Ist gewährt.Original von Hajo Poppinga
Ach so - ich beantrage übrigens Rederecht für Herrn Unionsrichter Ashcraft.
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Sie haben ja echt lange gebraucht, um mich zur Zielscheibe zu machen.Original von Montgomery Scott
So lange ist das nicht mehr, räumen Sie schon mal Ihre Sachen zusammen. Gerüchteweise ist ja das Büro Ihres Parteifreundes O'Sullivan nie bezogen worden, er kann ja dann stattdessen Ihnen helfen, wenn er mal zufällig in der Nähe sein sollte.
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Herr Präsident,
verehrte Mitglieder dieses Hauses,
verehrte Mitglieder des Unionsrates,
zunächst möchte ich für das mir eingeräumte Rederecht danken.
Der Vorschlag des Herrn Prof. Poppinga geht in die richtige Richtung. Allerdings sehe ich diesen auch mit einer gewissen Skepsis.
Im Grunde genommen würde es genügen, wenn das Unionsgericht statt mit momentan drei zukünftig mit vier Unionsrichtern besetzt werden würde. So wären immer drei Unionsrichter für Berufungsverhandlungen verfügbar.
Außerdem möchte ich an dieser Stelle anregen über einen Präsidenten des Obersten Unionsgerichts nachzudenken, der neben seiner Richtertätigkeit auch die Verwaltungsaufgaben mit übernimmt.
Der Vorschlag Richter einzustellen, die lediglich für eine Instanz zuständig sind ist sicherlich eine Überlegung wert, jedoch bin ich der Ansicht, dass bereits ein zusätzlicher Richter ausreichen würde. Die Verfahren vor den erstinstanzlichen Gerichten werden in der Regel zügig verhandelt und man muss eine deutliche Senkung der Verfahrensdauern erkennen. Ich sehe hier also nur bedingt einen Bedarf für zusätzliche Richter, zumal wir uns bereits jetzt mit Schöffen behelfen, sofern ein Richter nicht verwendbar ist.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und stehe für Fragen gerne zur Verfügung.
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zunächst möchte ich für das mir eingeräumte Rederecht danken.
Der Vorschlag des Herrn Prof. Poppinga geht in die richtige Richtung. Allerdings sehe ich diesen auch mit einer gewissen Skepsis.
Im Grunde genommen würde es genügen, wenn das Unionsgericht statt mit momentan drei zukünftig mit vier Unionsrichtern besetzt werden würde. So wären immer drei Unionsrichter für Berufungsverhandlungen verfügbar.
Außerdem möchte ich an dieser Stelle anregen über einen Präsidenten des Obersten Unionsgerichts nachzudenken, der neben seiner Richtertätigkeit auch die Verwaltungsaufgaben mit übernimmt.
Der Vorschlag Richter einzustellen, die lediglich für eine Instanz zuständig sind ist sicherlich eine Überlegung wert, jedoch bin ich der Ansicht, dass bereits ein zusätzlicher Richter ausreichen würde. Die Verfahren vor den erstinstanzlichen Gerichten werden in der Regel zügig verhandelt und man muss eine deutliche Senkung der Verfahrensdauern erkennen. Ich sehe hier also nur bedingt einen Bedarf für zusätzliche Richter, zumal wir uns bereits jetzt mit Schöffen behelfen, sofern ein Richter nicht verwendbar ist.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und stehe für Fragen gerne zur Verfügung.
[b]Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft[/b]
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
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Zum Beispiel, als wir tagelang auf Ihre Antwort warteten, ob Sie als Stv. Parlamentspräsident zur Verfügung stellen? =) Machen Sie sich nicht lächerlich.Original von Sean O'Sullivan
Auch wenn ich nichs schreibe, heißt das noch lange nicht, dass ich nicht mitlese. Und mir wäre das durchaus aufgefallen.
Zuletzt geändert von Montgomery Scott am So 14. Dez 2008, 14:01, insgesamt 1-mal geändert.
