Ich gehe mit Ihnen konform, nur über ein Staatsorgan - den Unionspräsidenten - sollte man wirklich grundsätzlich nachdenken. Wir hatten schon lange keinen "großen" Unionspräsidenten mehr, der dieses Amt auch wirklich mit seiner Persönlichkeit ausfüllen konnte. Das absolute Kerngeschäft des Unionspräsidenten ist seine Funktion als "Staatsnotar" - und das kann auch der Präsident des Unionsparlaments oder der des Unionsrates erfüllen, wenn man ihm nebenbei die Funktion des Staatsoberhaupts überträgt.Original von Antonio Sandro
Eine Abschaffung von Staatsorganen bzw. die Anpassung der traditionsreichen Demokratischen Union an bestehende Staatsformen anderer Staaten, halte ich für den falschen Weg.
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Unser Konzept sah das nicht vor.Original von Antonio Sandro
Eine Abschaffung von Staatsorganen bzw. die Anpassung der traditionsreichen Demokratischen Union an bestehende Staatsformen anderer Staaten, halte ich für den falschen Weg.
Sophia Kreittmayr (FVP), Präsidentin des Unionsrates
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Das stimmt so nicht. Durch die Vertretungsgesetzgebung werden zwar Vorkehrungen für die Fälle getroffen, in denen Rechtslücken auftreten, Komptenzstreitigkeiten werden dadurch aber nicht gelöst. Wo vorher Unklarheit war, besteht danach auch noch Unklarheit. Zwar kann die Union nunmehr Lücken schließen, die Länder können diese bewußt aber wieder öffnen.Original von Rincewind
1.) Vertretungsgesetzgebung in der Unoin
Die Union wird eine Vertretungsgesetzgebung erhalten, mit der sie zu allen Themen Gesetze erlassen kann, sofern die Unionsländer das nicht selbst regeln. Damit wird ein großer Teil des Kompetenzstreites zuletzt bei Infrastruktur beseitigt, aber auch Raum für unionsweite Sozialgesetze geschaffen. Diese Änderung wurde durch die Imperialregierung bereits eingebracht und steht kurz vor ihrer Abstimmungsfähigen Version, die zusammen mit Minister Schneider und dem Kollegen Poppinga aus dem Unionsparlament maßgeblich erstellt und von den Mitgliedern des Unionsrates positiv aufgenommen wurde.
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Naja, jein. Hier kann die Union erstmal die Richtung vorgeben und Länder müssen sich bewußt für den Ausstieg entscheiden. Eine Nicht-Teilnahme an Staatsverträgen liegt ja meist eher an Inaktivität des Landesgesetzgebers.
Unter den Länder gibt es aber zumeist keine Kompetenzstreitigkeiten.
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Sehe ich nicht so. Dem Unionspräsidenten sind - zumindest theoretisch - wichtigere andere Aufgaben von der Verfassung anbetraut. Inwiefern der jeweilige Amtsinhaber diese Gedanken dann wirklich ausfüllt darf unbestritten bestritten werden. Grundsätzlich hat es m.E. einen Grund, warum das Staatsoberhaupt kein Politiker, der noch andere Verpflichtungen und Abhängigkeiten hat, ist.Original von Klaus Quistorp
.. Das absolute Kerngeschäft des Unionspräsidenten ist seine Funktion als "Staatsnotar" - und das kann auch der Präsident des Unionsparlaments oder der des Unionsrates erfüllen, wenn man ihm nebenbei die Funktion des Staatsoberhaupts überträgt.
[simoff] Ich weiß nicht, inwieweit das realisierbar und simulierbar ist, aber ich könnte mir durchaus vorstellen, dass das Staatsoberhaupt als Neben-ID vom Unionsratspräsidenten gespielt wird. Die Aussenwirkung mit der langen Tradition des Unionspräsidenten bleibt so bestehen, ohne dass ein aktiver Spieler im Unionspräsident "gefangen" ist. [/simoff]
Antonio Sandro [
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Richtig, gegenwärtig hat der Unionspräsident auch noch andere, vor allem Kontroll-Funktionen. Man darf daher auch nicht den Fehler machen, die gegenwärtigen Kompetenzen des Staatsoberhaupt 1:1 auf den Unionsparlaments- oder Unionsratspräsidenten übertragen. Beide Amtsträger wären zwar geeignet, die Aufgaben des "Staatsnotars" (Verkündung von Gesetzten, Ausfertigung von Ernennungs- und Entlassungsurkunden...) auszuführen, aber für die Kontrolle der Regierung wären sie (ohne direkte Wahl durch das Volk) nicht legitimiert.Original von Antonio Sandro
Sehe ich nicht so. Dem Unionspräsidenten sind - zumindest theoretisch - wichtigere andere Aufgaben von der Verfassung anbetraut. [...] Grundsätzlich hat es m.E. einen Grund, warum das Staatsoberhaupt kein Politiker, der noch andere Verpflichtungen und Abhängigkeiten hat, ist.
Wenn man den UP- oder den UR-Präsident also zum Staatsoberhaupt machen will, dann müssten bisherige Kompetenzen des Unionspräsidenten wie das Vorschlagsrecht bei der Kanzlerwahl (Alternative: die UP-Mitglieder haben schon im ersten Wahlgang selbst das Vorschlagsrecht), das Recht zur Parlamentsauflösung bei Scheitern der Kanzlerwahl (Alternative: das UP erhält ein Selbstauflösungsrecht), das Recht zur Ernennung eines Unionskommissars (Alternative: der Unionsrat macht einen Personalvorschlag) etc. gestrichen werden.
*simoff*[simoff] Ich weiß nicht, inwieweit das realisierbar und simulierbar ist, aber ich könnte mir durchaus vorstellen, dass das Staatsoberhaupt als Neben-ID vom Unionsratspräsidenten gespielt wird. Die Aussenwirkung mit der langen Tradition des Unionspräsidenten bleibt so bestehen, ohne dass ein aktiver Spieler im Unionspräsident "gefangen" ist. [/simoff]
Das halte ich in einer Republik mit gewähltem Staatsoberhaupt für kaum realisierbar. In einer parlamentarischen Monarchie, wo an der Staatsspitze personelle Kontinuität herrscht, lässt sich das repräsentative Staatsoberhaupt in der Tat gut als reine Funktions-Neben-ID ausgestalten (siehe z.B. Albernia), aber wie will man eine solche Lösung simon für einen gewählten Präsidenten etablieren? Die Präsidentenwahl "simulieren"?
PS: Wenn es nur um die Beibehaltung alter Begrifflichkeiten (also des Titels) geht: Es spräche nichts dagegen, in die Verfassung zu schreiben: "Der Unionspräsident ist der Präsident des Unionsparlaments. Der Präsident des Unionsrats ist als Unionsvizepräsident sein Stellvertreter."
*simon*
Zuletzt geändert von Klaus Quistorp am Mo 8. Dez 2008, 02:45, insgesamt 1-mal geändert.

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Ich schlage vor Roldem aus der Union rauszuwerfen. Das Land wird inaktiv und seine Bürger kommen doch irgendwann in die DU zurück und wir könnten uns auf Expansion in der alten Welt konzentrieren...das wäre mal effektiv.^^
Ich war und bleibe ein Gegner davon den Unionspräsidenten abzsuchaffen. Die Argumente wurden hier bereits genannt.
Im übrigen ist es recht lächerlich von einer gescheiterten Reform zu sprechen, wenn man nicht mal versucht hat den verfassungsgemäßen Weg zu gehen und einen Antrag im Unionsrat einzustellen. Das legt doch nahe, dass man glaubt keine Mehrheit zu bekommen. Schön wenn man da einseitige Schuldzuweisungen machen will.
Ich war und bleibe ein Gegner davon den Unionspräsidenten abzsuchaffen. Die Argumente wurden hier bereits genannt.
Im übrigen ist es recht lächerlich von einer gescheiterten Reform zu sprechen, wenn man nicht mal versucht hat den verfassungsgemäßen Weg zu gehen und einen Antrag im Unionsrat einzustellen. Das legt doch nahe, dass man glaubt keine Mehrheit zu bekommen. Schön wenn man da einseitige Schuldzuweisungen machen will.
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die Institution Unionspräsident sollte man nicht abschaffen, nur den aktuellen Präsidenten sollte man hochkant rauswerfen. Ich würde mich dann bewerben und wäre nach dem ersten schwulen Premierminister, der erste schwarze Unionspräsident =)
Zuletzt geändert von Joeli Veitayaki am Mo 8. Dez 2008, 09:19, insgesamt 1-mal geändert.
gez. Joeli Veitayaki
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
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