Diese Regelung erscheint mir unsinnig. Ich kann nicht nachvollziehen, warum ich Militärs, Schullehrer und Wahlbeamte in eine Laufbahn stecken soll. Was Sie beabsichtigen ist keine vereinfachte Regelung, sondern schlicht und einfach Murks.Original von Helen Bont
Herr Unionsminister Jerkov, man kann das bestehende Unionsdienstgesetz dahingehend refomieren, dass es drei Laufbahntypen umfasst: zum Beispiel einen für Nicht-Berufssoldaten und Anwärter, einen für mittleren Dienst und einen für den gehobenen Dienst. Jede Laufbahn hat eine Gehaltsstufe. In den gehobenen Dienst werden zum Beispiel die Behördenleiter, ranghohe Militärs, Botschafter, die Präsidenten von Unionsparlamrnt und Unionsrat und die Mitglieder der Unionsregierung eingruppiert, während den mittleren einfach die gruppiert werden, die nicht in die erste unf dritte Laufbahn hineingruppiert werden. Damit hätten wir ein flexibles und, was die Bezüge angeht, eindeutiges Ssystem.
Frau Kollegin Bont, Sie konnten mir bisher auch noch nicht begründen worin der Vorteil darin liegt, dass man ein bisheriges Gesetz aushöhlt, um dann neue Regelungen reinzupacken.Herr Unionsminister Jerkov, ich kann gut verstehen, wenn es Sie nervt, dass nicht alle Ihre Vorhaben mit Jubel begrüßen. Sie werden sich aber wohl oder übel bequemen müssen, dem souveränen Parlament Rede und Antwort zu stehen, auch wenn es nicht in Ihrem Interesse liegt, dass Alternativen diskutiert werden.
Und, Herr Unionsminister, manchmal ist es notwendig, bestehende schlechte Gesetze so zu ändern, dass sie gut werden
Der einzige Unterschied wäre doch ein rein formalisitischer. Und ich sehe es wirklich nicht als meine Aufgabe an, eine Formalentscheidung zu begründen, die lediglich der Übersichtlichkeit und der Arbeitserleichterung in meinem Ministerium dient. Was wir hier diskutieren sollten sind die materiellen Inhalte des Gesetzes, und nicht der formale Prozess der Gesetzgebung.
Der Staat geht damit die Verpflichtung zur Gehaltszahlung an Beamte ein, die er einstellt. Nicht mehr und nicht weniger.Und Sie haben mit keinem Wort erwähnt, welche Verpflichtungen der Staat mit der Einführung einer Beamtenschaft eingeht.
Sollte: Ja. Muss: Nein.Und Sie meinen also, dass im Falle einer nicht-öffentlichen Einstellung das Finanzministerium nicht informiert werden muss?
Zumindest eben der bisherigen Regelung nach.
Wir haben hier ein Gesetz geschaffen, das eben eine solche Präzisierung schafft. Das einzige woran Sie sich aufhängen, Frau Kollegin Bont, ist doch dass das Gesetz künftig nicht mehr "Unionsdienstgesetz" sondern "Unionsbesoldungsordnung" heißt; das ist kein Argument gegen ein Gesetz..Aber auch hier lässt sich im Wege einer Präzisierung des Unionsdienstgesetzes Klarheit schaffen.