Allerdings gehören die Kanalinseln, ebenso wie die Insel Man in der Irischen See, nicht zur EU. Die Wortmarke Ratelon ist dort also nicht geschützt.
Das Spiel über einen Server und unter einer TLD dort zu betreiben schützt aber nur vor dem Markeninhaber, wenn der Betreiber entweder tatsächlich dort sitzt oder nicht innerhalb der EU auffindbar ist. Solange er dem Markeninhaber namentlich bekannt ist und dieser weiß, dass er tatsächlich innerhalb der EU sitzt und das Spiel von hier aus betreibt nutzen ihm die Kanalinseln auch nichts.



