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Herr Präsident,
liebe Kollegen,
derzeit denke ich intensiv über die Neuregelung der Richterschaft am Unionsgerichte nach. Bisher sind alle Richter die wir wählen auch für alle Rechtsgebiete und Instanzen verantwortlich. Nicht nur einmal sind fähige Juristen durch eines der Hohen Häuser gefallen. Woran liegt es? Ist es das Unwohlsein, nicht jeden am Verfassungsgerichte für die Union sehen zu wollen? Denn machen wir uns das einmal klar, jeder, den wir hier wählen, der ist zum einen Richter am Unionsgericht, aber auch Verfassungsrichter. Rührt daher die wiederholte Weigerung, bestimmte Personen in das Richteramt zu wählen? Wollen wir einfach aufpassen, daß nicht jeder über unsere Verfassung entscheidet?
Gleichzeitig könnten wir ab und an doch ein paar Richter mehr gebrauchen, die sich gerade der erstinstanzlichen Verfahren annehmen. Und hier kommt meine Idee der Richter im Nebenamt zum tragen. Wie ist es denn, wenn wir eine neue Kategorie von Richtern schaffen, die ausschließlich erstinstanzlich tätig sind? Hier können wir dann auch Leute mit der Rechtsprechung beauftragen, die wir vielleicht nicht unbedingt am Obersten Unionsgericht sehen möchten. Mehr noch, man kann dieses erstinstanzliche Richteramt auch als eine Art Bewährung für höhere Aufgaben sehen. Wer zeigt, daß er wirklich Recht spricht, empfiehlt sich ja automatisch für höhere Aufgaben.
Gerne würde ich wissen, wie die Kollegen dazu stehen und dann ggf einen Vorschlag in pleno entwickeln.
liebe Kollegen,
derzeit denke ich intensiv über die Neuregelung der Richterschaft am Unionsgerichte nach. Bisher sind alle Richter die wir wählen auch für alle Rechtsgebiete und Instanzen verantwortlich. Nicht nur einmal sind fähige Juristen durch eines der Hohen Häuser gefallen. Woran liegt es? Ist es das Unwohlsein, nicht jeden am Verfassungsgerichte für die Union sehen zu wollen? Denn machen wir uns das einmal klar, jeder, den wir hier wählen, der ist zum einen Richter am Unionsgericht, aber auch Verfassungsrichter. Rührt daher die wiederholte Weigerung, bestimmte Personen in das Richteramt zu wählen? Wollen wir einfach aufpassen, daß nicht jeder über unsere Verfassung entscheidet?
Gleichzeitig könnten wir ab und an doch ein paar Richter mehr gebrauchen, die sich gerade der erstinstanzlichen Verfahren annehmen. Und hier kommt meine Idee der Richter im Nebenamt zum tragen. Wie ist es denn, wenn wir eine neue Kategorie von Richtern schaffen, die ausschließlich erstinstanzlich tätig sind? Hier können wir dann auch Leute mit der Rechtsprechung beauftragen, die wir vielleicht nicht unbedingt am Obersten Unionsgericht sehen möchten. Mehr noch, man kann dieses erstinstanzliche Richteramt auch als eine Art Bewährung für höhere Aufgaben sehen. Wer zeigt, daß er wirklich Recht spricht, empfiehlt sich ja automatisch für höhere Aufgaben.
Gerne würde ich wissen, wie die Kollegen dazu stehen und dann ggf einen Vorschlag in pleno entwickeln.
Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
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Sie reden von "Wer zeigt, daß er wirklich Recht spricht, empfiehlt sich ja automatisch für höhere Aufgaben.", das finde ich ziemlich gefährlich. So könnte die eine oder andere nicht moralisch sehr gefestigte Person dazu geneigt sein, ein Urteil fällen zu müssen, das den entsprechenden Entscheidungsträgern gefällig ist. Dann wäre die Unabhängigkeit der Richter dahin. Wer legt denn fest, ob es wirklich "Recht" war? Im Prinzip gehen doch wohl 2/3 aller Urteil in die Berufung, also impliziert man automatisch. die Unionsrichter haben nicht richtig Recht gesprochen und nur die Richter am Obersten Unionsgericht sind die wirklichen Richter. Bei der Rechtsprechung gibt es immer zwei Seiten, die begünstigte und die rechtsunterworfene Seite. So auch in diesem Fall.
Vielleicht müssen sie ihren Satz aber auch nur etwas konfliktfreier aussprechen?
Vielleicht müssen sie ihren Satz aber auch nur etwas konfliktfreier aussprechen?
gez. Joeli Veitayaki
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
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Ich sehe keinen Konflikt in meinem Satz.
Edit: Vielleicht als Nachtrag - ich sehe nicht, wie ein Richter der ersten Instanz Urteile fällen sollte, die 2/3 der Mitglieder in Unionsrat, als auch Unionsparlament gefallen. Mal davon abgesehen, daß Murks ja dann so oder so wieder in der Berufung wieder aufgehoben werden würde. Nein, mein Satz hat schon seine Berechtigung, wie er dort steht.
Edit: Vielleicht als Nachtrag - ich sehe nicht, wie ein Richter der ersten Instanz Urteile fällen sollte, die 2/3 der Mitglieder in Unionsrat, als auch Unionsparlament gefallen. Mal davon abgesehen, daß Murks ja dann so oder so wieder in der Berufung wieder aufgehoben werden würde. Nein, mein Satz hat schon seine Berechtigung, wie er dort steht.
Zuletzt geändert von Hajo Poppinga am Do 11. Dez 2008, 15:29, insgesamt 1-mal geändert.
Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
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eine Berufungsverhandlung sehen sie also dazu, den "Murks" des vorherigen Richters aufzuheben? So hat also nur dann ein Richter gut gearbeitet, wenn das ObUG zur selben Ansicht kommt? Lassen sie das mal nicht die Richterschaft hören, das ist eine Aussage mit ziemlich Feuer unter Herd.
gez. Joeli Veitayaki
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
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...fp...
Zuletzt geändert von Helen Bont am Do 11. Dez 2008, 16:30, insgesamt 1-mal geändert.
[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:56
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen,
die UFD begrüßt jeden Denkanstoß, der geeignet ist, die Arbeit des Unionsgerichtes zu verbessern. Insofern begrüße ich ausdrücklich den Debattenanstoß des Kollegen Poppinga.
Wenn ich richtig informiert bin, werden in erster Instanz ein Richter, in zweiter Instanz drei Richter benötigt, wobei der Richter, der in erster Instanz tätig war, in der zweiten nicht mitwirken darf. Wenn ich es richtig sehe, müssten, bei Umsetzung von Herrn Poppingas Vorschlag, weitere Richter eingestellt werden, so dass wir zwei, drei Richter für die erste Instanz und mindestens drei Richter für die zweite Instanz hätten. Das wäre also in etwa ein Mehrbedarf von drei Richtern. Die entscheidende Frage ist, ob dadurch die Arbeit des Unionsgerichts erleichtert und die Verfahren beschleunigt werden können. Es wäre uz begrüßen, wenn aus dem Unionsministerium der Justiz hierzu eine kurze Einschätzung abgegeben werden könnte oder sich einer der Unionsrichter zu dieser Thematik hier äußern könnte.
die UFD begrüßt jeden Denkanstoß, der geeignet ist, die Arbeit des Unionsgerichtes zu verbessern. Insofern begrüße ich ausdrücklich den Debattenanstoß des Kollegen Poppinga.
Wenn ich richtig informiert bin, werden in erster Instanz ein Richter, in zweiter Instanz drei Richter benötigt, wobei der Richter, der in erster Instanz tätig war, in der zweiten nicht mitwirken darf. Wenn ich es richtig sehe, müssten, bei Umsetzung von Herrn Poppingas Vorschlag, weitere Richter eingestellt werden, so dass wir zwei, drei Richter für die erste Instanz und mindestens drei Richter für die zweite Instanz hätten. Das wäre also in etwa ein Mehrbedarf von drei Richtern. Die entscheidende Frage ist, ob dadurch die Arbeit des Unionsgerichts erleichtert und die Verfahren beschleunigt werden können. Es wäre uz begrüßen, wenn aus dem Unionsministerium der Justiz hierzu eine kurze Einschätzung abgegeben werden könnte oder sich einer der Unionsrichter zu dieser Thematik hier äußern könnte.
[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
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Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:36
Frau Kollegin Bont,
vielen Dank für Ihre Kommentare. Tatsächlich ergibt sich aus meiner Idee kein weiterer Personalaufwand. Die bisherigen "normalen" Richter sind genau so verwendbar, wie bisher auch. Also erste Instanz, zweite Instanz und Verfassungssachen. Was ich nun vorschlagen ist die Möglichkeit zu schaffen, Richter einzustellen, die ausschließlich für die erste Instanz verwendbar sind.
Dadurch könnten wir, wennimmer Interessenten vorhanden sind, befähigte Juristen für den Richterdienst einstellen. So könnten wir auch erstinstanzliche Prozesse schneller abwickeln, weil ein Richter dann nicht mehr so viele Prozesse bewältigen müßte.
Gleichzeitig mag es Richter geben, bei denen Besorgnis der Befangenheit in Bezug auf Verfassungsstreitigkeiten besteht (parteipolitisch sehr aktiv / zu befangen o.ä.) - trotzdem wäre es schade, erstklassige Juristen aus solchen Gründen komplett zu verlieren.
Wofür ich also werbe, ist eine neue Kategorie von Richtern. Zusätzlich zu dem, was bereits ist und immer dann, wenn dafür genug Ressourcen vorhanden sind. Wenn sie eingesetzt werden, bedeuten sie Entlastung. Gibt es sie nicht, haben wir keine Veränderung zum bisherigen Zustand.
vielen Dank für Ihre Kommentare. Tatsächlich ergibt sich aus meiner Idee kein weiterer Personalaufwand. Die bisherigen "normalen" Richter sind genau so verwendbar, wie bisher auch. Also erste Instanz, zweite Instanz und Verfassungssachen. Was ich nun vorschlagen ist die Möglichkeit zu schaffen, Richter einzustellen, die ausschließlich für die erste Instanz verwendbar sind.
Dadurch könnten wir, wennimmer Interessenten vorhanden sind, befähigte Juristen für den Richterdienst einstellen. So könnten wir auch erstinstanzliche Prozesse schneller abwickeln, weil ein Richter dann nicht mehr so viele Prozesse bewältigen müßte.
Gleichzeitig mag es Richter geben, bei denen Besorgnis der Befangenheit in Bezug auf Verfassungsstreitigkeiten besteht (parteipolitisch sehr aktiv / zu befangen o.ä.) - trotzdem wäre es schade, erstklassige Juristen aus solchen Gründen komplett zu verlieren.
Wofür ich also werbe, ist eine neue Kategorie von Richtern. Zusätzlich zu dem, was bereits ist und immer dann, wenn dafür genug Ressourcen vorhanden sind. Wenn sie eingesetzt werden, bedeuten sie Entlastung. Gibt es sie nicht, haben wir keine Veränderung zum bisherigen Zustand.
Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
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