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Foren Gott
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Beitrag von pjotr »

Original von Schrobi
Ein zugegeben kleinlicher Fehler, aber es müsste denke ich "Oberster Unionsanwalt" heissen. Die DU hatte bisher keine Staatsanwälte, sondern stets Unionsanwälte.
Sie verwechseln da was. Der ObUA ist ja Herr von Struve auf Gehaltsstufe J6.
Herr von Hochstett ist vom Range her mit einem Oberstaatsanwalt an einem der Land- oder Oberlandesgerichte vergleichbar, aber im Unionsdienst angestellt.
Die Stufe gibt es gemäß der neuen Unionsbesoldungsordnung. Und "war schon immer so" heißt nicht "kann auch nicht anders sein" ;)
 

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RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
Fachanwalt für Strafrecht
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