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Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete,

Das Staatsministerium der Justiz hat eine Aussprache zum Staatsgerichtshofvertrag beantragt.

Da ich das selber bin, will ich mal nicht so albern sein, hier in verteilten Rollen aufzutreten, sondern direkt den Gegenstand der Aussprache darlegen.

Die Rekonstruktion der Rechtslage in unserem Land hat unter anderem den sog. Staatsgerichtshofvertrag zwischen den Nationen Freistein und Imperia zu Tage gefördert. Dieser Vertrag, der laut Aufhebungsgesetz von Ministerpräsident Lasalle weiterhin volle Rechtsgültigkeit für Freistein hat, regelt die Einsetzung eines gemeinsamen Staatsrichters, der die judikativen Befugnisse sowohl für Freistein als auch Imperia wahrnimmt.

Wie wir alle wissen, haben vermutlich weder Freistein noch Imperia seit längerer Zeit einen eigenen Richter gehabt, und bei einem Blick in die Archive der Republik Imperia konnte ich leider auch keine Ausfertigung des betreffenden Vertragswerkes finden.

Da die Staatsregierung an diesem Punkt aufgrund der schlechten Lage der Archive mit ihrem Latein leider am Ende ist, möchte ich die Mitglieder des Landtages darum bitten, bei der Beantwortung folgender Fragen mitzuwirken:

1. Wann und unter wem wurde der betreffende Vertrag geschlossen?
2. Soll die Staatsregierung mit der Regierung der Republik Imperia eine Wiederbelebung der Vertragsinhalte anstreben, oder sollen wir -- da der Vertrag in Imperia nach gegenwärtigem Kenntnisstand offenbar unbekannt ist -- ihn durch Beschluss auch einfach für uns aufheben?

Zu letzterem möchte ich gleichzeitig anmerken, dass das Staatsministerium der Justiz derzeit untersucht, inwiefern der Staatsgerichtshofvertrag mit anderen, die Justiz betreffenden gesetzlichen Bestimmungen in unserem Land zusammengeht oder ihnen widerspricht.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wäre für Ihre Mithilfe dankbar.
 

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Beitrag von joukersendler »

1. Klatten schätze ich mal, theoretisch auch Madonna, aber hört sich eher nach Klatten an sowas ;)
2. Wir sollten ihn erstmal aufheben, und dann wenn man will einen neuen erarbeiten. Ich sehe darin aber keinen Sinn dafür im moment, wir sollten froh sein das wir einen MP haben und eine Ministerin.
 

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Beitrag von Kreittmayr »

Inzwischen war Imperialkanzler Mason so freundlich, mir mitzuteilen, dass der Vertrag von imperianischer Seite offenbar bereits vor Jahren gekündigt wurde. Ich stimme also zu, den Vertrag zurückzunehmen. Normalerweise dürfte man ihn einfach als gegenstandslos betrachten, da er jedoch durch das Aufhebungsgesetz explizit als in Kraft bestimmt wird, wird es hierzu eine offizielle Abstimmung geben müssen. Die Staatsregierung wird einen entsprechenden Antrag in Kürze einbringen.

Die Imperialregierung hat sich zudem bereit erklärt, ggf. über eine Neuauflage des Vertrages zu sprechen, insofern die Richterstelle durch eine Nebenidentität besetzt werden könnte.
 

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Beitrag von Kreittmayr »

Nach einer Prüfung der juristischen Lage durch das Staatsministerium der Justiz, sieht die Lage wie folgt aus:

1. Bedingt durch das Aufhebungsgesetz ist es zu einem gewissen Kuddelmuddel in der rechtlichen Situation gekommen. Freistein verfügt gem. Staatsverfassungsgesetz über eine eigenständige Gerichtsbarkeit, deren Kompetenzen durch das Gerichtsgesetz näherhin festgelegt sind. Gleichzeitig ist für Freistein nach wie vor der Staatsgerichtshofvertrag in Kraft, welcher aber defakto totes Recht repräsentiert.

2. Die Staatsregierung empfiehlt daher die Rücknahme des Staatsgerichtshofvertrages.

3. Für das weitere Vorgehen bestehen mehrere Möglichkeiten:
(a) Wiederaufnahme von Verhandlungen mit Imperia über die Neuauflage des Vertrages über ein gemeinsames Gericht unter einem nebenidentitätischen Richter.
(b) Aufnahme der verfassungsmäßig vorgesehenen Praxis einer eigenen Gerichtsbarkeit unter eigenem Staatsrichter, ob nun haupt- oder nebenidentitätisch.
(c) Temporäre Delegation der Gerichtsbarkeitskompetenzen an die Union gem. Art. 32.2 der Staatsverfassung, bei gleichzeitiger Außerkraftsetzung des Gerichtsgesetzes.

Die Staatsregierung erbittet in dieser Sache die Meinung der Abgeordneten.
 

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Beitrag von Stanislav Goldmann »

Ich würde sagen: erst mal ersatzlos weg mit dem Vertrag, den eh keiner mehr kennt und der auch keine Relevanz mehr hat. Ob ein zukünftiger Vertrag Relevanz haben könnte kann man ja dann sehen, wenn sich jemand um eine Neuauflage bemüht.
 

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Beitrag von Kreittmayr »

Gut. Da wir eine Abstimmung mit geschäftsordnungsmäßiger Laufzeit vor der Weihnachtspause leider nicht mehr hinbekommen, verschiebe ich diese auf die Zeit danach. Bis dahin wird sich das Staatsministerium auch Gedanken darüber machen, wie bzgl. der Gerichtsbarkeit dann weiter zu verfahren sein wird.

Dies soll eine produktive Diskussion hier jedoch nicht hindern.
 

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Ich schließe mich Punkt 2 an - der Vertrag ist m. W. auch schon länger gekündigt und die Aufgaben wurden dem Unionsgericht seinerzeit übertragen.
 

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Beitrag von Kreittmayr »

Original von Madonna Ritchie
und die Aufgaben wurden dem Unionsgericht seinerzeit übertragen.
Ich verstehe. Da sich in den Akten und Protokollen dazu leider nichts mehr findet, sollte ein solcher Beschluss um der Rechtssicherheit willen allerdings erneuert werden, wenn keine andere Lösung in diesem Bereich gewünscht ist.
 

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Beitrag von Kreittmayr »

Ich kündige hiermit an, dass das Präsidium die Abstimmung über die formelle Rücknahme des Vertrages am 1. oder 2. Januar eröffnen wird. In etwa um dieselbe Zeit wird die Staatsregierung ein Gerichtskompetenzdelegationsgesetz einbringen.
 

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Beitrag von Kreittmayr »

Da es keine weiteren Wortmeldungen zu geben scheint, ist die Aussprache hiermit beendet.
 

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