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[so]Warten wir noch bis Mittwoch, ansonsten ziehe ich das Verfahren an mich und dann suchen wir gemeinsam einen Weg, wie wir auch ohne die Aussage auskommen. Einverstanden?[/so]
[b]Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft[/b]
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
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Ja. Die Frage wurde verständlich gestellt. Herr Unionspräsident Dr. Connor ist im Übrigen die korrekte Anrede, Frau Vorsitzende. [/i]schmunzelt leicht bei diesem Satz[/i]Original von Alexandra Hildebrand
Herr Connor, ich glaube, dass Ihnen die Frage sowohl klar und deutlich, als auch verständlich gestellt wurde ... Nun? wirkt verärgert
Ich habe mit Herrn Marker kein Vertrag abgeschlossen und musste folglich auch "auf nichts kommen". Für die Besoldung des Unionskommissars ist auch nicht das Unionspräsidialamt zuständig, sondern der Finanzminister. Nachdem Herr Marker mich gefragt hat, ob dieses Amt vergütet wird habe ich ihm das mit dem Hinweis auf das entsprechende Gesetz bejaht.Original von Hajo Poppinga
Wie kamen Sie darauf, daß der Unionskommissar besoldet werden würde, wo doch in der Vergangenheit noch kein einziger Unionskommissar besoldet wurde?
Und im Übrigen: Nur, weil in der Vergangenheit alle auf Ihre Besoldung verzichtet haben, muss es Herr Marker nicht zwangsläufig auch tun. Ihre Argumentation bewegt sich auf dem Niveau des Beamten-Dreisatzes ("Haben wir immer schon so gemacht", "haben wir noch nie so gemacht", "Da könnte ja jeder kommen".)
Dr. iur. Sean William Connor
Unionskanzler der Demokratischen Union a.D.
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Herr Unionspräsident, das Finanzministerium ist ausschließlich für die Auszahlung der Gehälter ordnungsgemäß angestellter Unionsbediensteter zuständig, nicht für Vertragsabschlüsse und deren Inhalt.Original von Sean William Connor
Ich habe mit Herrn Marker kein Vertrag abgeschlossen und musste folglich auch "auf nichts kommen". Für die Besoldung des Unionskommissars ist auch nicht das Unionspräsidialamt zuständig, sondern der Finanzminister. Nachdem Herr Marker mich gefragt hat, ob dieses Amt vergütet wird habe ich ihm das mit dem Hinweis auf das entsprechende Gesetz bejaht.
Und im Übrigen: Nur, weil in der Vergangenheit alle auf Ihre Besoldung verzichtet haben, muss es Herr Marker nicht zwangsläufig auch tun. Ihre Argumentation bewegt sich auf dem Niveau des Beamten-Dreisatzes ("Haben wir immer schon so gemacht", "haben wir noch nie so gemacht", "Da könnte ja jeder kommen".)
Sie sagen, Sie hätten die Frage nach einer Vergütung mit dem Hinweis auf das entsprechende Gesetz bejaht. Könnten Sie bitte darlegen auf welches Gesetz Sie sich beziehen und woher genau Ihre Annahme stammt, der Unionskommissar sei besoldet?
Arroganz steht Ihnen im übrigen nicht gut zu Gesicht, Herr Unionspräsident. Gewohnheitsrecht ist nämlich eben nicht nur der von Ihnen als niveaulos bezeichnete Beamten-Dreisatz, sondern eines der Grundpfeiler des Unionsrechts wie es auch seinen Eingang in § 1 II Buch I ZGB gefunden hat.
Warum also sollte Herr Marker also einen Anspruch haben, den alle anderen vor ihm nicht hatten? Warum sollte Herr Marker für ein Amt entlohnt werden, das alle anderen vor ihm als Ehrenamt ausführten?
Prof. Hajo Poppinga, VK.
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Wenn seine Vorgänger die Auszahlung ihrer Forderungen nicht verlangen verlischt dadurch noch lange nicht der Anspruch darauf...Original von Hajo Poppinga
Warum also sollte Herr Marker also einen Anspruch haben, den alle anderen vor ihm nicht hatten? Warum sollte Herr Marker für ein Amt entlohnt werden, das alle anderen vor ihm als Ehrenamt ausführten?
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
Fachanwalt für Strafrecht
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