Wäre dann ein Argument gegen die Todesstrafe. Zwischen Todesstrafe und ansteigender Mordrate besteht Korrelation ohne nachgewiesene Kausalität, aber immerhin der Möglichkeit einer Ursache-Wirkung. Zwischen Todesstrafe und abschreckender Wirkung besteht nicht einmal Korrelation.Original von Kreittmayr
Schon mal was von Kausalität vs Korrelation gehört?
Anfänger
Beiträge: 10
Registriert: Do 23. Apr 2009, 02:34
Beiträge: 2229
Registriert: Mi 28. Mär 2007, 20:25
Ahja. "Die Wissenschaft hat bewiesen..". Appeal to authority scheint Dir zu liegen.Original von Kathryn Janeway
Irrelevant. Es ist nachgewiesen, dass die Todesstrafe eine brutalisierende Wirkung auf die Gesellschaft hat.
Sophia Kreittmayr (FVP), Präsidentin des Unionsrates
Ministerpräsidentin des Freistaates Freistein
Unionsministerin des Inneren a.D.
Ministerpräsidentin des Freistaates Freistein
Unionsministerin des Inneren a.D.
Beiträge: 2229
Registriert: Mi 28. Mär 2007, 20:25
Unbewiesene Behauptung. Und ob das überhaupt relevant für die Frage nach der Legitimität der Todesstrafe ist, ist noch mal eine andere Frage. Ich persönlich denke nicht, dass man die Todesstrafe hier unbedingt nur konsequentialistisch rechtfertigen kann.Original von Graf von Düsterstein
Zwischen Todesstrafe und abschreckender Wirkung besteht nicht einmal Korrelation.
Sophia Kreittmayr (FVP), Präsidentin des Unionsrates
Ministerpräsidentin des Freistaates Freistein
Unionsministerin des Inneren a.D.
Ministerpräsidentin des Freistaates Freistein
Unionsministerin des Inneren a.D.
Beiträge: 826
Registriert: Sa 4. Apr 2009, 20:52
Beiträge: 826
Registriert: Sa 4. Apr 2009, 20:52
Es ist die Frage: Warum müssen wir den Mörder im gleichen Maße in seinen Rechten einschränken wie er sein Opfer? Und gilt das dann auch für Totschläger?Original von Kreittmayr
Unbewiesene Behauptung. Und ob das überhaupt relevant für die Frage nach der Legitimität der Todesstrafe ist, ist noch mal eine andere Frage. Ich persönlich denke nicht, dass man die Todesstrafe hier unbedingt nur konsequentialistisch rechtfertigen kann.
Kathryn Janeway-Palm
Beiträge: 5381
Registriert: Do 15. Mär 2007, 12:30
Wie denn sonst? Jeder metaphysische oder rationale Gerechtigkeitsbegriff wird doch durch den offensichtlichen Verstoß gegen die Menschenrechte ad absurdum geführt.Original von Kreittmayr
Unbewiesene Behauptung. Und ob das überhaupt relevant für die Frage nach der Legitimität der Todesstrafe ist, ist noch mal eine andere Frage. Ich persönlich denke nicht, dass man die Todesstrafe hier unbedingt nur konsequentialistisch rechtfertigen kann.

Beiträge: 538
Registriert: So 5. Apr 2009, 14:44
Das ist ja der Grund warum ein Moderner Rechtsstaat eine Todesstrafe in dieser form nicht befürworten kann. Ein Rechtsstaat kann nicht Vergeltung üben wie man es bei den Amis macht denn dann würde er sich mit dem Mörder gleichsetzen und sich selbst außer kraft setzen.
Ich Möchte meinen das eine Lebenslängliche Freiheitsstrafe wesentlich bestrafende ist als eine Hinrichtung. Der Mensch verbringt wenn er Sicherheitsverwahrung hat mit Höchster Wahrscheinlichkeit den Rest seines Lebens in Unfreiheit verbringen.
Leben in einer kleinen Zelle ohne Verbindung zur Außenwelt eventuell kann man Tagsüber in einem Aufenthaltsraum oder auf den Gang stehen und ein Mal am Tag auf dem Hof ne Halbe stunde auf und ab gehen.
Abgesehen von ein par Beschäftigungen die man dort anbietet verbringt der Mensch so sein Leben.
Und selbst wenn einer früher doch wider Frei kommt nach sagen wir 40 Jahren Haft ist der Mensch 65 eine solch lange zeit Zermürbt die meisten Menschen abgesehen davon das sein Leben vorbei ist was will der Alte Mensch denn noch groß aus seinem Leben machen ? .
Deshalb sage ich einfach nur Umgebracht zu werden ist keine Lösung man erlaubt dem Delinquenten lediglich sich aus der Affäre zu ziehen.
Ich Möchte meinen das eine Lebenslängliche Freiheitsstrafe wesentlich bestrafende ist als eine Hinrichtung. Der Mensch verbringt wenn er Sicherheitsverwahrung hat mit Höchster Wahrscheinlichkeit den Rest seines Lebens in Unfreiheit verbringen.
Leben in einer kleinen Zelle ohne Verbindung zur Außenwelt eventuell kann man Tagsüber in einem Aufenthaltsraum oder auf den Gang stehen und ein Mal am Tag auf dem Hof ne Halbe stunde auf und ab gehen.
Abgesehen von ein par Beschäftigungen die man dort anbietet verbringt der Mensch so sein Leben.
Und selbst wenn einer früher doch wider Frei kommt nach sagen wir 40 Jahren Haft ist der Mensch 65 eine solch lange zeit Zermürbt die meisten Menschen abgesehen davon das sein Leben vorbei ist was will der Alte Mensch denn noch groß aus seinem Leben machen ? .
Deshalb sage ich einfach nur Umgebracht zu werden ist keine Lösung man erlaubt dem Delinquenten lediglich sich aus der Affäre zu ziehen.
Ich bin Legastheniker und bitte um Verständnis
Senator der Freien Republik Katista
Senator der Freien Republik Katista
Beiträge: 1916
Registriert: Sa 17. Jan 2009, 09:26
Lebenslänglich sind bei uns 25 Jahre. 25 Jahre, die der getötete nicht mehr haben konnte.
Selbst wenn er zermürbt ist, er kann die Luft noch atmen, er kann den Himmel sehen und er kann auch weiterhin mit seinen Verwandten Kontakt haben, vielleicht sehen wie seine Kinder aufwachsen...
Selbst wenn er zermürbt ist, er kann die Luft noch atmen, er kann den Himmel sehen und er kann auch weiterhin mit seinen Verwandten Kontakt haben, vielleicht sehen wie seine Kinder aufwachsen...
Tot.
Beiträge: 538
Registriert: So 5. Apr 2009, 14:44
Beiträge: 934
Registriert: So 18. Mär 2007, 17:49
Man gewöhnt sich. Letztes Jahr hab ich ja selbst ein Gastspiel in der JVA Hof gegeben und mit einem gesprochen, der nach 14 Jahren entlassen werden sollte. Der wollte eigentlich garnicht...
Hört mal....
Hört mal....

Der gebildete Mensch hat die Pflicht, intolerant zu sein
Nicolas Gomez Davila