Von der Eintragung als Wortmarke ausgeschlossen sind u. a. nur solche Bezeichnungen, die als Bezeichnung für ein Produkt bereits volkstümlich geworden sind. Denn der Schutz als Wortmarke beschränkt sich eben auf die Kennzeichnung eines bestimmten Produktes.Original von Nedžad Ristic
Ok, ja ich meine das wusste ich. Ratelon ist als Wortmarke registriert - Ich stell nur die Frage, ob ein Name des öffentlichen Gebrauchs/des täglichen Lebens eben als Wortmarke geschützt werden kann. Und Städtenamen fallen eben darunter, wie Frankfurt oder Berlin, diese kannst du - mit meinem beschränkten Wissen - eben nicht als reine Wortmarke registrieren sondern nur als Wort/Bildmarke. Und das ist letzlich ein Logo in dem die Schrift 'Berlin' oder eben 'Ratelon' steht. Und das ist der Punkt, auch wenn das vielleicht gefährliches Halbwissen ist.
Unbeschadet des bestehenden Schutzes der Wortmarke "Ratelon" für ein Spiel im Internet könnten du oder ich z. B. ein Brettspiel oder ein Pen & Paper-Rollenspiel dieses Namens entwickeln, vertreiben und auch markenrechtlich schützen lassen.
Entwickelt und programmiert Herr X nun z. B. ein Computer-/Konsolenspiel beliebigen Genres und nennt es "Las Vegas", kann er sich diesen Namen eben für den Bereich der Computer-/Konsolenspiele als Wortmarke schützen lassen. Das hindert jeden Wettbewerber daran, im Geltungsbereich des deutschen Markengesetzes ein solches Computer-/Konsolenspiel gleichen Names zu vertreiben. Aber natürlich dürfen Reisebüros weiterhin Reisen nach Las Vegas bewerben. Auch auf den Umschlägen ihrer Prospekte, auf Plakaten, in Werbespots in den Medien usw.


