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Hinz & Kunz, Stammsitz
Obere Straße 6-8
Narvena, Freistaat Freistein, DU
Senior Partner: RA Prof. Pjotr Jerkov

An das Unionsgericht
- Unionszivilgericht
Christopuerto, Westliche Inseln

10.12.2008, Narvena, Freistein

Betrifft: Antrag auf Anordnung einer einstweiligen Verfügung

Sehr geehrter Prof. Ashcroft,

Von meinem Mandanten, Rex Marker, bin ich zur Vertretung seiner Strafrechtssache gegen Herrn Joeli Veitayaki sowie aller sonstigen Ansprüche in dieser Sache beauftragt worden.
Wir haben bei der Unionsanwaltschaft bereits eine Anzeige wegen §§ 67 f. StGB (üble Nachrede sowie Verleumdung) gestellt und eine Anschlusserklärung abgegeben.
Da sich die Strafsache von der Einleitung der Ermittlungen bis zur Rechtskräftigkeit des Urteils jedoch erfahrungsgemäß dauern kann, wünscht sich mein Mandant bis zum Ausgang des Strafverfahrens den Schutz vor ehrrührigen Behauptungen von Seiten des Beklagten und hierigen Antragsgegners.

Wir beantragen daher gegen den Antragsgegner, namentlich

Herrn Joeli Veitayaki, wohnhaft Halena, Unionsland Westliche Inseln

eine einstweilige Verfügung zu unterlassen.

Der Antragsgegner soll gegen die Auflage einer Geldbuße verpflichtet werden, ehrrührige Behauptungen gegen meinen Mandanten zu unterlassen.

I
Der Antragsgegner hat mehrfach Behauptungen über meinen Mandanten aufgestellt, die mein Mandant als ehrverletzend erachtet und die in geeigneter Weise dazu sind, meinen Mandanten in der öffentlichen Meinung zu diskreditieren. Insbesondere handelte es sich dabei um die Behauptungen, mein Mandant habe in seiner Amtsausübung rechtswidrig gehandelt oder mein Mandant habe sein Amt missbraucht, sowie dazu synonyme Äußerungen.
Entsprechende Beweise hat die Unionsanwaltschaft unsererseits erhalten, sie dürfen jedoch aufgrund der Natur der Sache nicht Gegenstand einer einstweiligen Verfügung werden.

Als Politiker und hoher Unionsbeamter ist mein Mandant auf seinen öffentlichen Ruf angewiesen, da dieser funktioneller Bestandteil seiner Berufsausübung ist.

II
Der Erlass einer einstweiligen Verfügung (synonym zur einstweiligen Anordnung nach §17 UGerG, die nach Wortlaut in allen Verfahren zulässig sei) ist möglich. Er obliegt unserer Meinung nach dem Unionszivilgericht; dieses hat in UZG 2008-01 Grimm ./. Heidenberg bereits einen ähnlichen Fall verhandelt.

Unser Antrag ist damit zulässig.

III
Wir beantragen den Erlass einer einstweiligen Verfügung, nach der der Antragsgegner Joeli Veitayaki sämtliche ehrrührige Äußerungen gegen unseren Mandanten zu unterlassen hat.
Insbesondere sind damit oben genannte Äußerungen gemeint, sowie Äußerungen, die nach §§ 67 f. StGB strafbewehrt sein könnten

IV
Mit einem Schreiben unserer Kanzlei vom 8. Dezember 2008, das eine Abmahnung sowie den Vorschlag zu einer strafbewehrten Unterlassungserklärung enhielt, versuchten wir uns außergerichtlich zu einigen.
Da dieser Vorschlag leider keinen Erfolg hatte, sehen wir uns nun dazu veranlasst, das Recht unseres Mandanten gerichtlich durchzufechten.

Unser Schreiben finden Sie im Übrigen im Anhang.

V
Wir beantragen, das Strafmaß auf bis zu 10.000 Bramer festzusetzen. Mein Mandant ist Landesvorsitzender einer politischen Partei und als Unionskommissar hoher Unionsbeamter direkt nachgeordneter Beamter des Unionspräsidenten. Das verleiht ihm eine herausragende öffentliche Stellung. Die höhe des Strafmaßes ist damit gerechtfertigt.

Im Übrigen beantragen wir damit, auch den Verfahrenswert auf 10.000 Bramer festzusetzen.

VI
Desweiteren beantragen wir, soweit der Beklagte keine Schutzschrift hinterlegt hat, die einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung zu erlassen.
Sollte die Gegenseite auf die Eröffnung des Hauptsacheverfahrens bestehen, beantragen wir zudem, dieses bis zum Abschluss der Ermittlungen und der eventuellen Entscheidung des Unionsstrafgerichtes abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen,
Prof. Pjotr Jerkov, Rechtsanwalt
Hinz & Kunz international, Hauptstadtbüro
An der Promenade 5
Trisan, Freie Republik Katista, DU
Senior Partner: RA Prof. Pjotr Jerkov

09.12.2008, Trisan, Katista

Betrifft: Abmahnung und Unterlassungserklärung

Sehr geehrter Herr Veitayaki,

Sie haben in mehreren Ihrer Äußerungen (u.a. auf den Westlichen Inseln, in der Volksversammlung der WI, dem Unionsparlament oder dem Unionsrat) behauptet oder impilziert, mein Mandant, namentlich Rex Marker, habe in seiner Amtsausführung als Unionskommissar rechtswidrig gehandelt oder sein Amt missbraucht. Einen Nachweis dessen sind Sie bisher schuldig geblieben.
Mein Mandant sieht diese, Ihre, Äußerungen als unwahr und ehrverletzend an.

Wir fordern Sie hiermit dazu auf, dieses Verhalten künftig zu unterlassen und die Ihnen anbei mitgesandte Unterlassungserklärung bis zum Fristablauf am 10. Dezember um 14 Uhr unterzeichnet an uns zurückzuschicken.

Von einer Strafrechtlichen Verfolgung (§§ 67 f. StGB) sehen wir ausdrücklich nicht ab.
Sollte die Unterlassungserklärung nicht bis Fristende in unserem Büro eintreffen behalten wir uns zudem den Rechtsweg zur gerichtlichen Feststellung der Unterlassung vor.

Mit freundlichen Grüßen,
Prof. Jerkov, Rechtsanwalt

--------------- Unterlassungserklärung ---------------

Hiermit verpflichte ich, Joeli Veitayaki, mich gegenüber Rex Marker, vertreten durch die Kanzlei Hinz & Kunz international, dazu, die Aussage oder diese Aussage implizierende Äußerungen zu unterlassen, Herr Marker habe sein Amt missbraucht, oder Herr Marker habe bei seiner Amtsausübung rechtswidrig gehandelt.

Für jeden Fall einer Zuwiderhandlung verpflichte ich mich, eine Vertragsstrafe von 10.000 Bramern an den Geschädigten zu zahlen.

-----------------------------------------------------------------
Bild

DEMOKRATISCHE UNION
- Unionszivilgericht -

Einstweilige Verfügung
vom 12. Dezember 2008

In dem Eilverfahren

des Herrn Rex Marker
vertreten durch Herrn RA Prof. Pjotr Jerkov
Obere Straße 6-8
Narvena, Freistaat Freistein, DU
- Antragsteller -

gegen

Herrn Joeli Veitayaki
wohnhaft Halena
Westliche Inseln, DU
- Antragsgegner -

wegen

Unterlassung ehrenrühriger Behauptungen

wird im Wege der e i n s t w e i l i g e n V e r f ü g u n g und wegen der Dringlichkeit der Sache ohne mündliche Verhandlung der Antragsgegner unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 10.000 Bramer (in Worten: zehntausend Bramer), ersatzweise Ordnungshaft verpflichtet:

1. Sämtliche ehrenrührige Äußerungen gegen den Antragsteller zu unterlassen, insbesondere zu behauptet oder impilziert, der Antragsteller habe in seiner Amtsausführung als Unionskommissar rechtswidrig gehandelt oder sein Amt missbraucht.

2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Gründe:

Der Sachverhalt ergibt sich aus der Antragsschrift, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird.

Der Antragsteller konnte durch die Begründung seiner Antragsschrift die den Anspruch begründenden Tatsachen glaubhaft machen, unter denen wegen des dringenden Verfügungsgrundes eine einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung erfolgen kann.

Die durch den Antragsgegner getätigten Aussagen könnten eine ehrenrührige Äußerung darstellen, die einen Unterlassungsanspruch begründen. Das Gericht nimmt im Verfahren über den einstweiligen Rechtsschutz lediglich eine summarische Prüfung vor, um dem Hauptverfahren nicht vorzugreifen. Der Antragsteller konnte jedoch Tatsachen glaubhaft machen, die den Erlass einer einstweiligen Verfügung begründen.

Selbst wenn der Antragssteller in einem gerichtlichen Verfahren unterliegen sollte, ist es diesem nicht zuzumuten, dass der Antragsgegner die getätigte Aussage wiederholt oder eine Aussage mit ähnlichem Inhalt tätigt.

Die Kostenentscheidung beruht auf § 3 a GKV II. Das Gericht hat nach billigem Ermessen einen Streitwert von 10.000 Bramer festgesetzt.

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Vorsitzender Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
 

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[b]Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft[/b]
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
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Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
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Beitrag von William C. Ashcraft »

Die einstweilige Verfügung wurde dem Antragsgegner zugestellt.

13. Dezember 2008, Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft
 

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Beitrag von Joeli Veitayaki »

öffnet den Briefkasten, entnimmt den Brief, reisst den Umschlag auf, liest kurz, lacht und wirft ihn zerknüllt in den nächsten Papierkorb
 

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gez. Joeli Veitayaki
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
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