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-Die Stellvertretende Parlamentspräsidentin-

Manuri | 09.03.2009 AD

Verehrte Kollegen!

Das Unionsministerium der Jusitz und der Verteidigung beantragt zu folgenden Gesetzesentwurf eine Aussprache:

Gesetz zur Einführung des Beamtentums (GEB)

Der Gesetzesentwurf in Textform:

Der Antragsteller hat das Wort zur Begründung. Die Aussprache ist danach eröffnet und dauert mindestens 4 Tage bzw. 96 Stunden.

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gez. Ritchie-Ashcraft
-Parlamentsvizepräsidentin-

UP-014-AU
 

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Madonna Ritchie-Ashcraft
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Beitrag von pjotr »

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Das Unionsministerium möchte mit vorgeschlagenem Gesetz eine Regelung schaffen, die den Bürokratieaufwand der Unionsbehörden bei der Anstellung neuen Personals und den Bearbeitungsaufwand des Unionsministeriums der Finanzen bei der Gehaltsauszahlung der Unionsbediensteten minimieren sollen.
Vorgeschlagenes Gesetz ist daher ein Gesetz zum Bürokratieabbau.

Im Folgenden auch die Referentenargumentation aus dem Justizministerium:
A. Problem und Ziel

Das bisherige Besoldungsrecht der Union sah keine automatische Einstellung und Vergütung von Unionsbediensteten vor.
Jeder Bedienstete, der nicht explizit im Unionsdienstgesetz genannt wird muss einen eigenen Arbeitsvertrag mit der beschäftigenden Unionsbehörde oder Obersten Unionsbehörde abschließen, und sollte das vergessen werden, kommt zwar ein Dienstvertrag zu Stande, jedoch ist die Bezahlung fragwürdig (siehe u.a. UverwG 09/08).

Wir möchten hier Rechtssicherheit und eine einheitliche Regelung des Beamtentums einführen.
Außerdem erhoffen wir uns durch das damit vereinfachte Einstellungsverfahren einer verringerten Bürokratieaufwand.

B. Lösung

Das Ministerium strebt als Lösung die Einführung des Beamtentums an. Einstellungsverhandlungen vor Staatsanstellung entfallen somit, und man kann einfach nach Beamtentarif einstellen.
Das Unionsministerium der Finanzen ist künftig nicht mehr auf die rechtzeitige Zusendung der Arbeitsverträge aus anderen Fachbereichen angewiesen, sondern kann nach Besoldungsgruppe auszahlen.
Es ist ein Rückgang des Klageaufwandes vor dem Unionsverwaltungsgericht zu erwarten, da durch das Gesetz klarere Besoldungsverhältnisse geschaffen werden.

C. Alternativen

Keine
Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung.
 

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Beitrag von Matthias Schmelzer »

Wenn wir schon das Beamtentum einführen wollen, sollten wir nicht nur Rechte von Beamten, sondern auch deren Pflichten in das Gesetz mit aufnehmen? Was nützt es uns, wenn wir zwar bei vorsätzlichem Nichtstun den Beamten aus dem Dienstverhältnis entlassen könne, die Beamten aber nicht generell bei Leistungsverweigerung Abzüge von ihrem Sold hinnehmen müssen?
 

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Beitrag von pjotr »

Gibt es denn eine krassere Form des Soldabzugs als die Entlassung aus dem Staatsdienst?
 

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Beitrag von Matthias Schmelzer »

Das nicht, aber es gibt wohl Beamte die tun mehr und welche die tun weniger und kriegen den gleichen Sold.
 

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Beitrag von pjotr »

Original von Matthias Schmelzer
Das nicht, aber es gibt wohl Beamte die tun mehr und welche die tun weniger und kriegen den gleichen Sold.
Beamte mit einer größeren Arbeitsbelastung (sowohl einer geplanten, als auch einer tatsächlichen) werden einfach auf verschiedenen Besoldungsstufen eingestellt. Gibt ja allein in der regulären Beamtenlaufbahn immerhin 19 davon; das sollte doch differenziert genug sein, eine Abstufung herstellen zu können.
In der freien Wirtschaft wird einem "junior president" ja auch nicht nur das Gehalt gekürzt, er wird sehr wahrscheinlich auch einen anderen Posten bekommen.

Ich sehe Ihr Problem hier nicht, Kollege Schmelzer.
 

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Beitrag von Joeli Veitayaki »

das ist das reale Leben, Herr Schmelzer :D

Im Übrigen, wenn ich allein die Laufbahn J: Staatsanwälte und Richter und Laufbahn W: Soldaten vergleiche, dann muss ich dann zu dem Schluß kommen, dass W nichts verdient, solange Frieden herrscht und J nur dann was verdient, wenn sich die Bürger mittels den Gerichten bekriegen?
 

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Beitrag von pjotr »

Original von Joeli Veitayaki
Im Übrigen, wenn ich allein die Laufbahn J: Staatsanwälte und Richter und Laufbahn W: Soldaten vergleiche, dann muss ich dann zu dem Schluß kommen, dass W nichts verdient, solange Frieden herrscht und J nur dann was verdient, wenn sich die Bürger mittels den Gerichten bekriegen?
Ist in einem Wort beantwortet: Nein ;)
 

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Beitrag von Joeli Veitayaki »

na wasn Glück ;)
 

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Beitrag von Helen Bont »

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen,
der Ausführungen von Unionsminister Jerkov sind leider nicht vollständig. Denn es gibt immer eine Alternative, und die lautet: es bleibt beim Angestelltenverhältnis. Denn die von Uniosminister Jerkov beklagten rechtlichen Defizite lassen auch im Rahmen eines angestelltenrechtlichen Systems besetigen: dazu muss lediglich das Unionsdienstgesetz entsprechend geändert werden.
Es gibt gute Gründe, die gegen die Einführung eines Berufsbeamtentums sprechen:
erstens ist auch ein Angestelltenverhältnis ein Verhältnis, welches darauf ausgelegt ist, auf Dauer - zumindest bis zum Erreichen des Rentenalter - zu bestehen,
zweitens sei darauf hingewiesen, dass wenn das Unionsministerium der Finanzen bislang wirklich auf die rechtzeitige Zusendung der Arbeitsverträge angewiesen ist, um die Löhne auszuzuahlen, so wird es auch nach Einführung des Berufsbeamtentums auf die Zusendung der Verbeamtungsurkunde angewiesen sein; es hätte sich an der jetzigen Situation also nichts geändert. Ich verweise im übrigen darauf, dass während meiner Zeit als Außenministerin kein einziger Einstellungnachweis an das Unionsfinanzministerium versandt wurde. Dennoch ist mir kein Fall bekannt geworden, in dem die Auszahlung der Gehälter nicht geklappt hätte.
Werte Kolleginnen und Kollegen, mit der Einführung der verschiedenen Beamtenlaufbahnen wird darüber hinaus keine Verbesserung der jetzigen Situation erreicht, die nicht auch durch eine konkretisierende Änderung des derzeit geltenden Unionsdienstgesetzes erreicht werden könnte. Die Einführung eines Berufsbeamtentums ist dagegen überflüssig wie ein Kropf.
 

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[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
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