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Wieso können die Sicherheitsorgane nicht Dinge tun, die nicht gesetzeskonform sind? Tun sie RL doch auch. Fakt ist, wenn ich unrechtmäßig verhaftet werde, kann ich trotzdem nicht einfach gehen.
Dafür gibt es dann eben das Rechtssystem. Und wie das dann entscheidet, ist schon wieder was ganz anderes...
Das hätte simmäßig sicher was hergeben können, bis hin zu einem großen Skandal.
Dafür gibt es dann eben das Rechtssystem. Und wie das dann entscheidet, ist schon wieder was ganz anderes...
Das hätte simmäßig sicher was hergeben können, bis hin zu einem großen Skandal.

Der gebildete Mensch hat die Pflicht, intolerant zu sein
Nicolas Gomez Davila
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:52
ich glaube kaum, dass ein einfacher Demonstrant jemals wegen Nötigung von Verfassungsorganen, Störung der Tätigkeit eines staatlichen Organs und Volksverhetzung verhaftet wurde. Bleibt mal auf dem Teppich. Vorallem mit meinem sim-Hintergrund aktueller MdUP und ehemaliger Landespräsident. Da sind ja die Sezzesionisten fast für weniger angeklagt worden.
Und da die Unionsanwaltschaft ein aktueller Vollausfall ist, hätte ich wahrscheinlich bis zum Sankt Nimmerleins-Tag in Haft gesessen. Das kann man von keinem Mitspieler erwarten.
Und da die Unionsanwaltschaft ein aktueller Vollausfall ist, hätte ich wahrscheinlich bis zum Sankt Nimmerleins-Tag in Haft gesessen. Das kann man von keinem Mitspieler erwarten.
Zuletzt geändert von Joeli Veitayaki am So 21. Dez 2008, 15:19, insgesamt 1-mal geändert.
gez. Joeli Veitayaki
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Aber nur, wenn du fast im Sinne von "180° das Gegenteil" definierst: Hochverrat und lebenslänglich für einen ehemaligen Unionskanzler sind schon etwas anderes als deine Kleinigkeiten für einen ehemaligen Wasauchimmer.Original von Joeli Veitayaki
Da sind ja die Sezzesionisten fast für weniger angeklagt worden.
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Die Strafbewehrung ist dennoch nicht ohne:
Nötigung von Verfassungsorganen: Freiheitsstrafe von 10 bis zu 100 Tagen oder mit Geldstrafe
Störung der Tätigkeit eines staatlichen Organs: bis zu 5 Tagen Freiheitsstrafe
Volksverhetzung: Freiheitsstrafe bis zu 50 Tagen
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Freiheitsstrafe bis zu 50 Tagen
Nötigung von Verfassungsorganen: Freiheitsstrafe von 10 bis zu 100 Tagen oder mit Geldstrafe
Störung der Tätigkeit eines staatlichen Organs: bis zu 5 Tagen Freiheitsstrafe
Volksverhetzung: Freiheitsstrafe bis zu 50 Tagen
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Tja, auch sowas ist schon vorgekommen. Und wenn sich die zuständigen Stellen derart rechtswiedrig verhalten, hat man eben einen riesigen Skandal....vorausgesetzt, das System ist nicht zur Gänze faul.Original von Joeli Veitayaki
ich glaube kaum, dass ein einfacher Demonstrant jemals wegen Nötigung von Verfassungsorganen, Störung der Tätigkeit eines staatlichen Organs und Volksverhetzung verhaftet wurde. Bleibt mal auf dem Teppich. Vorallem mit meinem sim-Hintergrund aktueller MdUP und ehemaliger Landespräsident. Da sind ja die Sezzesionisten fast für weniger angeklagt worden.
Und da die Unionsanwaltschaft ein aktueller Vollausfall ist, hätte ich wahrscheinlich bis zum Sankt Nimmerleins-Tag in Haft gesessen. Das kann man von keinem Mitspieler erwarten.

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Nicolas Gomez Davila
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Neulich wurde ein Abgeordneter des britischen House of Commons festgenommen. Nicht in einer spontanen Aktion, sondern nach wochenlanger Vorbereitung. Solche Fehler passieren, teilweise sogar mit Anlauf. Was soll daran unglaubwürdig sein, wenn es im Eifer des Gefechts passiert?
Außer natürlich, dass es hier um SRM und seinen Patroklos V. geht.
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Ich wollte dafür keinen neuen thread eröffnen, da ich gar nicht bereit bin darüber zu diskutieren. 

Ich kenne, aus diversen Debatten hier, die Einstellung einiger zum Thema "Gedankenlesen". Deshalb muss man das jetzt nicht wiederholen. Ich teile diese Einstellung nicht und werde daher meine Art der Simulation beibehalten. Kommentare dahingehend in meine Richtung kann man sich also schenken.Original von Hajo Poppinga
Lautes Denken in Parlamentsdebatten ist ungehörig, Gnädigste.
Anna Maria von Kurzschluss
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