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Tripel-As
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Tripel-As

Beitrag von James Didot »

Original von Isabelle Corinne de La Fayette
Nennen darfst du jeden Markennamen den du willst. Wenn du aber eine Website verlinkst machst du deren Inhalt anderen zugänglich, wie es so schön heißt. Das ist mehr als ein Nennen eines Markennamens.
Das ist doch Blödsinn. Ich darf als Websitenbetreiber natürlich auch bspw auf die Website von Coca-Cola verlinken, ohne irgendwelche Markenrechte damit zu verletzen.
 

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Staatsoberhaupt des Freistaats Fuchsen a.D.
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Beitrag von pjotr »

Original von James Didot

Das ist doch Blödsinn. Ich darf als Websitenbetreiber natürlich auch bspw auf die Website von Coca-Cola verlinken, ohne irgendwelche Markenrechte damit zu verletzen.
Coca Cola hat meines Wissens ja auch kein Markenrecht auf Internetdienste angemeldet.
 

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RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
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Original von James Didot
Das ist doch Blödsinn. Ich darf als Websitenbetreiber natürlich auch bspw auf die Website von Coca-Cola verlinken, ohne irgendwelche Markenrechte damit zu verletzen.
Das ist etwas anderes. Coca-Cola ist ein Getränk, kein Webangebot. Indem ich einen Link auf die Website von Coca-Cola setze nutze ich diese Wortmarke ja nicht, um ein koffeinhaltiges Erfrischungsgetränk zu vertreiben. Setze ich jedoch einen Link zu einem Online-Spiel, einem Online-Register (also sowas wie das Bürgernetz) oder für welche Dienste das Kennzeichen "Ratelon" noch geschützt ist, dann nutze ich dieses ja um ein Produkt unter einem für Produkte dieser Art geschützen Kennzeichen zu vertreiben. Das verletzt die Rechte des Markeninhabers an dem Kennzeichen.

Im Übrigen verletzt du aber zumindest das Urheberrecht der deutschen Coca-Cola GmbH, wenn du ohne deren schriftliche Zustimmung einen Link auf deren Website setzt. Wie es sich mit der Seite der US-amerikanischen Coca Cola Company verhält weiß ich nicht. Für Deutschland gilt das aber so.
 

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Wenn die Rechtslage da wirklich so streng ist, ist es aber doch auch schon verboten, hier von "Ratelon" zu schreiben. Mal ganz abgesehen von den vielen alten Links, die noch immer nach "Ratelon" verlinken.

Wie ist es eigentlich mit dem Ghz.-Tum Arcor? Ist "Arcor" nicht als Marke für Internetdienstleistungen registriert?
 

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Beitrag von James Didot »

Original von Isabelle Corinne de La Fayette
Setze ich jedoch einen Link zu einem Online-Spiel, einem Online-Register (also sowas wie das Bürgernetz) oder für welche Dienste das Kennzeichen "Ratelon" noch geschützt ist, dann nutze ich dieses ja um ein Produkt unter einem für Produkte dieser Art geschützen Kennzeichen zu vertreiben.
Ich halte die Vorstellung, daß das Setzen eines Verweises dem Betreiben einer Internetseite, eines Angebots, gleichkommen soll, für sehr abenteuerlich.
Im Übrigen verletzt du aber zumindest das Urheberrecht der deutschen Coca-Cola GmbH, wenn du ohne deren schriftliche Zustimmung einen Link auf deren Website setzt. Wie es sich mit der Seite der US-amerikanischen Coca Cola Company verhält weiß ich nicht. Für Deutschland gilt das aber so.
Wie soll ich denn mit einem Link auf die Coca-Cola Website das Urheberrecht von Coca-Cola verletzen ?
Mit dieser Argumentation könnte man auch jede Quellenangabe (ob im Internet oder im Print) als "Urheberrechtsverletzung derklarieren. Das ist doch Schwachsinn.
 

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Staatsoberhaupt des Freistaats Fuchsen a.D.
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Der wiederholte Gebrauch von Begriffen wie "Schwachsinn" oder "Blödsinn" ändert die Rechtslage auch nicht. ;)

Zum einen habe ich nicht gesagt, das Setzen eines Links stünde dem Betreiben einer Website gleich. Dem ist natürlich nicht so, und folglich geht es darum auch nicht.

Indem ich einen Link auf eine Website setze mache ich anderen den Inhalt dieser Seite technisch direkt zugänglich. Indem ich einen Link mit "Ratelon" beschrifte sage ich den Besuchern meiner Website, durch einen Klick auf diesen Link erhielten sie Zugriff auf den Inhalt "Ratelon".

Führt der Link dann zu einem anderen als vom Inhaber der Wortmarke "Ratelon" unter diesem Kennzeichen betriebenen Onlinespiel, verletzt die Verlinkung unter dieser Bezeichnung dessen Markenrechte.

Und zum anderen ist eine Verlinkung eben keine bloße Quellenangabe. Sie ist auch mehr als ein "Verweis", wie Puristen der deutschen Sprache den Link getauft haben.

Durch das Anbringen eines Links auf meiner Internetseite mache ich deren Besuchern den Inhalt der verlinkten Seite wie schon gesagt technisch unmittelbar zugänglich. Ich sage Ihnen eben anders als bei einer Quellenangabe nicht nur, wo sie ihn finden können. Ich verwerte den Inhalt der fremden Website, indem ich diesen direkt weitergebe. Und dieses Recht steht nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) allein dem Urheber zu.
 

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Gibt es denn dafür auch tatsächlich Präzedenzfälle oder reden wir hier über rein theoretische Betrachtungen?
 

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Kaiser
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Kaiser

Beitrag von joukersendler »

Es schaut ja so aus als ob 50% contra neuen Namen sind und 50% pro...
Naja. Der alte wäre natürlich am besten...
 

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keiner gab mir ein Handy ;(
Kultur ist Pur
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Inwieweit müsste man sich vom alten Namen entfernen, um keine Probleme mit dem sog. "Markeninhaber" zu bekommen? Reicht so ein accent oder ein paar eingestreute "h"?
 

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Palin Waylan-Majere OEL
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Beitrag von pjotr »

Original von Palin Waylan-Majere
Inwieweit müsste man sich vom alten Namen entfernen, um keine Probleme mit dem sog. "Markeninhaber" zu bekommen? Reicht so ein accent oder ein paar eingestreute "h"?
Don't think so. Sonst würde es doch schon längst "Chocha Cóla" zu kaufen geben ;)
 

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RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
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