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Der Premierminister der Westlichen Inseln.

- An den Unionspräsidenten Dr. Connor -

Verkündung des Gesetz zur Einführung der Lebenspartnerschaft

Sehr geehrter Herr Unionspräsident Dr. Connor,
das Unionsparlament hat heute das "Gesetz zur Einführung der Lebenspartnerschaft" verabschiedet.
Durch dieses Gesetz werden gleichgeschlechtlichen Paaren die Ehe verwehrt. Genannte dürfen in zukunftig nur noch eine gesonderte Lebenspartnerschaft eingehen. Dies stellt meiner Meinung eine Diskriminierung der besagten Gruppe dar. Die Verfassung der Westlichen Inseln nimmt zu dieser Problematik eindeutig Stellung:

Artikel 14 [Die Ehe, die anderen Partnerschaftsformen und die Familie] (1) Jeder Mensch hat das Recht mit einer frei gewählten Partnerin oder einem frei gewählten Partner des anderen oder gleichen Geschlechts eine Ehe oder eine nichteheliche, auf Dauer angelegte und auf die Übernahme gegenseitiger Verantwortung gegründete Partnerschaft einzugehen und eine Familie zu gründen. Die staatliche Gemeinschaft achtet Ehen und nichteheliche Partnerschaften gleich.

Das verabschiedete Gesetz würde deshalb gegen unsere Landesverfassung verstoßen.
Ich bitte Sie deshalb das Gesetz nicht zu verkünden, sondern Einspruch dagegen einzulegen.

Ich erwarte Ihre Stellungnahme mit Freude und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Patrick Behrens-Nilsson
Premierminister
 

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Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista

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Beitrag von pjotr »

Halte eine Normenkontrolle für sehr aussichtsreich.
 

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*erhält das Schriftstück und legt es zur Entscheidung zur Seite.*
 

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Dr. iur. Sean William Connor
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SRM
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Beitrag von SRM »

Der zitierte Paragraph der Landesverfassung deckt das Lebenspartnerschaftsgesetz vollständig.
 

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Beitrag von Hajo Poppinga »

Es ist völlig egal, was eine Landesverfassung sagt. Unionsrecht bricht Landesrecht. An Stelle von Herrn Behrens würde ich mir von einem befreundeten Juristen mal die Normenhierarchie erklären lassen.
 

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Einer Klärung durch ein Gericht sehe ich im übrigen gelassen entgegen und würde es auch begrüßen. Nicht hingegen gutheißen würde ich die Nichtverkündung durch den Unionspräsidenten. Zur Klärung verfassungsrechtlicher Fragen ist das Unionsgericht berufen.
 

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Einer Klärung durch ein Gericht sehe ich im übrigen gelassen entgegen und würde es auch begrüßen. Nicht hingegen gutheißen würde ich die Nichtverkündung durch den Unionspräsidenten. Zur Klärung verfassungsrechtlicher Fragen ist das Unionsgericht berufen.
Nun, ganz richtig ist das nicht. Aufgabe des Unionspräsidenten ist es, über die Einhaltung der Verfassung zu wachen. Dass letztlich aber die Gerichte gefragt sind, streite ich nicht ab.
 

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Beitrag von Hajo Poppinga »

Ja und Nein. Sein Prüfungsrecht ist nur hinsichtlich ganz augenfälliger Verfassungswidrigkeit gegeben. Die ist hier aber nicht gegeben. Insofern sollte, sofern Zweifel bestehen, hier eine Klärung durch ein Gericht erfolgen. Der Blicke ich im übrigen gelassen entgegen.
 

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Ja und Nein. Sein Prüfungsrecht ist nur hinsichtlich ganz augenfälliger Verfassungswidrigkeit gegeben. Die ist hier aber nicht gegeben.
Augenfälligkeit ist aber Ermessenssache und für genau dieses Ermessen haben wir den Unionspräsidenten ;)
 

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