*auf die Frage eines Journalisten des Vorwärts zu der Erklärung der FDU äußert sich der Unionskanzler, als er gerade mit seinem Gast in das Kanzleramt geht*
Die FDU lebt ja auch noch.
In der Geschäftsordnung des Unionsrates wird eine Frist zur Beantwortung von Anfragen genannt. In § 6 (2) der GO des Unionsrates steht allerdings auch noch etwas anderes dazu - nämlich das eine Abstimmung zu erfolgen hat.
Bevor der Unionsrat sich in seine Geschäftsordnung also Befugnisse des Unionsgerichtes und des Unionspräsidenten hineinschreibt, sollte der Antragssteller aus Roldem mal einen Blick in die von ihm
angeblich so geliebte Unionsverfassung werfen - er wird feststellen, dass der Unionsrat Stellungnahmen verlangen kann. Zum einen steht dort "der Unionsrat" und nicht "1/7 des Unionsrates" und zum anderen steht dort keine Frist und auch ganz bewusst keine Sanktionsmöglichkeit. Parlamentarische Kontrolle durch Anfragen kann nicht heißen, dass unbescholtene Bürger aufgrund von willkürlichen Fristen, auf deren Länge sie keinen Einfluss nehmen können, vorbestraft und von der politischen Tätigkeit ausgeschlossen werden können. Das ist absurd.
Und wo wir gerade bei der genauen Auslegung der Geschäftsordnung des Unionsrates sind: dort steht auch geschrieben, wie die Threadtitel zu kennzeichnen sind (§7). Dies passiert allerdings ... nie. Die Moralkeule zu schwingen steht denjenigen schlecht, die bei der Erfüllung der selbst auferlegten Regeln nachlässig sind.