Das Unionsgesetz, welches in Absatz 4 benannt wurde ist das Wahlgesetz.Artikel 37 – Wahl des Unionspräsidenten
.....
(3) Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt.
(4) Erreicht kein Kandidat diese Mehrheit, so findet binnen vierzehn Tagen eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern statt, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten. Näheres regelt ein Unionsgesetz.
Hier wird in § 30 ausgeführt, ich zitiere:
Somit ist Herr Schneider rechtmäßig gewählt.§ 30 Wahlgesetz
Erreicht keiner der Kandidaten die notwendige Mehrheit, so findet nach 7 Tagen ein weiterer Wahlgang statt, in dem die beiden Kandidaten gegeneinander antreten, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt haben. Gewählt ist der Kandidat, der die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt.