Gesperrt
Erleuchteter
Beiträge: 5381
Registriert: Do 15. Mär 2007, 12:30
Der Kollege Poppinga hat das folgende Gesetz eingebracht:
Gesetz zur Reform der Gesetzgebungskompetenzen der Union

§1
Artikel 47 der Verfassung der Demokratischen Union wird folgendermaßen neu gefasst:

Artikel 47 - Ausschließliche Gesetzgebung der Union
(1)Die Union hat die Gesetzgebung über:

1. die auswärtigen Angelegenheiten einschließlich der politischen und wirtschaftlichen Vertretung gegenüber dem Ausland
2. Grenzschutz sowie die Abwehr von Gefahren für die verfassungsmäßige Ordnung, den Bestand und die Sicherheit der Union einschließlich der Verteidigung
3. das Währungs- und Zollwesen, die unionsweiten Steuern und die Grundlagen des Wirtschaftssystems
4. die Verfassung der Unionsgerichte, das Prozessrecht vor denselben und den Strafvollzug
5. das Strafrecht
6. das bürgerliche Recht
7. das Staatsbürgerschafts-, Personenstands- und Gesellschaftsrecht und das Register- und Meldewesen
8. das Arbeitsrecht einschließlich der Arbeitsvermittlung
9. die soziale Grundsicherung einschließlich der Kranken-, Arbeitslosen-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung und der Gesundheitsfürsorge
10. Angelegenheiten, die bei strenger Betrachtung aus ihrer Natur heraus unionsweit geregelt werden müssen und nur so geregelt werden können.
(2) Auf dem Gebiet des Strafrechts darf jedes Land für die Nichteinhaltung von Gesetzen des Landes besondere Strafen androhen.

§2
Folgender Artikel 47b wird in die Unionsverfassung eingefügt:

Artikel 47b
Sozialrechtliche Regelungen der Länder, die vor dem 01.02.2009 beschlossen wurden, bleiben weiterhin in Kraft. Wird durch ein Unionsgesetz eine Sozialversicherungspflicht geschaffen, so kann diese auch durch die Mitgliedschaft in einer Landessozialversicherung erfüllt werden.

§3
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Herr Poppinga hat das Wort zur Begründung.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Bild
Erleuchteter
Beiträge: 8348
Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:36
Benutzeravatar
Erleuchteter

Beitrag von Hajo Poppinga »

Herr Präsident,
liebe Kollegen,
der vorliegende Entwurf stellt die sinnvolle Ergänzung zum derzeit im Unionsrat besprochenen Entwurf zur Einführung der Vetretungsgesetzgebung dar. Was hier gemacht wird, ist die Gesetzgebungskompetenz der Union um 8. das Arbeitsrecht einschließlich der Arbeitsvermittlung und
9. die soziale Grundsicherung einschließlich der Kranken-, Arbeitslosen-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung und der Gesundheitsfürsorge zu erweitern. Diese Erweiterung ist sinnvoll und nützlich, es handelt sich um Dingem die nach meiner Auffassung unionsweit geregelt werden sollten. Gleichwohl ist diese Übertragung von Kompetenzen maßvoll, eine Schutzregelung für bereits bestehende Landesversicherungen ist ebenfalls vorgesehen. Alles in allem ein guter Vorschlag.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
Kaiser
Beiträge: 1384
Registriert: Mi 23. Mai 2007, 14:09
Benutzeravatar
Kaiser

Beitrag von Rincewind »

Ehrenwerte Parlamentarier,

Ich halte mich normalerweise aus den Debatten das Parlamentes raus, möchte aber meine Skepsis vorab Kundgeben, damit diese nicht erst im zweiten Schritt im Unionsrat eingebracht wird.

Der Kollege Poppinga hat keinerlei Begründung genannt, wieso eine unionsweite Regelung nötig wäre, außer seiner Meinung und da ist jedem Land klar, dass es für jedes Thema einen Unionspolitiker gibt, der es unionsweit sinnvoller sieht. Wenn die angesprochenen Themen in ihrer Natur her nur unionsweit geregelt werden könnten, wären diese Gesetze auch derzeit bereits möglich.

Durch die Vertretungsgesetzgebung ist bereits das Themenfeld Gesundheitsfürsorge, Rente und andere Sozialgesetzgebung für die Union offen. Damit kann unionsweit ein Mindeststandart geschaffen werden wo keiner existiert.

Durch die Einschränkung als Unionsrecht wird nicht unbedingt eine optimale Versorgung der Union gewährleistet. Es gibt große regionale Unterschiede im Bedarf der Versorgung. Durch parteipolitisches Geplänkel wird sich unionsweit nur ein Konsens bilden, der das Minimum darstellt.
Durch die Einschränkung als alleiniges Unionsrecht, ist es einzelnen Ländern nicht mehr möglich darüber hinaus einen höheren Standard zu beschließen.

Die Union bekommt durch die Vertretungsgesetzgebung bereits ausreichend Kompetenz und es ist nicht nötig daraus eine alleinige Kompetenz der Unoin zu machen.

Danke schön.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Bild
Erleuchteter
Beiträge: 8348
Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:36
Benutzeravatar
Erleuchteter

Beitrag von Hajo Poppinga »

Original von Rincewind
Die Union bekommt durch die Vertretungsgesetzgebung bereits ausreichend Kompetenz und es ist nicht nötig daraus eine alleinige Kompetenz der Unoin zu machen.
Das ist ein populärer Irrtum. Durch die Vertretungsgesetzgebung erhält die Union keine neue Kompetenz. Das einzige, was dadurch ermöglichst wird, ist stellvertrend für die Länder tätig zu werde. Das charakteristische einer Stellvertretung ist aber, daß man nur interim ist, jederzeit durch den "richtigen" ersetzt werden kann. Wenn also ein Unionsland die Unionsgesetze für Blödsinn, Quatsch, Unfug oder schlicht nicht gut hält, kann es dieses jederzeit für nicht anwendbar in seinem Hoheitsgebiet erklären. Dagegen ist grundsätzlich auch nichts zu sagen, genau dafür ist die Vertretungsgesetzgebung auch da.

Nur darf das nicht in allen Bereichen so sein. Es muß Bereiche geben, die allein in den Machtbereich der Union fallen, in dem sie maßgeblich und Maßstäbe setzend tätig ist.

Dazu sollten in Zukunft die von mir angesprochenen Bereiche gehören. Klar ist doch, daß die Union gerade im Bereich der Gesundheitsfürsorge und der Sozialversicherung tätig werden sollte. Immerhin sind diese Bereiche untrennbar verbunden mit der Einhaltung der Menschenwürde, der Ermöglichung eines würdigen Lebensstandards. Das ist der Auftrag unserer Unionsverfassung - die zu interpretieren und für die Ausführung dieser Maßstäbe zu sorgen, das sollte sein und ist auch Aufgabe des Unionsgesetzgebers.

Wenn es sich nun um Vertretungsgesetzgebung handelte, könnten wir zwar einen Mindeststandard setzen, der könnte aber auch von jedem Unionsland außer Kraft gesetzt werden. Das kann aber nicht Ziel sein.

Die einzelnen Gebiete sind maßvoll abgewogen. Ich werde um Zustimmung.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
Unionsangehörige
Beiträge: 7718
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:21
Benutzeravatar
Unionsangehörige

Beitrag von Fabian Montary »

Well, was wäre denn, wenn im Gegenzug in die Länder nachbarschaftlich-außenpolitische Kompetenzen auf ihren Kompetenzbereichen im Innern erhalten?

Kann man bitte auch die zu streichenden Punkt einfach als "aufgehoben" markieren und die Zählung im Absatz fortzählen? :)
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]

[size=85]
[/size]

[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
Foren Gott
Beiträge: 4333
Registriert: Mi 9. Mai 2007, 00:28
Benutzeravatar
Foren Gott

Beitrag von Michael Schneider »

Familienfeiern oder Straßenfeste und historische Umzüge im Grenzgebiet zur Verbesserung der nachbarschaftlichen Beziehung können sie abhalten wie sie möchten. Das geht auch jetzt schon. Aber Außenpolitik ist reine Unionsangelegenheit.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Unionsangehörige
Beiträge: 7718
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:21
Benutzeravatar
Unionsangehörige

Beitrag von Fabian Montary »

Es geht um Verträge, Herr Schneider und wenn die Unionsverfassung die Kompetenz auf gewissen Gebieten auch Ländern zuspricht, dann liegen gewisse außenpolitische Kompetenzen bei den Ländern...
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]

[size=85]
[/size]

[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
Foren Gott
Beiträge: 4333
Registriert: Mi 9. Mai 2007, 00:28
Benutzeravatar
Foren Gott

Beitrag von Michael Schneider »

Können Sie mir sagen was für Verträge?
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Unionsangehörige
Beiträge: 7718
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 15:21
Benutzeravatar
Unionsangehörige

Beitrag von Fabian Montary »

Bi- oder multilaterale Verträge zu jenen Kompetenzen, die den Ländern obliegen, als Beispiele: Verträge zur Bennenung grenzüberschreitender Straßen, Übereinkünfte über die Weiterführung von Bahnverkehr der staatlichen und kommunalen Eisenbahnen hinter den Grenzen oder die Anerkennung von Schul- und Hochschulabschlüssen.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]

[size=85]
[/size]

[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
Foren Gott
Beiträge: 4333
Registriert: Mi 9. Mai 2007, 00:28
Benutzeravatar
Foren Gott

Beitrag von Michael Schneider »

Ich sehe darin Unionskompetenzen. Gerade was den Grenzübergang betrifft.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

Gesperrt

Zurück zu „Archiv 26. Unionsparlament“