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Wir brauchen das BGB nicht überprüfen, weil wir keines haben.
Zuletzt geändert von Hajo Poppinga am Mi 25. Apr 2007, 10:50, insgesamt 1-mal geändert.
Prof. Hajo Poppinga, VK.
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Nein, wir hatten mal das BGB (es war das deutsche, wir haben es schlicht übernommen). Das ist aber bekanntlich recht Umfangreich und wurde als zu kompliziert für die Simulation erachtet. Deshalb hat damals Justizminister Baylor ein Zivilgesetzbuch (ZGB) geschaffen, daß nur die allerwichtigsten Dinge regelt und den Rest der organischen Entwicklung durch Richterrecht überläßt.
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Die Frage ist sehr gut.Original von Otto Igel-Klein
.... Oder um was geht es hier überhaupt?
Nach zutreffender Ansicht geht es nicht darum, unseren Staatsbürgern das teilweise etwas schwer verständliche BGB in toto "aufzuwingen".
Sondern der Kern des Themas ist wohl die Frage: Soll der bis 02.07.06 bestandene Zustand wieder eingeführt werden, wonach vorranging des DU-Gesetz galt. Und nur hilfsweise (also wenn das DU-Gesetz den Fall nicht regelt) die Reglung des BGB anzuwenden sei?
Alexander Boeker
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Also praktisch immer, wenn wir uns die Situation einmal realistisch vor Augen führen. Das halte ich im Sinne einer transparenten, für den interessierten Laien verständlichen Gesetzgebung nicht nur für unzweckmäßig, sondern sogar für kontaproduktiv.Original von Dr.Boeker
Soll der bis 02.07.06 bestandene Zustand wieder eingeführt werden, wonach vorranging des DU-Gesetz galt. Und nur hilfsweise (also wenn das DU-Gesetz den Fall nicht regelt) die Reglung des BGB anzuwenden sei?
Wir haben derzeit ein hervorragendes Unionsgericht, dessen Urteile (im Gegensatz zu denen einiger früheren Richter) verständlich und nachvollziehbar sind. Ich gehe davon aus, dass diese Urteile stilistisch (über den Inhalt der Urteile wage ich nicht zu richten) Schule machen.
JONATHAN METTERNICH HUGHES
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@ Jonathan Metternich
Jetzt bleiben Sie bitte endlich einmal beim Thema. Das ist die Frage: "Man überlege sich gründlich, die Abschaffung des BGB Übernahmegesetzes wieder rückgängig zu machen."
Ihre Erörterungen, inwieweit die Urteile für Nichtjuristen verständlich sein sollen, sind hier abwegig.
Jetzt bleiben Sie bitte endlich einmal beim Thema. Das ist die Frage: "Man überlege sich gründlich, die Abschaffung des BGB Übernahmegesetzes wieder rückgängig zu machen."
Ihre Erörterungen, inwieweit die Urteile für Nichtjuristen verständlich sein sollen, sind hier abwegig.
Alexander Boeker
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Ich finde das durchaus zum Thema passend, denn die Urteile der Unionsrichter sind leichter verständlich als das BGB, so jedenfalls meine Erfahrung. Aber ich sage es so, dass Sie es zum Thema zählen können: Eine Wiederübernahme des BGB wird meine Unterstützung nicht finden; die Begründung habe ich bereits genannt.
JONATHAN METTERNICH HUGHES
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Ob etwas - vielleicht am Rande - zum Thema paßt, ist für eine sachgerchte Diskussion unerheblich.Original von Jonathan Metternich
Ich finde das durchaus zum Thema passend, denn die Urteile der Unionsrichter sind leichter verständlich als das BGB, .....
Thema ist vielmehr richtigerweise die Frage: "Man überlege sich gründlich, die Abschaffung des BGB Übernahmegesetzes wieder rückgängig zu machen."
Und dafür war Ihr Diskussionbeitrag abwegig.
Alexander Boeker
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Auf Presseanfragen hin kommentierte Konrad Grimm die Debatte um das ZGB:
"Dem ZGB eine Verfassungswidrigkeit zu unterstellen, ist vollständig abwegig. Alleine die zitierten Artikel 54 und 55 sind ja nicht mal einschlägig. Eigentlich entscheidend ist Artikel 16 Absatz 3, der eindeutig klarstellt, dass die Gerichte eben nicht nur an formelle Gesetze gebunden sind, sondern auch an das Recht. Alleine die Verwendung eines zweiten Begriffes belegt, dass es sich dabei um zwei unterschiedliche Dinge handelt. Unter Recht wird in diesem Zusammenhang unter anderem das Richterrecht, das Gewohnheitsrecht, allgemeine Rechtsanschauungen, Gerechtigkeitserwägungen und so weiter verstanden.
Die Leute, die heute das ZGB attackieren, haben es nicht verstanden und hängen einem gänzlich überholten, positivistischen Rechtsbegriff an. Recht ist ein gesellschaftliches Phänomen. Gerade deswegen sollte es weg von der Taxis und hin zum Kosmos - Ausdruck dessen ist eine stärkere Betonung der richterlichen Rechtsbildung. Sowas vertragen allerdings Positivisten nicht besonders. Insofern ist es zutreffend, von einer reaktionären, ideologischen Kampagne zu sprechen.
Worum geht es denn diesen Leuten wirklich? Sie rebellieren dagegen, dass die Gesetze allgemeinverständlich werden - denn wenn Recht für die Bürger verständlich wird, dann brauchen sie keine Prediger mehr, die ihnen ihre Rechte vorbeten. Diese Leute würden unsere Gesetze am liebsten auf Latein oder Sanskrit abfassen, um ihr Herrschaftswissen zu sichern!
Das ZGB ist der genialste Akt unserer Gesetzgebungsgeschichte. Daran sollten wir festhalten, auch wenn die Ewiggestrigen uns das 19. Jahrhundert wieder aufzwingen wollen."
"Dem ZGB eine Verfassungswidrigkeit zu unterstellen, ist vollständig abwegig. Alleine die zitierten Artikel 54 und 55 sind ja nicht mal einschlägig. Eigentlich entscheidend ist Artikel 16 Absatz 3, der eindeutig klarstellt, dass die Gerichte eben nicht nur an formelle Gesetze gebunden sind, sondern auch an das Recht. Alleine die Verwendung eines zweiten Begriffes belegt, dass es sich dabei um zwei unterschiedliche Dinge handelt. Unter Recht wird in diesem Zusammenhang unter anderem das Richterrecht, das Gewohnheitsrecht, allgemeine Rechtsanschauungen, Gerechtigkeitserwägungen und so weiter verstanden.
Die Leute, die heute das ZGB attackieren, haben es nicht verstanden und hängen einem gänzlich überholten, positivistischen Rechtsbegriff an. Recht ist ein gesellschaftliches Phänomen. Gerade deswegen sollte es weg von der Taxis und hin zum Kosmos - Ausdruck dessen ist eine stärkere Betonung der richterlichen Rechtsbildung. Sowas vertragen allerdings Positivisten nicht besonders. Insofern ist es zutreffend, von einer reaktionären, ideologischen Kampagne zu sprechen.
Worum geht es denn diesen Leuten wirklich? Sie rebellieren dagegen, dass die Gesetze allgemeinverständlich werden - denn wenn Recht für die Bürger verständlich wird, dann brauchen sie keine Prediger mehr, die ihnen ihre Rechte vorbeten. Diese Leute würden unsere Gesetze am liebsten auf Latein oder Sanskrit abfassen, um ihr Herrschaftswissen zu sichern!
Das ZGB ist der genialste Akt unserer Gesetzgebungsgeschichte. Daran sollten wir festhalten, auch wenn die Ewiggestrigen uns das 19. Jahrhundert wieder aufzwingen wollen."
Zuletzt geändert von Anonymous am Mi 25. Apr 2007, 23:52, insgesamt 1-mal geändert.