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Das AfEA kann ja nun nicht einfach eine Partei aus dem Verzeichnis löschen. Wenn es keinen Auftrag gibt, wird das AfEA auch nicht tätig.Original von Michael Schneider
Ich meinte für sowas ist das Amt bzw. das Innenministerium zuständig.
Und das Innenministerium muss sich ja auch an die gesetzlichen Vorgaben halten, und kann nicht einfach Parteien löschen.
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Also wenn ich einfach eine Partei aus einem Register SELBER lösche ist das nach gesetzlichen Vorgaben? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Und ich habe mehrfach deutlich gemacht, dass das DZ keine Partei ist.Original von Bodo von Kurzschluss
Das AfEA kann ja nun nicht einfach eine Partei aus dem Verzeichnis löschen. Wenn es keinen Auftrag gibt, wird das AfEA auch nicht tätig.
Und das Innenministerium muss sich ja auch an die gesetzlichen Vorgaben halten, und kann nicht einfach Parteien löschen.
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Wenn Sie, so wie es im Fall des DZ war, das einzige Mitglied sind, wird es wohl keinen geben, der dagegen protestiert.Original von Michael Schneider
Also wenn ich einfach eine Partei aus einem Register SELBER lösche ist das nach gesetzlichen Vorgaben?
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Der Eintrag im BNet dokumentiert ja nur, dass es eine Partei gibt. Er bestimmt das aber nicht. Heißt also auf Deutsch: eine Partei kann bestehen und Partei im Sinne des Gesetzes sein, ohne im BNet zu stehen. Und die Löschung aus dem BNet allein löst eine Partei nicht auf.
Wenn sich das DZ aufgelöst hat, besteht es nicht mehr. Egal was im BNet steht. Und wer das im BNet als Vorstandsmitglied angegebene Mitglied eine Partei eigenmächtig löscht, löst das die Partei andersherum auch nicht auf.
Wenn sich das DZ aufgelöst hat, besteht es nicht mehr. Egal was im BNet steht. Und wer das im BNet als Vorstandsmitglied angegebene Mitglied eine Partei eigenmächtig löscht, löst das die Partei andersherum auch nicht auf.
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Warum sollen die Mitglieder nicht beschließen können, die Partei aufzulösen? Wenn Sie einziges Parteimitglied sind, dann können Sie das einfach so beschließen. Wie eventuelles Vermögen reallokiert wird, müsste die Satzung festlegen.
[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]
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[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
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Und was bitte ist dann das Parteienverzeichnis?Original von Isabelle Corinne de La Fayette
Der Eintrag im BNet dokumentiert ja nur, dass es eine Partei gibt. Er bestimmt das aber nicht. Heißt also auf Deutsch: eine Partei kann bestehen und Partei im Sinne des Gesetzes sein, ohne im BNet zu stehen.
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