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*kann sich ein leichtes Schmunzeln nicht verkneifen*
Ja, mein Weltbild ist vielleicht ein anderes. Ich vertrete die Auffassung, dass an den Schrauben gedreht und kein Austausch stattfinden sollte.
Das parlamentarische System wie es derzeit besteht, hat viele Jahre funktioniert. Die Umstände jetzt zeigen ohne Zweifel, dass es Schwachstellen hat. Da gebe ich Ihnen recht. Dann sollten wir uns aber Gedanken machen, wie wir das bestehende System verbessern, indem wir z.B. besser gewährleisten, dass das Unionsparlament arbeitsfähig bleibt - Stichwort: Mitarbeitspflicht der Mandatsträger und der Verlust des Mandats bei Versäumnis der Pflichtenerfüllung. Ein Abgeordneter hat Rechte und Pflichten. Wenn er diesen nicht nachkommt und seine Mandat nicht wahrnimmt (egal ob schuldhaft oder nicht), so ist es im Sinne der Funktionsfähigkeit des Parlaments, dass er von seinen Rechten und Pflichten entbunden wird und sein Mandat abgeben muss. So stell ich mir das vor.
Eine totale Abschaffung des Parlaments bringt doch mehr Probleme mit, als es löst.
Ja, mein Weltbild ist vielleicht ein anderes. Ich vertrete die Auffassung, dass an den Schrauben gedreht und kein Austausch stattfinden sollte.
Das parlamentarische System wie es derzeit besteht, hat viele Jahre funktioniert. Die Umstände jetzt zeigen ohne Zweifel, dass es Schwachstellen hat. Da gebe ich Ihnen recht. Dann sollten wir uns aber Gedanken machen, wie wir das bestehende System verbessern, indem wir z.B. besser gewährleisten, dass das Unionsparlament arbeitsfähig bleibt - Stichwort: Mitarbeitspflicht der Mandatsträger und der Verlust des Mandats bei Versäumnis der Pflichtenerfüllung. Ein Abgeordneter hat Rechte und Pflichten. Wenn er diesen nicht nachkommt und seine Mandat nicht wahrnimmt (egal ob schuldhaft oder nicht), so ist es im Sinne der Funktionsfähigkeit des Parlaments, dass er von seinen Rechten und Pflichten entbunden wird und sein Mandat abgeben muss. So stell ich mir das vor.
Eine totale Abschaffung des Parlaments bringt doch mehr Probleme mit, als es löst.
Antonio Sandro [
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Es gibt nicht nur die ewig Gestrigen, es gibt auch die ewig Morgigen.
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Wir waren auch schonmal beim Du.Original von Madonna Ritchie-Ashcraft
Sie sind ja witzig - und das bei Stimmgleichheit und einem Kandidaten - wie soll das funktionieren?!
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Das aber verfälscht den Wählerwillen...Original von Antonio Sandro
Ein Abgeordneter hat Rechte und Pflichten. Wenn er diesen nicht nachkommt und seine Mandat nicht wahrnimmt (egal ob schuldhaft oder nicht), so ist es im Sinne der Funktionsfähigkeit des Parlaments, dass er von seinen Rechten und Pflichten entbunden wird und sein Mandat abgeben muss. So stell ich mir das vor.
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Das das nicht mehr so ist, haben wir Ihrem Parteikollegen Dowan zu verdanken.Original von Antonio Sandro
Ein Abgeordneter hat Rechte und Pflichten. Wenn er diesen nicht nachkommt und seine Mandat nicht wahrnimmt (egal ob schuldhaft oder nicht), so ist es im Sinne der Funktionsfähigkeit des Parlaments, dass er von seinen Rechten und Pflichten entbunden wird und sein Mandat abgeben muss. So stell ich mir das vor.
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das verfälscht den Wählerwillen, auch wenn ich mir jetzt ein Eigentor schieße, auch der Verzicht auf ein Mandat.
Zuletzt geändert von Joeli Veitayaki am Mi 11. Feb 2009, 22:42, insgesamt 1-mal geändert.
gez. Joeli Veitayaki
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Jedes Ausscheiden eines MdUP ändert ein bisschen was an dem ursprünglichen in der Wahl ausgedrückten Wählerwillen. Sei es der selbstständige Rücktritt oder der Verlust des Mandats aus anderen durch Gesetz vorgegebenen Gründen. Auch in dem von mir gedachten Szenario würde jemand von der gleichen List nachrücken.Original von pjotr
Das aber verfälscht den Wählerwillen...
Letztendlich halte ich diese Modifikation der Zusammensetzung des Parlaments nicht für eine Verfälschung des Wählerwillens, da es auch der Wählerwille ist, eine funktionsfähiges Legislativorgan zu haben. Und die Stabilisierung des politischen Systems hat ein ebenso großes Gewicht.
Antonio Sandro [
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sie können aber Herrn Hennrich nicht aus dem UP werfen, nur weil er (nachweislich) erkrankt ist. Dass das mit der Kanzlerwahl zusammentrifft ist zwar äußerst bedauerlich, aber keinesfalls verwerflich.
gez. Joeli Veitayaki
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Nein, das kann selbstverständlich nach momentaner Gesetzeslage keiner. Das heisst aber nicht, dass man über derartige Regelungen nachdenken kann.
Das soll hier auch kein Vorschlag Lex Hennrich sein, sondern generell für Fälle vorbeugen, in denen Mandatsträger ihr Amt aus welchen Gründen auch immer nicht mehr wahrnehmen können. Und Krankheit ist ein solcher.
Das soll hier auch kein Vorschlag Lex Hennrich sein, sondern generell für Fälle vorbeugen, in denen Mandatsträger ihr Amt aus welchen Gründen auch immer nicht mehr wahrnehmen können. Und Krankheit ist ein solcher.
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