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Registriert: Mi 21. Mär 2007, 21:48
Der überarbeitete Entwurf findet ebenfalls meine Zustimmung; auch wenn diese nun geheim stattfinden wird
Madonna Ritchie-Ashcraft
* 16.08.1958 + 11.10.2009
Für tot erklärt, verschollen nach dem Flugzeugabsturz
Ich glaube an den Sex und an den Tod - zwei Erfahrungen, die man nur einmal im Leben macht. - Woody Allen -
* 16.08.1958 + 11.10.2009
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:56
Herr Präsident, meine Damen und Herren,
es ist schon erstaunlich, mit welcher Missachtung der parlamentarischen Debattenkultur die angehende Koalitionsregierung hier ans Werk geht: da erklärt der Unionskanzler in Spe, der Antrag erkläre sich von selbst, und verweigert damit eine Begründung, insbesondere, wie er dazu kommt, dass der eingebrachte Entwurf irgendwelche Ungerechtigkeiten im Eherecht beseitigt. Es ist des weiteren erstaunlich, mit welcher Arroganz die angehende Regierungskoalition dem Gesetzgeber der 26. Legislaturperiode unterstellt, er habe irgendwelche Ungerechtigkeiten in das Eherecht eingebaut, ohne das Urteil der dafür berufenen Instanz, des Unionsgerichts, abzuwarten. Ist es etwa eine Ungerechtigkeit, wenn jene Gesellschaftsgruppen, die sich zur traditionellen Ehe als Verbindung von Mann und Frau bekennen und die zur Regeneration der Gesellschaft beitragen, und dafür erhebliche Belastungen - insbesondere materieller Art - auf sich nehmen, gegenüber jene herausgehoben werden, die sich einem solchen Dienst an Staat und Gesellschaft verweigern? Ist es gerecht, wenn durch die rechtliche Gleichstellung den einen die ganze Bürde aufgelastet werden, während die anderen, befreit von dieser Bürde, insbesondere materiell bevorteilt werden? Und ist es eine Ungerechtigkeit, wenn jene hervorgehoben werden, die sich durch das Eheversprechen zwischen Mann und Frau in besonderer Weise einander verpflchten, nämlich zur gegenseitigen Solidarität und damit die Grundlage von Staat und Gesellschaft legen?
Mit dem letzten Gesetz zur Änderung des Eherechts, hat der Gesetzgeber der 26. Legislaturperiode sich bewusst dafür entschieden, jener Form der Ehe, nämlich der zwischen Mann und Frau, die die besondere Last der Erziehung und Pflege von Kindern - der Zukunft unseres Landes - tragen, eine prvilegierte Stellung einzuräumen. Er, der Gesetzgeber, hat sich mit dieser Entscheidung dafür entschieden, jener Form der Ehe, ohne die unsere Gesellschaft nicht existenzfähig ist, eine besondere Stellung in unserem Rechtssystem zu gewähren. Dies um so mehr, da er davon überzeugt war, dass diese Form der Ehe und Familie auch das moralische Fundament unserer Gesellschaft und unseres Staates bildet.
Dies wieder rückgängig zu machen bedeutet jene in Stich zu lassen, auf die Staat und Gesellschaft angewiesen sind. Es bedeutet aber insbesondere die Regenerationsbasis und das moralische Fundament zu schwächen, ohne die wir nicht zukunftsfähig sind.
es ist schon erstaunlich, mit welcher Missachtung der parlamentarischen Debattenkultur die angehende Koalitionsregierung hier ans Werk geht: da erklärt der Unionskanzler in Spe, der Antrag erkläre sich von selbst, und verweigert damit eine Begründung, insbesondere, wie er dazu kommt, dass der eingebrachte Entwurf irgendwelche Ungerechtigkeiten im Eherecht beseitigt. Es ist des weiteren erstaunlich, mit welcher Arroganz die angehende Regierungskoalition dem Gesetzgeber der 26. Legislaturperiode unterstellt, er habe irgendwelche Ungerechtigkeiten in das Eherecht eingebaut, ohne das Urteil der dafür berufenen Instanz, des Unionsgerichts, abzuwarten. Ist es etwa eine Ungerechtigkeit, wenn jene Gesellschaftsgruppen, die sich zur traditionellen Ehe als Verbindung von Mann und Frau bekennen und die zur Regeneration der Gesellschaft beitragen, und dafür erhebliche Belastungen - insbesondere materieller Art - auf sich nehmen, gegenüber jene herausgehoben werden, die sich einem solchen Dienst an Staat und Gesellschaft verweigern? Ist es gerecht, wenn durch die rechtliche Gleichstellung den einen die ganze Bürde aufgelastet werden, während die anderen, befreit von dieser Bürde, insbesondere materiell bevorteilt werden? Und ist es eine Ungerechtigkeit, wenn jene hervorgehoben werden, die sich durch das Eheversprechen zwischen Mann und Frau in besonderer Weise einander verpflchten, nämlich zur gegenseitigen Solidarität und damit die Grundlage von Staat und Gesellschaft legen?
Mit dem letzten Gesetz zur Änderung des Eherechts, hat der Gesetzgeber der 26. Legislaturperiode sich bewusst dafür entschieden, jener Form der Ehe, nämlich der zwischen Mann und Frau, die die besondere Last der Erziehung und Pflege von Kindern - der Zukunft unseres Landes - tragen, eine prvilegierte Stellung einzuräumen. Er, der Gesetzgeber, hat sich mit dieser Entscheidung dafür entschieden, jener Form der Ehe, ohne die unsere Gesellschaft nicht existenzfähig ist, eine besondere Stellung in unserem Rechtssystem zu gewähren. Dies um so mehr, da er davon überzeugt war, dass diese Form der Ehe und Familie auch das moralische Fundament unserer Gesellschaft und unseres Staates bildet.
Dies wieder rückgängig zu machen bedeutet jene in Stich zu lassen, auf die Staat und Gesellschaft angewiesen sind. Es bedeutet aber insbesondere die Regenerationsbasis und das moralische Fundament zu schwächen, ohne die wir nicht zukunftsfähig sind.
[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
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Registriert: Do 15. Mär 2007, 12:30
Ist ja auch völlig neu, dieser Vorwurf, nicht?Original von Helen Bont
Herr Präsident, meine Damen und Herren,
es ist schon erstaunlich, mit welcher Missachtung der parlamentarischen Debattenkultur die angehende Koalitionsregierung hier ans Werk geht: da erklärt der Unionskanzler in Spe, der Antrag erkläre sich von selbst, und verweigert damit eine Begründung, insbesondere, wie er dazu kommt, dass der eingebrachte Entwurf irgendwelche Ungerechtigkeiten im Eherecht beseitigt.
Eine Gesetzesänderung aufgrund ihrer Ungerechtigkeit rückgängig zu machen, ist also Privileg des Unionsgerichts. Dem Gesetzgeber sollten nach Ihrer Auffassung die Hände gebunden sein?Es ist des weiteren erstaunlich, mit welcher Arroganz die angehende Regierungskoalition dem Gesetzgeber der 26. Legislaturperiode unterstellt, er habe irgendwelche Ungerechtigkeiten in das Eherecht eingebaut, ohne das Urteil der dafür berufenen Instanz, des Unionsgerichts, abzuwarten.

Beiträge: 3559
Registriert: Do 27. Nov 2008, 01:44
Wie lustig: Herr Poppinga als Vertreter der Gegenseite im Unionsgericht hat genau uns dieses Denken vorgeworfen und noch gemeint dass die alte Regierung ja der Ansicht war, es handle sich dabei nicht um eine Schlechterbehandlung.Original von Helen Bont
Mit dem letzten Gesetz zur Änderung des Eherechts, hat der Gesetzgeber der 26. Legislaturperiode sich bewusst dafür entschieden, jener Form der Ehe, nämlich der zwischen Mann und Frau, die die besondere Last der Erziehung und Pflege von Kindern - der Zukunft unseres Landes - tragen, eine prvilegierte Stellung einzuräumen.
Im Übrigen kann das 27. Unionsparlament ganz unabhängig von irgendwelchen Gerichtsurteilen natürlich auch ein altes Gesetz wieder kippen, das vor dem Gericht sowieso scheitern wird.
Ich halte es nur sinnvoller, das Gericht abzuwarten, da sein Urteil verhindert dass irgendwann wieder irgendwelche Fanatiker wie Sie kommen und irgendwelche Rechtsinstitutionen a la "Lebenspartnerschaft" einführen.
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
Fachanwalt für Strafrecht
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Registriert: Di 4. Nov 2008, 00:23
Ich schlage vor wir verabschieden ein Gesetz, welches die Regelungen des aktuell neuen Gesetzes bis zur Gerichtsentscheidung "aussetzt".
Beiträge: 3559
Registriert: Do 27. Nov 2008, 01:44
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:56
Herr Kollege Scott, die parlamentarische ist unter anderem dafür gedacht, die Argumente für und wider ein Vorhaben zusammenzutragen, um so den politischen Willensbildungsprozess zu verdeutlichen und zu veranschaulichen.Original von Montgomery Scott
Ist ja auch völlig neu, dieser Vorwurf, nicht?
Herr Kollege Scott, auch wenn Ihre Frage ein rein rethorische sein dürfte: natürlich besitzt das Parlament das souveräne Recht, von ihm beschlossene Gesetze auch wieder aufzuheben. Erstaunlich an diesem konkreten Vorfall ist, dass die Beschwerdeführer vor dem Unionsgericht, die nun offensichtlich über die Mehrheit in diesem Hohen Hause verfügen, den Urteilsspruch nicht abwarten können, den sie selber ja herbeiführen wollten.Original von Montgomery Scott
Eine Gesetzesänderung aufgrund ihrer Ungerechtigkeit rückgängig zu machen, ist also Privileg des Unionsgerichts. Dem Gesetzgeber sollten nach Ihrer Auffassung die Hände gebunden sein?
Dann gibt es hier eine unterschiedliche Sicht der Dinge. In einer pluralistischen Demokratie ist dies etwas völlig normales; von daher kann ich Ihre Belustigung nicht nachvollziehen, Herr Kollege Jerkov.Original von pjotr
Wie lustig: Herr Poppinga als Vertreter der Gegenseite im Unionsgericht hat genau uns dieses Denken vorgeworfen und noch gemeint dass die alte Regierung ja der Ansicht war, es handle sich dabei nicht um eine Schlechterbehandlung.
Noch ist das letzte Wort vor Gericht nicht gesprochen, Herr Kollege. Und ob das Gesetz scheitern wird oder nicht, haben zum Glück nicht Sie zu entscheiden, sondern das Unionsgericht wird hier unabhängig, nach Recht und Gesetz urteilen.Original von pjotr
Im Übrigen kann das 27. Unionsparlament ganz unabhängig von irgendwelchen Gerichtsurteilen natürlich auch ein altes Gesetz wieder kippen, das vor dem Gericht sowieso scheitern wird.
Herr Kollege Jerkov, wäre ich fanatisch, würde ich ganz anders agieren.Original von pjotr
Ich halte es nur sinnvoller, das Gericht abzuwarten, da sein Urteil verhindert dass irgendwann wieder irgendwelche Fanatiker wie Sie kommen und irgendwelche Rechtsinstitutionen a la "Lebenspartnerschaft" einführen.
[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
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Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
Beiträge: 1461
Registriert: Di 4. Nov 2008, 00:23
Vorschlag für die weitere Verfahrensweise:
Gesetz zur Aussetzung der Novellierung des Lebenspartnerschaftsgesetzes bis zur Entscheidung des Obersten Unionsgerichtes
§1 Die Bestimmungen des Gesetzes zur Einführung der Lebenspartnerschaft werden bis zu einer Entscheidung über die Rechtmässigkeit des Gesetzes durch das Oberste Unionsgericht aufgehoben. Es gelten die vorherigen Bestimmungen, die in §2 aufschlüsselt sind.
§2
(1) Paragraph 1 des fünften Buches des ZGB wird wie folgt geändert:
"§ 1 Ehe
Die Ehe ist ein Vertrag zwischen zwei geschäftsfähigen natürlichen Personen zum Zwecke der Familiengründung und der gemeinsamen Lebensführung."
(2) Paragraph 1a des fünften Buches des ZGB wird gestrichen.
(3) Paragraph 2 des fünften Buches des ZGB wird wie folgt neu gefasst:
"§ 2 Vertragsgestaltung
(1) Der Vertrag muss mindestens Bestimmungen enthalten über
1. den gemeinsamen Familiennamen,
2. die Eigentumsverhältnisse an den in die Ehe eingebrachten Gütern,
3. die gegenseitigen Vertretungsbefugnisse in rechtlichen Angelegenheiten,
4. die gegenseitigen Fürsorge- und Unterhaltsverpflichtungen,
5. die Form der Vertragsauflösung.
(2) Der Abschluss eines Ehevertrags bedarf öffentlicher Beglaubigung.
(3) Zuständig für die Beglaubigung ist die Landesregierung des Unionslandes, in welchem die Eheleute zum Zeitpunkt der Eheschließung ihren Wohnsitz haben, oder eine von der Landesregierung durch Verordnung bestimmte Stelle. Haben die Eheleute ihren Wohnsitz in verschiedenen Unionsländern, entscheiden sie gemeinsam, nach den Regelungen welches Unionslandes sie die Beglaubigung vornehmen lassen möchten. Hat nur einer der Ehepartner seinen Wohnsitz im Inland, erfolgt die Beglaubigung durch die an seinem Wohnort zuständige Stelle. Hat keiner der Eheleute seinen Wohnsitz im Inland, ist, sofern beide die Staatsbürgerschaft der Demokratischen Union besitzen, für die Beglaubigung der Unionsminister des Auswärtigen oder eine von ihm durch Verordnung bestimmte Stelle zuständig."
§3 Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
Beiträge: 5444
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:52
schlimmer gehts wohl nimmer?
ich beantrage jetzt das Gesetz zur Aussetzung von MdUP, die solche Gesetze beantragen
Abgekürzt wahrscheinlich GesANovLpGesEntObUG ? :rolleyes:Gesetz zur Aussetzung der Novellierung des Lebenspartnerschaftsgesetzes bis zur Entscheidung des Obersten Unionsgerichtes
ich beantrage jetzt das Gesetz zur Aussetzung von MdUP, die solche Gesetze beantragen
Zuletzt geändert von Joeli Veitayaki am Do 29. Jan 2009, 21:25, insgesamt 1-mal geändert.
gez. Joeli Veitayaki
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
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