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Kaiser
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Ich hab mal vorhin die Spielregeln gelesen...
A. Zusammensetzung 1) Die Spielleitung besteht aus Patrick Jedamzik, dem oder den Forenbetreibern sowie fünf weiteren, von den Mitspielern jeweils mehrheitlich auf acht Monate gewählten Mitspielern. Wahlberechtigt ist jede Person, die seit mindestens zwölf Monaten aktiv mitspielt. 2) Wählbar ist jeder Mitspieler, der seit mindestens zwölf Monaten aktiv mitspielt.
1. Darf ich kandidieren? Ich wurde vor fast nem Jahr, ist aber noch nicht ganz ein Jahr, mal ausgebürgert weil ich zu inaktiv war in der Zeit. (simoff// Facharbeit + Abi ;) ) Hab mich aber zwei Tage oder so danach weider eingebürger (oder länger ka müsst ich nachschauen)

2. Wie ist das bei anderen Leuten die ihre Id gewechselt haben, und noch nicht lange genug mit ihrer jetzigen im Bnet sind. Dürfen diese dann kandidieren?
Wenn ja, dürfen diese Wählen?
Soweit ich mich erinnere dürfen ja nur Leute wählen die im Bnet seit 12 monaten sind? Oder? Sind diese Leute dann nicht Wahlberechtigt?

3-4 Kandidaten inklusiv mich sind von der Regelung in irgendeiner Art quasi betroffen
 

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keiner gab mir ein Handy ;(
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Mitspieler, die nur ihre ID gewechselt haben aber seit mehr als zwei Monaten ohne Unterbrechung als Mitspieler geführt sind, sollte die Lage klar sein: Aktives und passives Wahlrecht wären gegeben.

Bei Dir ist die Frage etwas schwieriger. Fiete hatte vor längerer Zeit mal das gleiche Problem.
 

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Beitrag von Hajo Poppinga »

Hatten wir nicht gesagt, daß man einfach nur 12 Monate Mitspieler sein muß? Das bist Du ja unzweifelhaft.
 

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Beitrag von Schrobi »

So hab ich das auch in Erinnerung.

Zweck dieser Regel ist ja lediglich, dass nicht direkt jeder, der ein paar Wochen dabei ist, in die Spielleitung kann. Zum einen, weil es ja doch ein gewisses Maß an Kenntnis des Spiels, der Spieler und der Gepflogenheiten bedarf. Zum anderen ist es ja irgendwie auch ne vertrauensvolle Aufgabe und da sollten die Mitspieler, die Kandidaten auch einschätzen können und das geht nunmal nicht, wenn jemand erst "seit kurzem" dabei ist.
 

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Prof. Dr. iur. Schrobi, OEL

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Genau das ist die momentan gültige Regelung. In deinem Fall sollte das aktive und passive Wahlrecht kein Problem darstellen.
 

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[b]Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft[/b]
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Dann schreibt das doch auch mal so in die Spielregeln. Momentan steht dort, wahlberechtigt und wählbar sei, wer seit zwölf Monaten aktiv mitspielt.

Wohl klar, dass das etwas anderes ist als seit zwölf Monaten ununterbrochen im Bürgernetz zu stehen. Strenggenommen spielt nicht seit zwölf Monaten aktiv mit, wer zwischenzeitlich ausgebürgert wurde. Denn der Entzug der Staatsbürgerschaft erfolgt ja gerade bei Inaktivität! ;)
 

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Ich denke das ist Auslegungssache. ;)
Aber bei der nächsten Überarbeitung der Spielregeln wird man das mit Sicherheit berücksichtigen und korrigieren.
 

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Man könnte die Frist auch etwas runtersetzen. Wer ein Quartal "aktiv mitspielt", sollte allen anderen hinreichend bekannt sein.
 

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Palin Waylan-Majere OEL
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Ein Quartal halte ich dann doch für etwas zu kurz.
 

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Noch nie was von Liebe auf den ersten Blick gehört? ;)
 

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Palin Waylan-Majere OEL
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