-Die Stellvertretende Parlamentspräsidentin-
Manuri | 16.03.2009 AD
Verehrte Kollegen!
Das Unionsministerium der Jusitz und der Verteidigung beantragt zu folgenden Gesetzesentwurf eine Aussprache:
Der Antragsteller hat das Wort zur Begründung. Die Aussprache ist danach eröffnet und dauert mindestens 4 Tage bzw. 96 Stunden.
gez. Ritchie-Ashcraft
-Parlamentsvizepräsidentin-
UP-017-AU
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Madonna Ritchie-Ashcraft
* 16.08.1958 + 11.10.2009
Für tot erklärt, verschollen nach dem Flugzeugabsturz
Ich glaube an den Sex und an den Tod - zwei Erfahrungen, die man nur einmal im Leben macht. - Woody Allen -
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Frau Vizepräsidentin, Meine Damen und Herren,
Vorliegender Entwurf zu einer Unionsbesoldungsordnung steht in Ergänzung zu der von der Regierung beschlossenen Einführung des Beamtenrechts.
Die Unionsbesoldungsordnung schafft hier die notwendigen Ergänzungen zur Bezahlung der einzelnen Dienstgrade.
Dabei haben wir uns beim Lohnniveau am bisherigen Tarifrecht orientiert und bei bisher schon bestehenden Posten keine größeren Änderungen vorgenommen.
Im Folgenden auch die Referentenargumentation aus dem Justizministerium:
Vorliegender Entwurf zu einer Unionsbesoldungsordnung steht in Ergänzung zu der von der Regierung beschlossenen Einführung des Beamtenrechts.
Die Unionsbesoldungsordnung schafft hier die notwendigen Ergänzungen zur Bezahlung der einzelnen Dienstgrade.
Dabei haben wir uns beim Lohnniveau am bisherigen Tarifrecht orientiert und bei bisher schon bestehenden Posten keine größeren Änderungen vorgenommen.
Im Folgenden auch die Referentenargumentation aus dem Justizministerium:
A. Problem und Ziel
Durch die geplante Einführung des Gesetzes zur Einführung
des Beamtentums wird nach dessen §4 Abs. II die
Einführung einer Besoldungsordnung in der Union für die
Laufbahnen des Beamtentums nötig, die die Bezeichnungen
und Abfolgen der einzelnen Amtsbezeichnungen sowie
deren Besoldung regelt.
B. Lösung
Einführung einer Besoldungsordnung.
C. Alternativen
Keine
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
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Da ist noch ein redaktioneller Fehler: Der Unionsbankpräsident wird natürlich nicht unter B5 noch ein zweites Mal aufgeführt. Der Hauptteil neu also:
Unionsbesoldungsordnung (UBesO)
§ 1 Zweck und Grundlage
(1) Grundlage für dieses Gesetz ist §4 Abs. II des Gesetzes zur Einführung des Beamtentums.
(2) Dieses Gesetz regelt die Beamtenlaufbahnen der Union und deren Vergütung.
(3) Die Vergütungen werden in Anlagen A-E geregelt.
§ 2 Aufhebung des Unionsdienstgesetzes
(1) Das Unionsgesetz über Vergütungen und den Öffentlichen Dienst der Union wird aufgehoben.
§ 3 Laufbahn A
(1) In Laufbahn A werden reguläre Beamte der Berufsbeamtenlaufbahn der Union eingestellt.
(2) Die Laufbahngruppen werden unterteilt in den einfachen Dienst, den mittleren Dienst, den höheren Dienst und den gehobenen Dienst.
(3) Die Amtsbezeichnungen der Beamten des einfachen Dienstes lauten nach Reihenfolge:
- A1: Wachtmeister zur Ausbildung, Amtsgehilfe zur Ausbildung
- A2: Wachtmeister, Amtsgehilfe
- A3: Hauptwachtmeister, Oberamtsgehilfe
- A4: Erster Hauptwachtmeister, Erster Oberamtsgehilfe
- A5: Leitender Hauptwachtmeister, Amtsmeister
(4) Die Amtsbezeichnungen der Beamten des mittleren Dienstes lauten nach Reihenfolge:
- A6: Sekretär
- A7: Obersekretär, Polizeimeister
- A8: Hauptsekretär, Obermeister
- A9: Amtsinspektor, Hauptmeister
(5) Die Amtsbezeichnungen der Beamten des gehobenen Dienstes lauten nach Reihenfolge:
- A10: Inspektor, Kommissar
- A11: Oberinspektor, Oberkommissar
- A12: Amtmann, Hauptkommissar
- A13: Amtsrat, Hauptkommissar (mit Zulage)
- A14: Oberamtsrat, Erster Hauptkommissar
(6) Die Amtsbezeichnungen der Beamten des gehobenen Dienstes lauten nach Reihenfolge:
- A15: Rat
- A16: Oberrat
- A17: Direktor
- A18: Leitender Direktor
- A19: Erster Leitender Direktor
§ 4 Laufbahn B
(1) In Laufbahn B werden Beamte auf Zeit, Wahlbeamte und politische Beamte eingestellt.
(2) Die Amtsbezeichnungen der Beamten lauten nach Reihenfolge:
- B1: Ministerialrat, Stellvertreter des Unionsparlamentspräsidenten, Stellvertreter des Unionsratspräsidenten
- B2: Ministerialdirigent, Präsident des Unionsparlaments, Präsident des Unionsrates, Unionskommissar
- B3: Ministerialdirektor, Botschafter
- B4: Professor und Direktor, Direktor einer oberen Unionsbehörde, Unionsbankpräsident
- B5: Unionspolizeipräsident, Leiter des Amtes für Einwohnerangelegenheiten, Präsident einer oberen Unionsbehörde
- B6: Mitglied des Unionsparlamentes
- B7: Staatssekretär
- B8: Staatsminister und Leiter einer Obersten Unionsbehörde
- B9: Unionsminister und Leiter einer Obersten Unionsbehörde
- B10: Unionskanzler
- B11: Unionspräsident
§ 5 Laufbahn C
(1) In Laufbahn C werden wissenschaftliche Beamte der Union eingestellt.
(2) Die Amtsbezeichnungen der Beamten lauten nach Reihenfolge:
- C1: Wissenschaftlicher Assistent, Künstlerischer Assistent
- C2: Oberassistent, Akademischer Rat, Juniorprofessor
- C3: Universitätsdozent, Hochschuldozent
- C4: Kanzler, Prorektor, Vizepräsident
- C5: Präsident, Rektor
§ 6 Laufbahn J
(1) In Laufbahn J werden Richter und Staatsanwälte der Union eingestellt.
(2) Die Amtsbezeichnungen der Beamten lauten nach Reihenfolge:
- J1: Staatsanwalt, Richter am Amtsgericht, nebenamtlicher Unionsrichter
- J2: Nebenamtlicher Unionsrichter (mit Zulage)
- J3: Oberstaatsanwalt, Direktor am Amtsgericht, Vorsitzender Richter
- J4: Leitender Oberstaatsanwalt, Unionsrichter
- J5: Unionsanwalt, Vorsitzender Unionsrichter
- J6: Oberster Unionsanwalt, Richter am Obersten Unionsgericht
§ 6 Laufbahn W
(1) In Laufbahn W werden Soldaten der Union eingestellt.
(2) Als Grundlage wird der 2. Organisationserlass über die Dienstgrade der Unionsstreitkräfte benutzt.
§ 7 Inkrafttreten
(1) Das Gesetz tritt zusammen mit dem Gesetz zur Einführung des Beamtentums in Kraft.
Zuletzt geändert von pjotr am Di 17. Mär 2009, 00:54, insgesamt 1-mal geändert.
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
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wenn sie jetzt noch folgendes
außerdem:
abändern in- A1: Wachtmeister zur Ausbildung, Amtsgehilfe zur Ausbildung
- A2: Wachtmeister, Amtsgehilfe
- A3: Hauptwachtmeister, Oberamtsgehilfe
- A4: Erster Hauptwachtmeister, Erster Oberamtsgehilfe
- A5: Leitender Hauptwachtmeister, Amtsmeister
(4) Die Amtsbezeichnungen der Beamten des mittleren Dienstes lauten nach Reihenfolge:
- A6: Sekretär
- A7: Obersekretär, Polizeimeister
- A8: Hauptsekretär, Obermeister
- A9: Amtsinspektor, Hauptmeister
(5) Die Amtsbezeichnungen der Beamten des gehobenen Dienstes lauten nach Reihenfolge:
- A10: Inspektor, Kommissar
- A11: Oberinspektor, Oberkommissar
- A12: Amtmann, Hauptkommissar
- A13: Amtsrat, Hauptkommissar (mit Zulage)
- A14: Oberamtsrat, Erster Hauptkommissar
(6) Die Amtsbezeichnungen der Beamten des gehobenen Dienstes lauten nach Reihenfolge:
- A15: Rat
- A16: Oberrat
- A17: Direktor
- A18: Leitender Direktor
- A19: Erster Leitender Direktor
wäre ich damit einverstanden. Es erfolgte die Sortierung Amtsbezeichnung Verwaltung/Amtsbezeichnung Polizei, sowie kleine begriffliche Änderungen- A1: Amtsgehilfe zur Ausbildung, Polizeiwachtmeister zur Ausbildung
- A2: Amtsgehilfe, Polizeiwachtmeister zur Anstellung
- A3: Oberamtsgehilfe, Polizeiwachtmeister
- A4: Hauptamtsgehilfe, Polizeioberwachtmeister
- A5: Amtsmeister, Polizeihauptwachtmeister
(4) Die Amtsbezeichnungen der Beamten des mittleren Dienstes lauten nach Reihenfolge:
- A6: Sekretär, Polizeimeisteranwärter
- A7: Obersekretär, Polizeimeister
- A8: Hauptsekretär, Polizeiobermeister
- A9: Amtsinspektor, Polizeihauptmeister
(5) Die Amtsbezeichnungen der Beamten des gehobenen Dienstes lauten nach Reihenfolge:
- A10: Inspektor, Polizeikommissar
- A11: Oberinspektor, Polizeioberkommissar
- A12: Amtmann, Polizeihauptkommissar
- A13: Amtsrat, Polizeihauptkommissar (mit Amtszulage)
- A14: Oberamtsrat, Erster Polizeihauptkommissar
(6) Die Amtsbezeichnungen der Beamten des höheren Dienstes lauten nach Reihenfolge:
- A15: Rat, Polizeirat
- A16: Oberrat, Polizeioberrat
- A17: Direktor, Polizeidirektor
- A18: Leitender Direktor, Leitender Polizeidirektor
- A19: Erster Leitender Direktor, Inspekteur der Polizei
außerdem:
abändern in:§ 3 Laufbahn A
(1) In Laufbahn A werden reguläre Beamte der Berufsbeamtenlaufbahn der Union eingestellt.
(2) Die Laufbahngruppen werden unterteilt in den einfachen Dienst, den mittleren Dienst, den höheren Dienst und den gehobenen Dienst.
§ 3 Laufbahn A
(1) In Laufbahn A werden reguläre Beamte der Berufsbeamtenlaufbahn der Union eingestellt.
(2) Die Laufbahngruppen werden unterteilt in den einfachen Dienst, den mittleren Dienst, den gehobenen Dienst und den höheren Dienst.
Zuletzt geändert von Joeli Veitayaki am Di 17. Mär 2009, 10:24, insgesamt 2-mal geändert.
gez. Joeli Veitayaki
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
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dita
Ich könnte meinen, Herr Veitayaki macht noch Karriere eines Tages bei der Polizei
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