Beiträge: 7718
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:21
Ich stelle folgende Anfrage an den Unionskanzler:
1. Welche Projekte und Vorhaben hat das Unionsministerium für Verkehr und Infrastruktur in der aktuellen Amtsperiode des Ministers initiiert?
2. Mit welchen Ergebnissen sind diese Projekte des Unionsministeriums für Verkehr und Infrastruktur im einzelnen beendet wurden?
3. Sehen Sie den Sinn und Zweck der Einrichtung dieses Unionsministeriums im Hinblick auf die Ergebnisauswertung gerechtfertigt? Warum?
4. Welche Projekte und Vorhaben hat das Unionsministerium des Innern in der aktuellen Amtsperiode des Ministers initiiert?
5. Mit welchen Ergebnissen sind diese Projekte des Unionsministeriums des Innern im einzelnen beendet wurden?
6. Welche Projekte und Vorhaben hat das Unionsministerium des Äußeren in der aktuellen Amtsperiode der Ministerin initiiert?
7. Mit welchen Ergebnissen sind diese Projekte des Unionsministeriums des Äußeren im einzelnen beendet wurden?
8. Was verbirgt sich hinter Punkt 4 des von der Unionsregierung verspätet eingebrachten Haushaltsentwurfs?
9. Sehen Sie den Bestand der Union derzeit als gefährdet an? Warum?
10. Welche Position übernimmt die Unionsregierung in der aktuellen Cuellokrise?
1. Welche Projekte und Vorhaben hat das Unionsministerium für Verkehr und Infrastruktur in der aktuellen Amtsperiode des Ministers initiiert?
2. Mit welchen Ergebnissen sind diese Projekte des Unionsministeriums für Verkehr und Infrastruktur im einzelnen beendet wurden?
3. Sehen Sie den Sinn und Zweck der Einrichtung dieses Unionsministeriums im Hinblick auf die Ergebnisauswertung gerechtfertigt? Warum?
4. Welche Projekte und Vorhaben hat das Unionsministerium des Innern in der aktuellen Amtsperiode des Ministers initiiert?
5. Mit welchen Ergebnissen sind diese Projekte des Unionsministeriums des Innern im einzelnen beendet wurden?
6. Welche Projekte und Vorhaben hat das Unionsministerium des Äußeren in der aktuellen Amtsperiode der Ministerin initiiert?
7. Mit welchen Ergebnissen sind diese Projekte des Unionsministeriums des Äußeren im einzelnen beendet wurden?
8. Was verbirgt sich hinter Punkt 4 des von der Unionsregierung verspätet eingebrachten Haushaltsentwurfs?
9. Sehen Sie den Bestand der Union derzeit als gefährdet an? Warum?
10. Welche Position übernimmt die Unionsregierung in der aktuellen Cuellokrise?
[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]
[size=85]
[/size]
[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]
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[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
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Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:36
Beiträge: 4430
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 14:12
Ich beantrage hiermit das folgende Gesetz und bitte um Aussprache.
Gesetz über die Ernennung und die Aufgaben eines Unionskommissars
(kurz Unionskommisarsgesetz - UkG)
§ 1 Anwendungsbereich
Dieses Gesetz behandelt die Verfahrensweise der Ernennung eines Unionskommissars im Rahmen der Unionsexekution, sowie dessen Aufgaben und Befugnisse.
§ 2 Ernennung
(1) Erfüllt ein Land die ihm nach der Verfassung oder einem Unionsgesetz obliegenden Pflichten nicht, so ernennt der Unionspräsident nach Zustimmung des Unionsrates zur Unionsexekution einen Unionskommissar.
(2) Der Unionspräsident kann diese Aufgabe auch selbst übernehmen.
(3) Die Ernennung nach Abs. 1 erfolgt mittels Urkunde. Vor Beginn der Tätigkeit ist der Amtseid gemäß Unionsverfassung abzuleisten.
(4) Mit der Ernennung gilt die Unionsexekution in Kraft getreten.
§ 3 Unparteilichkeit
Der Unionspräsident oder der von ihm benannte Unionskommissar hat bei der Ausübung des Amtes überparteilich und unabhängig zu agieren. Er darf in politische Entscheidungen des ihm unterstellten Unionslandes keinen Einfluss nehmen.
§ 4 Aufgaben und Befugnisse
(1) Der Unionspräsident oder der von ihm benannte Unionskommissar hat unverzüglich (innerhalb von 96 Stunden) folgende Aufgaben zu erledigen:
1. Bestellung eines Wahlleiters zur Durchführung notwendiger Wahlen.
2. Bestellung eines Vertreters des Unionslandes im Unionsrat.
3. Erforderlichenfalls Durchführung einer Wahl zur Bestimmung eines Vorsitzendes des jeweiligen Landesparlamentes.
(2) Der Unionspräsident oder der von ihm benannte Unionskommissar hat während seiner Bestellung die Aufsicht über die Landesbehörden.
(3) Der Unionspräsident oder der von ihm benannte Unionskommissar hat über die durchgeführten Maßnahmen dem Unionsrat regelmäßig und unverzüglich zu berichten.
(4) Die Amtszeit des Unionskommissars endet mit der erfolgten Wahl des Landesoberhauptes oder wenn der Unionsrat mit Zweidrittelmehrheit die Beendigung der Unionsexekution fordert.
§ 5 Schlussbestimmung
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Gesetz über die Ernennung und die Aufgaben eines Unionskommissars
(kurz Unionskommisarsgesetz - UkG)
§ 1 Anwendungsbereich
Dieses Gesetz behandelt die Verfahrensweise der Ernennung eines Unionskommissars im Rahmen der Unionsexekution, sowie dessen Aufgaben und Befugnisse.
§ 2 Ernennung
(1) Erfüllt ein Land die ihm nach der Verfassung oder einem Unionsgesetz obliegenden Pflichten nicht, so ernennt der Unionspräsident nach Zustimmung des Unionsrates zur Unionsexekution einen Unionskommissar.
(2) Der Unionspräsident kann diese Aufgabe auch selbst übernehmen.
(3) Die Ernennung nach Abs. 1 erfolgt mittels Urkunde. Vor Beginn der Tätigkeit ist der Amtseid gemäß Unionsverfassung abzuleisten.
(4) Mit der Ernennung gilt die Unionsexekution in Kraft getreten.
§ 3 Unparteilichkeit
Der Unionspräsident oder der von ihm benannte Unionskommissar hat bei der Ausübung des Amtes überparteilich und unabhängig zu agieren. Er darf in politische Entscheidungen des ihm unterstellten Unionslandes keinen Einfluss nehmen.
§ 4 Aufgaben und Befugnisse
(1) Der Unionspräsident oder der von ihm benannte Unionskommissar hat unverzüglich (innerhalb von 96 Stunden) folgende Aufgaben zu erledigen:
1. Bestellung eines Wahlleiters zur Durchführung notwendiger Wahlen.
2. Bestellung eines Vertreters des Unionslandes im Unionsrat.
3. Erforderlichenfalls Durchführung einer Wahl zur Bestimmung eines Vorsitzendes des jeweiligen Landesparlamentes.
(2) Der Unionspräsident oder der von ihm benannte Unionskommissar hat während seiner Bestellung die Aufsicht über die Landesbehörden.
(3) Der Unionspräsident oder der von ihm benannte Unionskommissar hat über die durchgeführten Maßnahmen dem Unionsrat regelmäßig und unverzüglich zu berichten.
(4) Die Amtszeit des Unionskommissars endet mit der erfolgten Wahl des Landesoberhauptes oder wenn der Unionsrat mit Zweidrittelmehrheit die Beendigung der Unionsexekution fordert.
§ 5 Schlussbestimmung
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Zuletzt geändert von Patrick van Bloemberg-Behrens am So 14. Dez 2008, 21:33, insgesamt 2-mal geändert.
Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista

Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista

Beiträge: 3559
Registriert: Do 27. Nov 2008, 01:44
Die Republik Salbor beantragt folgendes Gesetz:
Gesetz über die Aufhebung der Beschränkung der Zahl der Unionsrichter
§1 Grundlage, Zweck
(1) Diese Gesetz bezweckt, die Beschränkung der Zahl der Unionsrichter auf drei aufzuheben.
(2) Dieses Gesetz ändert das Unionsgerichtsgesertz.
§2 Änderung
§5 I UGerG wird wie folgt geändert:
Der Satz "Sind bereits 3 Richter im Amt, darf kein weiterer Unionsrichter gewählt werden." wird ersatzlos gestrichen.
§3 Inkrafttreten
Das Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Beiträge: 5996
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:23
Heroth bringt folgenden Antrag ein:
Gesetz zur Reform der Zusammensetzung des Unionparlaments
§ 1
Der Art. 26 Abs (5) der Unionsverfassung wird wie folgt neu gefasst:
"(5) Das Unionsparlament setzt sich aus sieben bis 13 Mandaten zusammen. Näheres regelt ein Unionsgesetz."
§ 2
Der § 17 Abs. (1) des Wahlgesetzes wird wie folgt neu gefasst:
"(1) Die Anzahl der Sitze des Unionsparlamentes richtet sich im verfassungsmäßig vorgegebenen Rahmen nach der Anzahl der Bürger mit aktiven Wahlrecht. Für begonnene fünfundzwanzig Bürger mit aktivem Wahlrecht sind zwei Mandate zu vergeben. Hinzu kommen noch drei weitere Mandate."
§ 3 Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in kraft.
Palin Waylan-Majere OEL
Altkanzler
Altkanzler
Beiträge: 5996
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:23
Anfrage an den Unionskanzler:
1. Wie bewerten Sie den Aufruf ihres Fraktionskollegen Veitayaki zur Blockade von Ämtern auf den Westlichen Inseln?
2. Der Unionsjustizminister Grimm erklärte nach der Wahl von Herrn Sendlhofers zum Ministerpräsidenten von Freistein im Oktober:
3. Wie beurteilen Sie das als "Plan von Vranja" bezeichnete Vorhaben, Kaysteran an die Bundesrepublik Severanien anzugliedern?
1. Wie bewerten Sie den Aufruf ihres Fraktionskollegen Veitayaki zur Blockade von Ämtern auf den Westlichen Inseln?
2. Der Unionsjustizminister Grimm erklärte nach der Wahl von Herrn Sendlhofers zum Ministerpräsidenten von Freistein im Oktober:
Frage: Ist dies weiterhin die Position der Unionsregierung?Dieses Ergebnis wird die Unionsregierung auf keinen Fall akzeptieren.
Freistein darf nicht Extremisten überlassen werden. Unter keinen Umständen. Diese Machtergreifung wird mit allen politischen, juristischen und polizeilichen Mitteln zu bekämpfen sein.
3. Wie beurteilen Sie das als "Plan von Vranja" bezeichnete Vorhaben, Kaysteran an die Bundesrepublik Severanien anzugliedern?
Palin Waylan-Majere OEL
Altkanzler
Altkanzler
Beiträge: 4430
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 14:12
Anfrage an die Unionsregierung:
Im Jahre 2006 verunglückte der ehemalige Unionspräsident Matthias Schmelzer. Der Verstorbene wurde in Port Victoria begraben. Das Staatsbegräbnis wurde in Anwesenheit von vielen prominenten Persönlichkeiten aus der Union und der internationalen Gemeinschaft vollzogen.
Seit einigen Wochen taucht in der Öffentlichkeit ein Mann auf, der behauptet, dass er Mathias Schmelzer sei. Dieser Mann hat zudem eine verblüffende Ähnlichkeit mit dem Verstorbenen.
Der Genannte kandidiert sogar derzeit für das Unionsparlament auf der Liste der VU.
Ich frage die Unionsregierung daher:
1. Handelt es sich bei dem Genannten um den ehemaligen Unionspräsidenten?
2. Wenn ja: Was geschah dann 05.07.2006? Wer wurde beerdigt? Wie kam es zu einem Staatsbegräbnis?
3. Wenn nein: Macht der Genannte sich strafbar, in dem er behauptet, er sei der verstorbene Unionspräsident Schmelzer? Wurden entsprechende Schritte eingeleitet?
Im Jahre 2006 verunglückte der ehemalige Unionspräsident Matthias Schmelzer. Der Verstorbene wurde in Port Victoria begraben. Das Staatsbegräbnis wurde in Anwesenheit von vielen prominenten Persönlichkeiten aus der Union und der internationalen Gemeinschaft vollzogen.
Seit einigen Wochen taucht in der Öffentlichkeit ein Mann auf, der behauptet, dass er Mathias Schmelzer sei. Dieser Mann hat zudem eine verblüffende Ähnlichkeit mit dem Verstorbenen.
Der Genannte kandidiert sogar derzeit für das Unionsparlament auf der Liste der VU.
Ich frage die Unionsregierung daher:
1. Handelt es sich bei dem Genannten um den ehemaligen Unionspräsidenten?
2. Wenn ja: Was geschah dann 05.07.2006? Wer wurde beerdigt? Wie kam es zu einem Staatsbegräbnis?
3. Wenn nein: Macht der Genannte sich strafbar, in dem er behauptet, er sei der verstorbene Unionspräsident Schmelzer? Wurden entsprechende Schritte eingeleitet?
Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista

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Beiträge: 7718
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:21
Bloß kein Stress, wir sind gerade zwischen den Feiertagen, die Mitarbeiter im Unionsrat haben auch mal ihren Urlaub verdient.
[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]
[size=85]
[/size]
[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
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Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]
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[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
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