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Der Vorschlag der Imperialregierung steht zur Abstimmung:
Imperialarchivgesetz

§1
Das Imperialarchiv hat die Aufgabe, die Verfassung, die Gesetze und Urteile sowie Verträge der Republik Imperia im Imperialarchiv aufzubewahren und der Öffentlichkeit jederzeit zur Einsicht zur Verfügung zu stellen, wobei jeweils alle aktuell gültigen Gesetze und die aktuelle Verfassung hervorgehoben werden müssen.

§2
Das Imperialarchiv wird durch das für Justiz zuständige Imperialministerium oder einen von diesem beauftragten Imperialarchivar verwaltet. Dafür werden entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt.

§3 Sitz des Imperialarchivs ist Wegenstein.

§4 Das Gesetz tritt mit der Verkündung in Kraft.
Die Abstimmungsdauer wird auf 72h oder das Erreichen einer unabänderlichen Mehrheit festgesetzt.

Bitte antworten Sie mit Ja, Nein oder Enthaltung.
 

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Beitrag von Michael Schneider »

Enthaltung
 

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Kaiser
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Kaiser

Beitrag von Rincewind »

Ja
 

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Beitrag von Wolfgang Müller »

Nein.
 

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Wolfgang Müller
Imperialkanzler der Republik Imperia a.D.
Stellvertretender Vorsitzender der Linken Liste e.V.
Präsident des Imperianischen Fußballverbandes
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Beitrag von Michael Schneider »

Der Antrag wurde bei 1 Ja-stimme, 1 Nein-stimme und 1 Enthaltung abgelehnt.
 

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