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Erfindest Du gerade einen Running Gag? Ist schon das zweite Mal. 
JONATHAN METTERNICH HUGHES
Duke of Osbury, Earl of Alsted and Baron Hughes
Fürst von Metternich
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:53
Meine Damen und Herren,
was in diesem Strang zur Frage ZGB oder BGB diskutiert wird, ist im Kern der Sache der Gegenstand des seit August vorigen Jahres anhängigen Berufungsverfahren in der Vw.-Rechtssache ObUG 2006-06 (Berufung gegen Urteil UVerwG 2006-01).
Ich schlage vor diese Gerichtsentscheidung erst mal abzuwarten.
was in diesem Strang zur Frage ZGB oder BGB diskutiert wird, ist im Kern der Sache der Gegenstand des seit August vorigen Jahres anhängigen Berufungsverfahren in der Vw.-Rechtssache ObUG 2006-06 (Berufung gegen Urteil UVerwG 2006-01).
Ich schlage vor diese Gerichtsentscheidung erst mal abzuwarten.
Alexander Boeker
Dr.jur. (RL: Uni Frankfurt a.M.; VL: Uni Wartburg/Freiland)
KamaUni Prof. für rechtswissenschaftl.Gundlagen, Rechtstechniken und Verfahrenrecht
Den Charakter eines Volkes erkennt man daran, wie selten es seine Verfassung ändert
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Tripel-As
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Die politische Debatte muss sich ja nicht am juristischen Verfahren orientieren. Sollte man jetzt zu der Entscheidung kommt, das ZGB durch das BGB zu ersetzen, dann wäre es ein Fehler, auf den Gerichtsentscheid zu warten.Original von Dr.Boeker
Meine Damen und Herren,
was in diesem Strang zur Frage ZGB oder BGB diskutiert wird, ist im Kern der Sache der Gegenstand des seit August vorigen Jahres anhängigen Berufungsverfahren in der Vw.-Rechtssache ObUG 2006-06 (Berufung gegen Urteil UVerwG 2006-01).
Ich schlage vor diese Gerichtsentscheidung erst mal abzuwarten.
JONATHAN METTERNICH HUGHES
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 11:04
[so]Also ich als absoluter Laie in Sachen Jura finde eigentlich das BGB ist verständlich und sollte für jeden nachvollziehbar sein. Auch ist es eigentlich übersichtlich angeordnetet. Da ich mich bereits mehrfach mit dem BGB beschäftigen musste (Ich bin an einer GbR beteiligt X() kann ich das mit gutem Gewissen behaupten. Ob die DU nun ein solches komplexes Werk braucht, weis ich nicht, der Normalbürger sicher nicht aber lasst doch unseren Jurastudis ihren Spaß, ich finde auch das macht die DU aus.
[/so]
Jasmin van Rotstein
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Aber das ZGB ist doch nun wahrlich einfacher als das BGB...
JONATHAN METTERNICH HUGHES
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Ich meine auch, dass man beim BGB genauer überprüft, was man wirklich braucht und was nicht.Original von Jonathan Metternich
Aber das ZGB ist doch nun wahrlich einfacher als das BGB...
Ich halte es für sinnvoller etwas mehr kleinere Gesetze zu haben, die genau ihre Bereiche regeln als gewisse und unübersichtliche Mammutsprojekte.
Otto Igel-Klein
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Du machst ja auch erst den AT Teil der Vorlesungen - da kommt noch genug Spaß auf Dich zu, übrigens auch im AT.Original von Christian von Metternich
[so]Ich kann eigentlich nur bestätigen, das das BGB bei weitem nicht so kompliziert ist wie man meistens denkt. Ich hab jetzt gerade mal ein paar wenige Vorlesungen hinter mir, und ich komme schon ziemlich gut damit zurecht. Natürlich ist es sehr umfangreich, sicher für uns teilweise zu umfangreich, aber ernsthaft darüber nachdenken sollte man auf alle Fälle.[/so]
Prof. Hajo Poppinga, VK.
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Macht aber noch viel mehr Spaß, selbst Richterrecht auszubilden.Original von Jasmin van Rotstein
[so]Also ich als absoluter Laie in Sachen Jura finde eigentlich das BGB ist verständlich und sollte für jeden nachvollziehbar sein. Auch ist es eigentlich übersichtlich angeordnetet. Da ich mich bereits mehrfach mit dem BGB beschäftigen musste (Ich bin an einer GbR beteiligt X() kann ich das mit gutem Gewissen behaupten. Ob die DU nun ein solches komplexes Werk braucht, weis ich nicht, der Normalbürger sicher nicht aber lasst doch unseren Jurastudis ihren Spaß, ich finde auch das macht die DU aus.[/so]
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