Aussprache eröffnet.Imperialgesetz über Sozialen Wohnungsbau
§1 Jeder Imperialbürger hat das Recht auf Wohnraum für sich und seine Familie entsprechend den volkswirtschaftlichen Möglichkeiten und örtlichen Bedingungen.
§2 Der Staat ist verpflichtet, dieses Recht durch Förderung des Wohnungsbaus, die Werterhaltung vorhandenen Wohnraumes und die öffentliche Kontrolle über die gerechte Verteilung des Wohnraums zu verwirklichen.
§3 Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
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Antrag wurde gestellt:
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Kurz zur Begründung. Dieses Gesetz stellt eine sinnvolle Ergänzung zum verabschiedeten Sozialgesetz dar, dass u.a. Wohngelder für Sozialbedürftige vorsieht.
Damit auch den sozialen Umständen nach günstiger Wohnraum ausreichend zur Verfügung steht, muss der Staat durch staatliche Wohnbauprojekte das vorhandene Angebot teilweise ergänzen.
Damit auch den sozialen Umständen nach günstiger Wohnraum ausreichend zur Verfügung steht, muss der Staat durch staatliche Wohnbauprojekte das vorhandene Angebot teilweise ergänzen.

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Schade.
Wolfgang Müller
Imperialkanzler der Republik Imperia a.D.
Stellvertretender Vorsitzender der Linken Liste e.V.
Präsident des Imperianischen Fußballverbandes
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