:klatsch:Original von Michael Schneider
Ich muss jetzt "Entschließungen des Unionspräsidenten im Rahmen seiner verfassungsmäßigen ...
Herr Unionsminister, Ihnen ist aber hoffentlich der Unterschied zwischen Rechtsnormen und technische Normen für die Vereinheitlichung für Produkte oder Dienstleistungen bekannt?Original von pjotr
Diese Argumentation ist doch absurd. Es ist eben so, weil die Verfassung es ganz konkret trifft.
Der Unionspräsident hat doch auch kein materielles Prüfungsrecht für die Normgröße von Käsebrötchen, nur weil die Käsebrötchen statt von einer demokratischen Instanz von einem Bäcker hergestellt wurden :rolleyes:
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