
DEMOKRATISCHE UNION
- Unionsstrafgericht -
Beschluss
vom 14. Januar 2009
In dem Antragsverfahren
der
Unionspolizei der Demokratischen Union
vertreten durch den Präsidenten der Unionspolizei Butcher
wegen
Anordnung einer Exhumierung
ergeht auf den Antrag vom 03. Januar 2009 folgender Beschluss:
Das Grab mit der Nr. 253 auf dem National Cemetery Port Victoria ist zu öffnen und eine Identifizierung des Leichnams vorzunehmen.
Gründe:
Die Grabstelle mit der Nr. 253 auf dem National Cemetery Port Victoria enthält den amtlichen Dokumenten zufolge den Leichnam des früheren Unionspräsidenten Matthias Schmelzer.
Allgemein zugänglichen Informationen zufolge ist Matthias Schmelzer nicht verstorben was durch verschiedene Quellen zweifelsfrei bestätigt worden ist.
Zur Feststellung des Identität des dort Begrabenen und zur Feststellung ob eventuell eine Straftat vorliegt, ist es unerlässlich, eine Exhumierung des Grabes vorzunehmen und den dort aufzufindenden Leichnam einer gerichtsmedizinischen Untersuchung und Identitätsfeststellung zu unterziehen.

Vorsitzender Unionsrichter am Obersten Unionsgericht