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Registriert: Do 27. Nov 2008, 01:44
Herr Vorsitzener, Herr Unionspräsident,
Wie bereits dargelegt, ist die Republik Imperia der Meinung, dass der Unionspräsident als Unionsexekutor in Imperia mit der Aufnahme des Unionsratsmandates für Imperia seine Kompetenzen überschritten hat.
Die Republik Imperia war auch aus eigener Kraft in der Lage, ihre Vertretung im Unionsrat wahrzunehmen. Das ergibt sich aus dem Landesrecht.
Da dies der Fall ist, fiel es nicht in den Bereich der Unionsexekution, die Erfüllung der Vertretungspflicht im Unionsrat wiederherzustellen.
Wir möchten zudem auf eine eventuelle negative Feststellungsklage über das Ergebnis der Abstimmung zum Unionsratspräsidenten verzichten.
Unsere Absicht ist es nicht, Abstimmungsergebnisse nachträglich abzuändern, sondern vielmehr ein Grundsatzurteil zur rechtlichen Situation zu schaffen.
Wie bereits dargelegt, ist die Republik Imperia der Meinung, dass der Unionspräsident als Unionsexekutor in Imperia mit der Aufnahme des Unionsratsmandates für Imperia seine Kompetenzen überschritten hat.
Die Republik Imperia war auch aus eigener Kraft in der Lage, ihre Vertretung im Unionsrat wahrzunehmen. Das ergibt sich aus dem Landesrecht.
Da dies der Fall ist, fiel es nicht in den Bereich der Unionsexekution, die Erfüllung der Vertretungspflicht im Unionsrat wiederherzustellen.
Wir möchten zudem auf eine eventuelle negative Feststellungsklage über das Ergebnis der Abstimmung zum Unionsratspräsidenten verzichten.
Unsere Absicht ist es nicht, Abstimmungsergebnisse nachträglich abzuändern, sondern vielmehr ein Grundsatzurteil zur rechtlichen Situation zu schaffen.
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
Fachanwalt für Strafrecht
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Registriert: Mo 23. Jun 2008, 18:53
Herr Unionspräsident, Sie dürfen erwidern.
[b]Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft[/b]
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
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Registriert: Mo 23. Jun 2008, 18:53
Herr Unionspräsident?
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Registriert: Do 27. Nov 2008, 01:44
Herr Vorsitzender, ich möchte den Antrag hier an geeigneter Stelle nochmal stellen.Original von pjotr
Herr Vorsitzender, ich beantrage, dem Prozessgegner eine Frist zu setzen und möchte vorsorglich schon mal ein Säumnisurteil beantragen, sollte er diese Frist nicht wahrnehmen.
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
Fachanwalt für Strafrecht
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Das Gericht setzt dem Unionspräsidenten eine Frist bis zum
Mittwoch, 24. Dezember 2008
um zu erwidern.
22.12.2008, Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft
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um zu erwidern.
22.12.2008, Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft
[b]Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft[/b]
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Wer hätte das Stimmrecht ausüben sollen, Herr Rechtsanwalt?Original von pjotr
Herr Vorsitzener, Herr Unionspräsident,
Wie bereits dargelegt, ist die Republik Imperia der Meinung, dass der Unionspräsident als Unionsexekutor in Imperia mit der Aufnahme des Unionsratsmandates für Imperia seine Kompetenzen überschritten hat.
Die Republik Imperia war auch aus eigener Kraft in der Lage, ihre Vertretung im Unionsrat wahrzunehmen. Das ergibt sich aus dem Landesrecht.
Dr. iur. Sean William Connor
Unionskanzler der Demokratischen Union a.D.
Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.
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Herr Präsident. Ich würde mich schon sehr freuen, wenn Sie meine Anklageschrift auch durchlesen würden. Dort erwähnte ich, dass nach geltender Rechtslage der Republik Imperia (Art, 15 I der Imperialen Verfassungsukunde) der Sekretär des Herrenhauses die Vertretung im Unionsrat übernimmt.
Das war zu dieser Zeit Vincent Bellagio.
Das war zu dieser Zeit Vincent Bellagio.
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
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Schon gut. Also laut meiner damaligen Anfrage habe ich tatsächlich nach einem Vertreter der Republik Imperia im Unionsrat gesuchtOriginal von pjotr
Herr Präsident. Ich würde mich schon sehr freuen, wenn Sie meine Anklageschrift auch durchlesen würden. Dort erwähnte ich, dass nach geltender Rechtslage der Republik Imperia (Art, 15 I der Imperialen Verfassungsukunde) der Sekretär des Herrenhauses die Vertretung im Unionsrat übernimmt.
Das war zu dieser Zeit Vincent Bellagio.
(http://www.dur2005.de/forum/thread.php?threadid=4302)
In Unkenntnis der Vertretungsgesetzgebung der Republik Imperia ist mir anscheind tatsächlich ein Fehler unterlaufen - allerdings hat sich über meine damalige Meldung beim Unionrat keiner gemeldet und der Stimmabgabe widersprochen, So muss ich zumindest von einer stillschweigender Zustimmung zur Stimmführung durch meine Person ausgehen.
Zuletzt geändert von Sean William Connor am Mo 22. Dez 2008, 16:31, insgesamt 2-mal geändert.
Dr. iur. Sean William Connor
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Eine solche Pflicht, der Stimmabgabe zu widersprechen wäre mir auch nicht bekannt. Ein stillschweigen kann im übrigen in diesem Fall keine Willenserklärung zur Zustimmung sein, so etwas wie stillschweigende Zustimmung gibt es hier also nicht.
Dass die Vertretungsgesetzgebung der Republik Imperia nicht beachtet wurde ist außerdem ja eben hier genau der Verfahrensgegenstand über den abgeurteilt werden soll.
Dass die Vertretungsgesetzgebung der Republik Imperia nicht beachtet wurde ist außerdem ja eben hier genau der Verfahrensgegenstand über den abgeurteilt werden soll.
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
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Ich sehe mich hier auch nicht in einer verteidigenden Position. Anscheind habe ich micht tatsächlich geirrt. Sowas passiert und die Abstimmung (die Wahl des URats Präsidenten) war nicht so bedeutend, als das hier diese Verhandlung nötig wäre. Deshalb beantrage ich dem Antrag des Klägers stattzugeben.Original von pjotr
Eine solche Pflicht, der Stimmabgabe zu widersprechen wäre mir auch nicht bekannt. Ein stillschweigen kann im übrigen in diesem Fall keine Willenserklärung zur Zustimmung sein, so etwas wie stillschweigende Zustimmung gibt es hier also nicht.
Dass die Vertretungsgesetzgebung der Republik Imperia nicht beachtet wurde ist außerdem ja eben hier genau der Verfahrensgegenstand über den abgeurteilt werden soll.
Dr. iur. Sean William Connor
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