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spassig ist der Hinweis "Seine Änderungen an anderen Gesetzen werden hiermit rückgängig gemacht."
welche sind dies gewesen? Wer weiß das noch?
Und dann der Titel "Ungerechtigkeit im Eherecht". Wer legt das fest was ungerecht ist?
Dieser Begriff allein schon wäre an sich schon ein unbestimmter Rechtsbegriff.
Nennen sie es meinetwegen "Aufhebungsgesetz" und erwähnen sie das Gesetz. Danach machen sie in den unteren Paragraphen alle Folgeänderungen kenntlich, die das Gesetz "verursacht" hatte und ggf. die "neue" Schreibweise dieser Gesetze.
Aber so geschrieben müsste dieses Gesetz eigentlich sofort vom ObUG gekippt werden bei einer Klage.
welche sind dies gewesen? Wer weiß das noch?
Und dann der Titel "Ungerechtigkeit im Eherecht". Wer legt das fest was ungerecht ist?
Dieser Begriff allein schon wäre an sich schon ein unbestimmter Rechtsbegriff.
Nennen sie es meinetwegen "Aufhebungsgesetz" und erwähnen sie das Gesetz. Danach machen sie in den unteren Paragraphen alle Folgeänderungen kenntlich, die das Gesetz "verursacht" hatte und ggf. die "neue" Schreibweise dieser Gesetze.
Aber so geschrieben müsste dieses Gesetz eigentlich sofort vom ObUG gekippt werden bei einer Klage.
gez. Joeli Veitayaki
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
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Das Unionsgesetzblatt vom 4. Januar 2009 ist für jeden einsehbar. Lesen können sollte die rxxxlonische Jurisprudenz wohl schon.Original von Joeli Veitayaki
spassig ist der Hinweis "Seine Änderungen an anderen Gesetzen werden hiermit rückgängig gemacht."
welche sind dies gewesen? Wer weiß das noch?
Im Übrigen glaube ich dass die Gesetzesüberschrift kein gravierender Verstoß wäre, der das Gesetz materiell verfassungswidrig macht [in Anlehnung an BFH 11.1.1984 (II R 187/81)].
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
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Sollten Sie nicht verstanden haben, was dieses Gesetz bezweckt kann ich auch einen mir bekannten Illustrator bei einem imperianischen Kinderbuchverlag auch fragen, ob er das Ganze für Sie in eine Bildergeschichte übersetzt.Original von Joeli Veitayaki
ich weiß, dass sie gerne sich alles einfach machen, aber so nicht. Das gesetz muss auch für Laien lesbar sein
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
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ach der hat sie als Hein Blöd gezeichnet!
Es geht nicht darum, was dieses Gesetz im Hintergrund bezweckt, sondern dass die anderen Gesetze wieder richtig gelesen werden können und man nicht über 200 Ecken etwas nachvollziehen muss. Hier in der DU ist das noch schwieriger, weil ständig irgendwas rumgebastelt wird, vor allem von so "Vollprofis" wie ihnen.
Es geht nicht darum, was dieses Gesetz im Hintergrund bezweckt, sondern dass die anderen Gesetze wieder richtig gelesen werden können und man nicht über 200 Ecken etwas nachvollziehen muss. Hier in der DU ist das noch schwieriger, weil ständig irgendwas rumgebastelt wird, vor allem von so "Vollprofis" wie ihnen.
gez. Joeli Veitayaki
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Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
aufgrund der vorgetragenen Bedenken des Vertreters der Republik Roldem habe ich mich dazu entschlossen, den Antrag zu konkretisieren:
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
aufgrund der vorgetragenen Bedenken des Vertreters der Republik Roldem habe ich mich dazu entschlossen, den Antrag zu konkretisieren:
In dieser Fassung wird gegenüber der ursprünglichen Fassung "ratelonische Staatsbürgerschaft" in §2 (3) durch "Staatsbürgerschaft der Demokratischen Union" ersetzt.Gesetz zur Behebung der Ungerechtigkeit im Eherecht
§1 Das Gesetz zur Einführung der Lebenspartnerschaft wird aufgehoben.
§2
(1) Paragraph 1 des fünften Buches des ZGB wird wie folgt geändert:
"§ 1 Ehe
Die Ehe ist ein Vertrag zwischen zwei geschäftsfähigen natürlichen Personen zum Zwecke der Familiengründung und der gemeinsamen Lebensführung."
(2) Paragraph 1a des fünften Buches des ZGB wird gestrichen.
(3) Paragraph 2 des fünften Buches des ZGB wird wie folgt neu gefasst:
"§ 2 Vertragsgestaltung
(1) Der Vertrag muss mindestens Bestimmungen enthalten über
1. den gemeinsamen Familiennamen,
2. die Eigentumsverhältnisse an den in die Ehe eingebrachten Gütern,
3. die gegenseitigen Vertretungsbefugnisse in rechtlichen Angelegenheiten,
4. die gegenseitigen Fürsorge- und Unterhaltsverpflichtungen,
5. die Form der Vertragsauflösung.
(2) Der Abschluss eines Ehevertrags bedarf öffentlicher Beglaubigung.
(3) Zuständig für die Beglaubigung ist die Landesregierung des Unionslandes, in welchem die Eheleute zum Zeitpunkt der Eheschließung ihren Wohnsitz haben, oder eine von der Landesregierung durch Verordnung bestimmte Stelle. Haben die Eheleute ihren Wohnsitz in verschiedenen Unionsländern, entscheiden sie gemeinsam, nach den Regelungen welches Unionslandes sie die Beglaubigung vornehmen lassen möchten. Hat nur einer der Ehepartner seinen Wohnsitz im Inland, erfolgt die Beglaubigung durch die an seinem Wohnort zuständige Stelle. Hat keiner der Eheleute seinen Wohnsitz im Inland, ist, sofern beide die Staatsbürgerschaft der Demokratischen Union besitzen, für die Beglaubigung der Unionsminister des Auswärtigen oder eine von ihm durch Verordnung bestimmte Stelle zuständig."
§3 Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
Palin Waylan-Majere OEL
Altkanzler
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na also, geht doch. Ich beantrage im vorauseilenden Gedankensprung namens der FLA-Fraktion schon mal im Falle der Abstimmung eine geheime Abstimmung
Zuletzt geändert von Joeli Veitayaki am Mi 28. Jan 2009, 16:06, insgesamt 1-mal geändert.
gez. Joeli Veitayaki
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
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Soso... :rolleyes:
[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]
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[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
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Na gut, das Ihr tolles Lebenspartnerschaftsgesetz so leicht zu verstehen ist und nicht solche Formulierungen wie Der bisherige Paragraph 2 fällt weg enthält. Denn jeder Laie weiß ja ohne nachzublättern, was der allte §2 Buch V ZGB besagt hat.Original von Joeli Veitayaki
Es geht nicht darum, was dieses Gesetz im Hintergrund bezweckt, sondern dass die anderen Gesetze wieder richtig gelesen werden können und man nicht über 200 Ecken etwas nachvollziehen muss. Hier in der DU ist das noch schwieriger, weil ständig irgendwas rumgebastelt wird, vor allem von so "Vollprofis" wie ihnen.
Im Übrigen halte ich es auch für sinnvoll, erst das Urteil des ObUG in der Normenkontrollsache abzuwaren; da dieses Urteil ja quasi "Ewigkeitsgarantie" hätte.
Sonst stehen wir bei sich ändernden Mehrheitsverhältnissen in 3 Monaten wieder vor dem ObUG.
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
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Original von pjotreben, ist ja hier nichts wirklich von Dauer, auch ihre rote Schreckensherrschaft nicht.Original von Joeli Veitayaki
.......
Im Übrigen halte ich es auch für sinnvoll, erst das Urteil des ObUG in der Normenkontrollsache abzuwaren; da dieses Urteil ja quasi "Ewigkeitsgarantie" hätte.
Sonst stehen wir bei sich ändernden Mehrheitsverhältnissen in 3 Monaten wieder vor dem ObUG.
gez. Joeli Veitayaki
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