Sehr geehrter Herr Behrens-Nilsson,
ich weiße daraufhin, dass Ihre Veranstaltung nicht genehmigt wurde. Grund ist, dass nach §6 (2) des Versammlungsgesetzes nur natürliche Personen zu öffentlichen Versammlungen einladen dürfen. Weiterhin muss diese Person VersammlungsleiterIn sein und auf Einladungen als VeranstalterIn und VersammlungsleiterIn ausgewiesen werden(siehe §6 (1)). In meinem Schreiben vom 08.04.2009 hatte ich schon darauf hingewiesen.
Wenn ein ordentlicher Antrag gestellt wurde, steht der Genehmigung nichts im Wege. Als einzige Auflage gilt weiterhin das Vorhandensein eines Ordnungsdienstes und eines Sanitätsdienstes. Weiterhin sind Sie weiterhin verpflichten, den Versammlungsort wieder sauber, ohne Zurücklassen von Müll und anderen Umweltverunreinigungen zu verlassen.
Ich weiße daraufhin, dass eine Ordnungwidrigkeit begangen wird, wenn die Veranstaltung ungenehmigt am 15.04.2009 stattfindet. VeranstalterInnen und TeilnehmerInnen werden §8 (1) des Versammlungsgesetzes mit einem Bußgeld von 10.000 Bramer oder 10 Tagen Arrest belegt.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Müller
Imperialkanzler
Wolfgang Müller
Imperialkanzler der Republik Imperia a.D.
Stellvertretender Vorsitzender der
Linken Liste e.V.
Präsident des Imperianischen Fußballverbandes