Antworten
Beiträge: 2073
Registriert: So 25. Mär 2007, 20:07
Nach meiner heutigen Sichtung des Zivilgesetzbuches, das ich im Wesentlichen für nicht zweckmäßig halte, ist mir der § 1 Abs. 2 des ZGB aufgefallen, welcher meiner Ansicht nach nicht mit der Unionsverfassung der Demokratischen Union vereinbar ist.

Der § 1 Abs. 2 des ZGB lautet:
§ 1 Anwendung des Rechts
(1) Das Gesetz findet auf alle Rechtsfragen Anwendung, für die es nach Wortlaut oder Auslegung eine Bestimmung enthält.
(2) Kann dem Gesetz keine Vorschrift entnommen werden, so soll das Gericht nach Gewohnheitsrecht, und, wo auch solches fehlt, nach der Regel entscheiden, die es selbst als Gesetzgeber aufstellen würde.
(3) Es berücksichtigt dabei bewährte Lehre und Überlieferung.
Passus: "auch solches fehlt, nach der Regel entscheiden, die es selbst als Gesetzgeber aufstellen würde."

Art. 54 der UVerf. vertraut die rechtsprechende Gewalt den Richtern an und Art. 55 der UVerf. bindet die Richter an des (geschriebene) Gesetz. Die Vorzüge des geschrieben Gesetzes sind unter anderem die Sicherung der Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 2 UVerf) und somit sind sie Grundrecht aller Bürger und zugleich staatliche Verpflichtung. Der Staat darf nicht absichtlich den Gerichten, denen nur eine rechtsprechende Stellung zu gedacht ist, die Rolle eines fiktiven Gesetzgebers auferlegen (dieses ist nur ganz Ausnahmsweise juristisch Möglich und das dann, wenn die Gerichte eine (außer-)planmäßige Gesetzeslücke vorfinden und diese Füllen müssen). Diese Planlücken dürfen aber immer nur dann gefüllt werden, wenn die Rechtssprechung (wie häufig durch das Unionsgericht praktiziert) geltendes Recht fortbildet (!) und den Gesetzestext auslegt (!).

Das juristisch Handwerkszeug des Richters bietet ihm hier aber nicht die Möglichkeit regelmäßig bei zivilrechtlichen Entscheidungen selber Tätig zu werden und Vorschriften zu krieren, da er wie gesagt nach Art. 55 an das Gesetz gebunden ist und wer an das Gesetz gebunden ist kann selber kein Recht produzieren. Er darf es nichteinmal, will er nicht gegen die Unionsverfassung verstoßen.

Bedenklich ist der § 1 Abs. 2 des ZGB insbesondere dann, wenn man sich das Prinzip der Balance der Gewalten im Staat anschaut (Demokratie-Prinzip). Dem Prinzip der G. entspricht es, dass die voneinander unabhängigen Staatsorgane, um politisch wirksam handeln zu können, miteinander verschränkt werden müssen (d.h. die Exekutive braucht eine gesetzliche Grundlage, um ordnungsgemäß handeln zu können, die Legislative ist darauf angewiesen, dass z.B. durch Regierung und Verwaltung die Gesetze auch umgesetzt werden).

Passus: "Kann dem Gesetz keine Vorschrift entnommen werden, so soll das Gericht nach Gewohnheitsrecht"

Im Prinzip unbedenklich, jedoch bedarf es hohe Hürden ein Gewohnheitsrecht anzunehmen. Zu diesen Hürden zählt: (1) Die Überzeugung rechtens Handelns (2) Die Formulierbarkeit des Gewohnheitsrechts als Rechtssatz und (3) die lanjährige allgemien Übung der Gewohnheit.

*z.T. simoff:*
Die Demokratische Union hat die Möglichkeiten eines Wirtschaftssytsmes erst seit kurzem erschlossen. Die Möglichkeiten, das dieses Wirtschafssytsem bietet werden wachsen. Virtuelle Firmen werden entstehen, Kredite werden Angeboten und Vergeben (bereits jetzt). Mit anderem Worten: Verträge und Schuldverhältnisse werden eingegangen.

Das ZGB ist auf solche Komplexen Sachen nicht vorbereitet, die die Union erwarten könnten. Es mangelt an Rechtvorschriften und in Ermanglung eines langjährig eingeübten Gewohnheitsrechts (das Zivilgericht war bisher kaum mit Fällen befasst) werden eventuelle zivilrechtliche Streitigkeiten nicht geklärt werden können.

Die Richter da dauerhaft als Lückenfüller der Gesetzgebung zu beauftragen wird wenig erfolgsversprechend sein.

Mein Ergebnis: Auch wenn einige es ungern hören wollen gibt es zwei Möglichkeiten

1. Man wartet ab, der Dinge die da kommen und begnügt sich ersteinmal mit den Regelungen, die das ZGB bisher getroffen hat.
2. Man überlegt sich gründlich, die Abschaffung des BGB Übernahmegesetzes wieder rückgängig zu machen.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Dr. iur. Sean William Connor
Unionskanzler der Demokratischen Union a.D.
Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.
Erleuchteter
Beiträge: 8348
Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:36
Benutzeravatar
Erleuchteter

Beitrag von Hajo Poppinga »

Das BGB ist ein Monstrum, welches für Ratelon überhaupt nicht geeignet ist.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
Beiträge: 2471
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:33
Original von Hajo Poppinga
Das BGB ist ein Monstrum, welches für Ratelon überhaupt nicht geeignet ist.
Dito. Ich halte das ZGB keineswegs für das Optimum, aber das BGB kann man der Demokratischen Union nicht zumuten.

[so]Auch wenn wir in der DU eine JuraSim haben und auch wenn diese sicherlich ein Bestandteil ist, in den man sich - wie in die WiSim und die PolitikSim - einarbeiten muss: Das BGB ist für Laien nur sehr, sehr begrenzt verständlich. Ich persönlich habe mich mal "laienhaft" damit beschäftigen wollen, aber schlussendlich aufgegeben: Das ist für einen durchschnittlichen Mitspieler ohne juristische Vorkenntnisse, Berufswünsche in dieser Hinsicht oder gar ein Jura-Studium schlicht nicht machbar. Wir haben alle auch ein Leben.[/so]
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

JONATHAN METTERNICH HUGHES
Duke of Osbury, Earl of Alsted and Baron Hughes
Fürst von Metternich
General Secretary of the League of Nations
Unionskanzler a.D.
Unionsminister des Auswärtigen a.D.
Imperialkanzler a.D.
Former Prime Minister of Roldem
Erleuchteter
Beiträge: 8348
Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:36
Benutzeravatar
Erleuchteter

Beitrag von Hajo Poppinga »

So sehe ich das auch.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
Beiträge: 2073
Registriert: So 25. Mär 2007, 20:07
Original von Jonathan Metternich

Dito. Ich halte das ZGB keineswegs für das Optimum, aber das BGB kann man der Demokratischen Union nicht zumuten.

[so]Auch wenn wir in der DU eine JuraSim haben und auch wenn diese sicherlich ein Bestandteil ist, in den man sich - wie in die WiSim und die PolitikSim - einarbeiten muss: Das BGB ist für Laien nur sehr, sehr begrenzt verständlich. Ich persönlich habe mich mal "laienhaft" damit beschäftigen wollen, aber schlussendlich aufgegeben: Das ist für einen durchschnittlichen Mitspieler ohne juristische Vorkenntnisse, Berufswünsche in dieser Hinsicht oder gar ein Jura-Studium schlicht nicht machbar. Wir haben alle auch ein Leben.[/so]
Es wäre auch törricht das BGB jedem vorzusetzen und ich gebe zu, dass es verworren ist (auch wenn ich bestreite, das es kompliziert ist). Die zwei Lösungen, die ich aufgezeigt habe sind der Weisheit nicht letzter Schluss was ich damit auch andeuten will: Richterrecht kann bis zu einem bestimmten Punkt sicherlich ergehen - dafür bietet das ZGB genug Punkte zum "andocken". Aber: Die Justiz - unabhängig von den Gerichten - muss achtsam sein, wenn das BGB hier nicht gewünscht wird, wie die WiSim sich entwickelt und ggf. rechtzeitig anpassen.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Dr. iur. Sean William Connor
Unionskanzler der Demokratischen Union a.D.
Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.
Foren Gott
Beiträge: 2941
Registriert: Mo 23. Jun 2008, 18:53
[so]Ich kann eigentlich nur bestätigen, das das BGB bei weitem nicht so kompliziert ist wie man meistens denkt. Ich hab jetzt gerade mal ein paar wenige Vorlesungen hinter mir, und ich komme schon ziemlich gut damit zurecht. Natürlich ist es sehr umfangreich, sicher für uns teilweise zu umfangreich, aber ernsthaft darüber nachdenken sollte man auf alle Fälle.[/so]
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

[b]Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft[/b]
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Beiträge: 2471
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:33
Ich traue der Richterschaft schon zu, dass sie Urteile auf der Grundlage des existierenden Rechts und des gesunden Menschensverstands fällt. Sollte das - wider Erwarten - nicht der Fall sein, haben wir ja immer noch die Möglichkeit, entsprechende Erweiterungen des ZGB vorzunehmen. Ohne Zweifel ist es ein Experiment, das wir im Auge behalten sollten, aber es ist in jedem Falle lohnenswert, dass wir es versuchen.

Offen gestanden hätte ich das der Demokratischen Union nicht zugetraut, aber sie hat es gewagt und wir sollten dem eine ehrliche Chance geben.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

JONATHAN METTERNICH HUGHES
Duke of Osbury, Earl of Alsted and Baron Hughes
Fürst von Metternich
General Secretary of the League of Nations
Unionskanzler a.D.
Unionsminister des Auswärtigen a.D.
Imperialkanzler a.D.
Former Prime Minister of Roldem
Routinier
Beiträge: 941
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:24
Benutzeravatar
Routinier

Beitrag von Schrobi »

Ich sehe es ähnlich, als Experiment. Natürlich geht ein stückweit Sicherheit verloren, wie man es aus dem "echten" Leben gewohnt ist. Das BGB ist nunmal nicht einfach nur irgendein Gesetz, sondern ein wirklich durchdachtes und bewährtes Werk. Deswegen erscheint es jetzt auf den ersten Blick so, dass wir hier alle Rechtssicherheit aufgeben.

Ich denke aber auch - und das meine ich jetzt ganz unabhängig von meinem derzeitigen Amt - , bin sogar davon felsenfest überzeugt, dass die Richterschaft sich immer auf gesunden Menschenverstand und sehr wahrscheinlich auch in Anlehnung auf "echte" Fälle stützen wird, wo es das BGB z.B. gibt. Ich gehe nicht davon aus, dass die Richter hier wahllos Gesetzgeber spielen.

Die Sache mit der Verfassungsmäßigkeit ist eine andere. Wäre das Archiv verfügbar bzw. die entsprechenden Teile, so meine ich mich zu erinnern, dass Herr Böker an dieser Sache bereits gearbeitet hat.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Prof. Dr. iur. Schrobi, OEL

Professor für Rechtswissenschaften an der KamaU

Unionspräsident a.D.
Unionsrichter a.D.
Beiträge: 2471
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:33
Ich glaube, dort ging es aber "nur" um eine Klage gegen einen Teil dieses Gesetzes. Ich habe die genauen Regelungen gerade nicht parat: Kann das ObUG auch Teile eines Gesetzes als verfassungswidrig verwerfen, wenn davon auszugehen ist, dass der Gesetzgeber das Gesetz auch ohne besagte Teile in Kraft gesetzt hätte? In bestimmten Unionsländern ist das vorgesehen, ich bin aber nicht sicher, wie das unionsweit geregelt ist.

Wie auch immer, die Organklage von Sewell und einem anderen damaligen MdUP (war es Vain?) richtete sich gegen die Bestimmungen des ZGB zur Ehe. Ich will dem Urteil nicht vorgreifen, sondern vermute nur: Wenn das verfassungswidrig wäre und wenn es eine Teilverfassungswidrigkeitsregelung gäbe (gleich zwei Wenns...), dann würde das wohl nur den ehegesetzlichen Teil betreffen.

Hoffe ich als "BGB-Gegner" mal. ;)
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

JONATHAN METTERNICH HUGHES
Duke of Osbury, Earl of Alsted and Baron Hughes
Fürst von Metternich
General Secretary of the League of Nations
Unionskanzler a.D.
Unionsminister des Auswärtigen a.D.
Imperialkanzler a.D.
Former Prime Minister of Roldem
Tripel-As
Beiträge: 671
Registriert: So 31. Jan 2016, 23:13
Tripel-As

Beitrag von Linda Dahlia »

Original von Hajo Poppinga
Das BGB ist ein Monstrum, welches für Ratelon überhaupt nicht geeignet ist.
Stimmt. Was sollte man in Ratelon auch damit wollen?
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Antworten

Zurück zu „Öffentliches Leben“