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Kaiser
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Änderungsgesetz zum Imperialgesetz über die Geschäftsordnung des Herrenhauses

§1 Das Herrenhaus beschließt §7 der Geschäftsordnung durch folgende Absätze (5), (6) und (7) zu ergänzen:

§7
Abstimmungen

(5) In Abstimmungen abgelehnte Anträge können nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 28 Tagen erneut gestellt werden, außer sie werden inhaltlich nicht nur transskribierend umformuliert sondern zumindest in einem Teil sinninhaltlich geändert.
(6) Bei Abstimmungen bei denen die Beschlussfähigkeit nicht gegeben war, ist eine Wiederholung fühestens nach 10 Tagen möglich.
(7) Wiederholende Abstimmungen zu einem nicht sinninhaltlich umformulierten Antrag können aus anderen als Gründen der Formfehlerkorrektur und der Ablehnung durch Nicht-Beschlußfähigkei nicht häufiger als einmal stattfinden.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

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