leben macht. - Woody Allen -
* 16.08.1958 + 11.10.2009
Für tot erklärt, verschollen nach dem Flugzeugabsturz
Ich glaube an den Sex und an den Tod - zwei Erfahrungen, die man nur einmal im Leben macht. - Woody Allen -
Beiträge: 3559
Registriert: Do 27. Nov 2008, 01:44
Hohes Haus,
Dieses Gesetz erklärt sich eigentlich selbst. Die Mengenbezeichnung, 130 was, gewartet werden müsse fehlt bisher in der Unionsverfassung.
Ich denke es ist die einhellige Meinung und auch bisherige Rechtspraxis, dass es sich hierbei natürlich um 130 Tage handeln muss.
Ich bitte daher um Ihre Zustimmung zu dem Änderungsgesetz.
Dieses Gesetz erklärt sich eigentlich selbst. Die Mengenbezeichnung, 130 was, gewartet werden müsse fehlt bisher in der Unionsverfassung.
Ich denke es ist die einhellige Meinung und auch bisherige Rechtspraxis, dass es sich hierbei natürlich um 130 Tage handeln muss.
Ich bitte daher um Ihre Zustimmung zu dem Änderungsgesetz.
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Beiträge: 5444
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:52
ich bin immer wieder begeistert von der Fähigkeit unseres Unionsminister der Jurisprudenz ein einfaches Gesetz in einen Wust von Worten zu fassen.
Die Zustimmung zu dieser Änderung vorausschickend möchte ich doch anregen, das Gesetz so einfach wie möglich zu fassen.
Da es sich meiner Ansicht nach nicht um ein verfassungsänderndes Gesetz, sondern nur um ein, salopp gesagt, Gesetz zur Behebung von Rechtschreibfehlern handelt, könnte man es ja auch kurz halten.
Die Zustimmung zu dieser Änderung vorausschickend möchte ich doch anregen, das Gesetz so einfach wie möglich zu fassen.
Da es sich meiner Ansicht nach nicht um ein verfassungsänderndes Gesetz, sondern nur um ein, salopp gesagt, Gesetz zur Behebung von Rechtschreibfehlern handelt, könnte man es ja auch kurz halten.
gez. Joeli Veitayaki
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
Beiträge: 3559
Registriert: Do 27. Nov 2008, 01:44
Herr Kollege Teriyaki,Original von Joeli Veitayaki
ich bin immer wieder begeistert von der Fähigkeit unseres Unionsminister der Jurisprudenz ein einfaches Gesetz in einen Wust von Worten zu fassen.
Die Zustimmung zu dieser Änderung vorausschickend möchte ich doch anregen, das Gesetz so einfach wie möglich zu fassen.
Da es sich meiner Ansicht nach nicht um ein verfassungsänderndes Gesetz, sondern nur um ein, salopp gesagt, Gesetz zur Behebung von Rechtschreibfehlern handelt, könnte man es ja auch kurz halten.
Ich weiß ja nicht was Gesetze für Sie sind? Trotz der Ausspracheähnlichkeit hat das Wort "Gesetze" nichts mit "wenige Sätze" zu tun.
Ein Gesetz enthält generell eine Zweckbestimmung und eine Bestimmung zum Inkrafttreten; aufgrund des Bestimmtheitsgrundsatzes (an den Sie mich erst in der letzten LP bei einem Gesetzentwurf hingewiesen hatten) enhält es auch die Bestimmung aus §1 II. Was wollen Sie jetzt streichen? Den materiellen Gesetzestext?
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Beiträge: 5444
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:52
im Übrigen sind in ihrem Gesetzentwurf die Paragraphen nicht korrekt durchgezählt. Zudem wird ein Paragraph, der nur einen Absatz hätte, nicht mit dem Absatz (1) gekennzeichnet, weil man sonst immer einen weiteren Absatz erwartet. Also nicht so wie sie das mit der Schlußbestimmung (in der Einzahl) gemacht haben.Gesetz zur Änderung des Artikel 26 der Unionsverfassung
§ 1 Artikel 26 Abs. III der Unionsverfassung wird wie folgt neu gefasst:
"(3) Die Neuwahlen beginnen frühestens hundertzwanzig, spätestens hundertdreissig Tage nach Beginn der Wahlperiode. Die Wahlperiode endet in jedem Fall mit dem Zusammentritt eines neuen Unionsparlaments."
§ 2 Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Aber das nur so nebenbei
gez. Joeli Veitayaki
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
Beiträge: 3559
Registriert: Do 27. Nov 2008, 01:44
Die Zählung können wir redaktionell beheben^^:
Gesetz zur Beseitigung von Unklarheiten in Artikel 26 der Unionsverfassung
§1 Zweck, Grundlage
(1) Dieses Gesetz schließt eine vom Gesetzgeber ungewollte Textlücke der Unionsverfassung.
(2) Dieses Gesetz ändert die Unionsverfassung.
§2 Inhalt
Artikel 26 Abs. III der Unionsverfassung wird wie folgt neu gefasst:
"(3) Die Neuwahlen beginnen frühestens hundertzwanzig, spätestens hundertdreissig Tage nach Beginn der Wahlperiode. Die Wahlperiode endet in jedem Fall mit dem Zusammentritt eines neuen Unionsparlaments."
§3 Schlussbestimmungen
Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Beiträge: 1824
Registriert: Mi 21. Mär 2007, 21:48
Beiträge: 1461
Registriert: Di 4. Nov 2008, 00:23
Beiträge: 1824
Registriert: Mi 21. Mär 2007, 21:48
Sofern keine weiteren sinnvollen Wortmeldungen erfolgen, werde ich morgen die Abstimmung einleiten.
Madonna Ritchie-Ashcraft
* 16.08.1958 + 11.10.2009
Für tot erklärt, verschollen nach dem Flugzeugabsturz
Ich glaube an den Sex und an den Tod - zwei Erfahrungen, die man nur einmal im Leben macht. - Woody Allen -
* 16.08.1958 + 11.10.2009
Für tot erklärt, verschollen nach dem Flugzeugabsturz
Ich glaube an den Sex und an den Tod - zwei Erfahrungen, die man nur einmal im Leben macht. - Woody Allen -
Beiträge: 5444
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:52

